HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

23. Mai: Tag des Grundgesetzes – und die Realität

GrundgesetztHeute, 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Es sollte eine demokratsche Grundordnung in Deutschland begründen.

In der Schule haben wir gelernt, dass die Gewalten geteilt sind. Die Legislative, die Volkvertreter bilden das Parlament. Daraus wird durch die Mehrheitsfraktion die Exekutive, die Regierung gebildet. Und dann gibt es noch die Judikative, die Justiz, die die beiden anderen Gewalten kontrollieren sollen. Durch diese Kontrolle sollte die Macht ausbalanciert werden.

Das ist das klassische Staatsrechstmodell von Montesquieu, das er 1748 in seinem berühmstesten Werk "Vom Geist der Gesetze" formulierte.

Foto: Miniausgabe des Grundgesetzes im Vergleich zu einer Streichholzschachtel. Ein Symobl für die Aushöhlung der Grundkonsenses und der Grundrechte.

Verfassungsregelung aus der Kaiserzeit
Die Gewaltenteilung steht in Deutschland hinsichtlich der Justiz nur auf dem Papier des Grundgesetzes, sie ist nicht wirklich umgesetzt, sie folgt dem Konzept der Kaiserzet des vorvorletzten Jahrhunderts.

Modell ItalienModell D

 

In den meisten europäischen Staaten bestimmt nach 1945 das Parlament (Legislative) die Regierung (Exekutive). Das Parlament bestimmt auch die jurstistische Gewalt (Judikative) als unabhängige Gewalt, die Legislative und Exekutive kontrollieren soll.
Im Grundgesetz der BRD von 1949 wurde aber die alte Fassung fortgeschrieben, nach der die justistische Gewalt der Regierungsgewalt nachgeordnet ist.

Praktisch heißt das, die Regierung bestimmt, wer sie kontrolliert. Die Staatsanwälte sind durch die Regierung weisungsgebunden . Die Richter sind zwar formal unabhängig, ihre Karriere hängt aber von Beurteilungen ab, die die Gerichtspräsidenten über sie ausfertigen.

"Wer befördert, befiehlt"
Theodor Eschenburg

Homberger Verhältnisse zeigen die Realität
Die Homberger können erleben, wie weit die Realität von dem demokratischen Ideal entfernt ist.

Gegen den ehemaligen Bürgermeister Martin Wagner ist seit 2009 bis heute noch kein Prozess wegen des Vorwurfs des Fördermittelmissbrauchs eröffnet wurde, obwohl der Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kassel folgte und das Verfahren an das Landgericht Kassel zurück überwiesen hat. Seit sechs Jahren kein Gerichtsverfahren.

Über das Bürgerbegehern ist vom Verwaltungsgericht Kassel sein 2002 noch kein Gerichtstermin anberaumt.

Andere Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und beim Verwaltungsgericht gehen seit Jahren nicht voran.
Praktisch wird damit der Rechtsstaat durch Untätigkeit ausgehöhlt.

Der Anwalt von Ex-Bürgermeister Martin Wagner sagte, Wagner werde die nächsten Jahre im Amt bleiben. Dieser Anwalt war in der Kanzlei Bouffier angestellt und davor Innenminister in Thüringen. Sein Aussage hat sich bestätigt, damit wurde auch bestätigt, dass die politische Macht über die rechtlicht Macht bestimmt.

Grafik und weitere Informationen unter: https://www.gewaltenteilung.de/idee

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