HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Was sagen Architekten und die Feuerwehr

Treppenhaus unten im ÄrztehausFoto: Unterste Etage des Treppenhauses mit Mülltonnen und Kartonsammelstelle

 

Seit zwei Jahren ist das Ärztehaus Obertor in Homberg mit drei Arztpraxen in Betrieb.

Der Magistrat gab auf eine Anfrage die folgende Antworten.

Architekten und Angehörige der Feuerwehr sind eingeladen diese Antwort zu beurteilen und zu kommentieren.

Foto: Unterste Etage des Treppenhauses mit Mülltonnen und Kartonsammelstelle

 

TOP 19 b) vom 11.09.2014
Beantwortung der Anfrage des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 28.08.2014 zur Stadtverordnetenversammlung am 11. September 2014

Brandschutzsicherheit im Ärztehaus Obertor

Anmerkung: [des Magistrats]
Hierzu hat der sachbearbeitende Architekt bereits mehrfach im Magistrat Stellung genommen. Die Untersuchungen des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises, der Sicherheitsbeamten der Berufsgenossenschaft und des RP Kassel blieben ohne Auswirkung und ohne Tadel.

1. Wann rechnet der Magistrat mit einer Bauabnahme für das Ärztehaus?

Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme, wobei dieses abhängig ist von den erst letztlich verhandelten Mietverträgen. Die Zeichnungen zur Fertigstellung der Maßnahme sind durch die Ärzte noch nicht freigegeben.

2. Ist der Betrieb der Arztpraxen rechtlich zulässig, solange noch keine Fertigstellungsanzeige vorliegt?

Ja, liegt im Verantwortungsbereich des Architekten.

3. Falls eine Nutzung vor abschließender Fertigstellung erlaubt wurde, wann wurde diese erteilt?

Siehe Beantwortung Frage 2.

4. Wie kann im Brandfall das Haus mit nur liegend transportierbaren Patienten evakuiert werden, wenn nur ein Treppenhaus ohne Rauchabzugsklappen zur Verfügung steht?

Der planende Architekt ging bei der Planung von einem notwendigen baulichen zweiten Rettungsweg aus. Dieser war geplant am heutigen Parkplatz im Garten mit einer Stahltreppe zu allen Geschossen. Ein durch die Bauverwaltung beauftragtes namhaftes Ingenieurbüro für Brandschutz aus Kassel kam mit dem Bauaufsichtsamt des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises zu der Meinung, dass dieser zweite bauliche Rettungsweg nicht notwendig sei. Er wurde in dem vom Bauaufsichtsamt genehmigten Brandschutzkonzept vom März 2012 gestrichen. Ebenso wurden im Brandschutzkonzept keine Rauchklappen im vorhandenen Treppenhaus gefordert, da diese in der Regel zu Brandbeschleunigern werden.
Eine Evakuierung der Liegend-Patienten erfolgt nach der Anfang des Jahres aufgestellten Brandschutzordnung durch verschiedene Brandabschnitte. Diese Brandschutzordnung konnte aber erst in Auftrag gegeben werden, nach dem das (Planung) fertiggestellt war. Dieses Gesamtkonzept wiederum war abhängig von zur Verfügung stehenden Fachärzten oder von den notwendigen KV-Zulassungen.

5. Ist für einen solchen Notfall ausreichend Personal für eine solche Evakuierung vorhanden?

Das ist in der Brandschutzordnung, welche in Verbindung mit dem von der Stadt beauftragten Brandschutzbüro, mit allen Arzt-Parteien sowie dem Stadtbrandinspektor und dem planenden Architekten aufgestellt wurde, eindeutig geregelt.

6. Hat die Feuerwehr sich bereits mit den Bedingungen des Gebäudes vor Ort vertraut gemacht und ggf. schon eine Übung durchgeführt? Wenn ja, wann?

Hierzu ist anzumerken, dass die Brandschutzordnung zurzeit an alle Beteiligten ausgehändigt wird, so dass sich alle Parteien nach den gemeinsam stattgefundenen Besprechungen mit den Anforderungen vertraut machen. Danach ist jährlich eine Übung mit der örtlichen Feuerwehr geplant.

Anmerkung:[des Magistrats]

Alle Planungen bezüglich des Brandschutzes und der Ausführung im Allgemeinen können jederzeit in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Herrn Schnappauf wurde das Brandschutzkonzept in der Bauverwaltung erläutert. (1)

(1) Diese Aussage ist falsch. Herr Gontermann zeigte mit anläßlich eines Gesprächs mit Herrn Ziegler (18.08.2014, 10:00 Uhr) ein mehrseitiges Papier mit dem Genehmigungstempel der Bauaufsicht und sagte dies wäre das genehmigte Brandschutzkonzept. Der Inhalt ist mir unbekannt und wurde auch nicht erläutert.

Diese Aussage steht im Widerspruch zu der Aussage des Bürgerbeauftragten des Kreises, der mir am 23.09.2014 mitteilte, dass die Stadt Homberg für das Ärztehaus einen neuen Bauantrag mit einem Brandschutzkonzept einreichen müsse.

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