HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Eisdiele in die Schirnen?

Eisdiele in Schirnen

Am 23. Juli 2015 stellte der Fritzlarer Architekt Christian Gerlach seine Pläne für eine Eisdiele in den Schirnen in der Stadtverordnetenversammlung vor.

Für 300.000 Euro sollte auf den 80 qm eine Eisdiele entstehen, mit weiteren Tischen vor den Schirnen. Als Schattenspender schlägt er eine besondere Sonnensegelkonstruktion. Eine 11 m lange Rampe soll ermöglichen, barrierefrei auf die Ebene zu gelangen. Die Kosten lägen damit für die Sanierung bei 3.750 Euro je Quadratmeter, ein Preis für eine Luxussanierung.

 

Wichtige Voraussetzungen nicht berücksichtigt
In seinem Grundriss sucht man einen Raum zur Eisbereitung vergeblich. Eis ist ein empfindliches Lebensmittel und bedarf besonderer hygienischer Herstellungsbedingungen. Lediglich ein Getränkelager ist ausgewiesen. Wo werden die Zutaten für das Eis gelagert, wo das Leergut, wo die Mülltonne? Auch in der Bauverwaltung hat wohl niemand auf diesen Entwurf geschaut und darauf hingewiesen, was alles fehlt.

Erst Schaden regulieren
Die Stadt liegt mit dem Architekten im Rechtsstreit wegen des Wasserschadens, der nach dem Umbau des Kirchplatzes in einer der Schirnen entstanden ist. Doch statt dass der Schaden beseitigt und vom Verursacher, bzw. seiner Versicherung bezahlt wird, legte der verantwortliche Architekt für den Kirchplatzumbau -Christian Gerlach- eine Kostenaufstellung für den Umbau zur Eisdiele vor, die ihm ein Honorar von 25.000 Euro sichert. Die Stadt hätte für den Schaden zu zahlen. Ob der vom Architeken vorgesehene Sperrputz an der Innenseite der Schiren wirksam dem Wasserdruck des eindringenden Wassers standhält, ist fraglich. Die Lösung kaschiert nur die Folgen, behebt aber nicht die Ursache des Wassereintritts.

Darf eine Stadt unter dem Schutzschirm auf die Schadensregulierung verzichten? Liegt nicht eine Begünstigung vor, wenn sie die Kosten nicht bei dem Verantwortlichen einholt? Wird hier nicht zum Schaden der Stadt gehandelt?

Keinen Leerstand finanzieren
Eine Eisdiele für 300.000 Euro ist kein Gewinn für die Stadt, wenn der mögliche Betreiber die Räume im Nachbarhaus verlässt und in die Schirnen zieht. Für 300.000 Euro würde nur Leerstand im Nebenhaus geschaffen werden.

Seriöse Kaufentscheidung ?
Im Frühjahr 2014 sagte Dr. Ritz zum Schirnenkauf vor seiner Wahl zum Bürgermeister:

"Es gibt – ausweislich der Entscheidungsvorlage zur Stadtverordnetenversammlung – eine konkrete Planung für die Nutzung und auch ein konkretes Mietinteresse. Sofern für die notwendigen Renovierungs- bzw. Umbaukosten eine belastbare Kalkulation vorliegt, lassen sich die wirtschaftlichen Folgen einer Kaufentscheidung seriös bestimmen." Quelle

Ist die Kalkulation belastbar, so dass man sagen kann sie sei seriös?
In den Gontermannschen Unterlagen von 2014 ging er von 76 qm Fläche aus und einer Monatsmiete von 6,00 Euro/qm. Das ergibt eine Monatsmiete von 456 Euro, Jahresmiete gleich 5.472 Euro. Eine Eisdiele ist ein Saisongeschäft, ob die Miete im ganzen Jahr in der Höhe erwirtschaftet werden kann, sollte geprüft werden. In 10 Jahren würde 54.720 Euro Mieteinnahmen den Baukosten von 300.000 Euro gegenüberstehen. Selbst in 30 Jahren, wäre durch die Miete der Aufwand nicht zu finanzieren.
Dr. Ritz sagte vor seiner Wahl:

Unter der Voraussetzung, dass sich die der Stadt entstehenden Investitionskosten amortisieren (auch ein sehr langfristiger "return of invest", bspw. über 20-25 Jahre genügt) halte ich einen Ankauf tatsächlich für sinnvoll.

Als Bürgermeister müsste er sich gegen den Ausbau der Schirnen wenden, denn die Investitionskosten amortiesiern sich in der von ihm selbst genannten Zeit nicht, also ist der Ankauf nicht sinnvoll. Er wurde dennoch vor seiner Amtszeit vollzogen.

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:: DOKUMENTATION ::

Seit dem Umbau des Kirchplatzes vor dem Hessentag 2008 dringt Wasser in eine der Schirnen ein. Erst muss dieser Schaden behoben werden, bevor an eine Nutzung gedacht werden kann.

In dem Gerichtsverfahren Stadt Homberg gegen den Architekten Gerlach ist nach sieben Jahren das Beweissicherungsverfahren noch immer nicht abgeschlossen.

Auf eine entsprechende Anfrage antwortete der Magistrat:

7. Wann ist mit dem Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens zu dem Wasserschaden
in der Schirne zu rechnen?

Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens liegt außerhalb des Einflussbereiches der
Stadt Homberg. Zur Vermeidung eines unter Umständen notwendigen langwierigen
gerichtlichen Verfahrens werden aktuell Sondierungsgespräche betreffend einer
möglichen vergleichsweisen Einigung geführt.

8. Welche Beweise sind in dem letzten Jahr noch ermittelt worden, nachdem der
Schaden bereits 2008 durch den Kirchplatzumbau entstanden sein soll?

Einziges Beweismittel für einen möglichen Schaden bildet ein Sachverständigengutachten,
dieses wird im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens erstellt.
Mit dem Sachverständigengutachten alleine lässt sich mit großer
Wahrscheinlichkeit allerdings noch nicht die Verantwortlichkeit für einen möglichen
Schaden feststellen. Hier wird ein in der Hauptsache zuständiges Gericht
voraussichtlich eine weitergehende Beweisaufnahme, insbesondere durch
Zeugenvernehmung, anordnen.


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