HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Korruptionsverdacht noch nicht entkräftet

Im Dezember 2015 nahm der Magistrat eine Spende von 5.000 Euro des Korbacher Unternehmers Schneider an, der für ein Fachmarktcenter an der Kasseler Straße eine dritte Änderung seines Bebauungsplans erreichen wollte. Die Spende sei für die Homberger Kindergärten bestimmt, sagte der Bürgermeister. Er hatte die Spende nicht zurückgewiesen.

Im Januar 2016 wurden sechs große, gesunde Bäume vor dem Gelände des geplanten Fachmarktcenters in der Kasseler Straße gefällt. Diese Bäume sind im bis heute gültigen Bebauungsplan als zu erhaltend eingetragen.

Dieser Sachverhalt begründet einen Korruptionsverdacht, der bisher nicht entkräftet werden konnte. Verweigerte Antworten und widersprüchliche und teilweise falsche Angaben des Magistrats nähren den Verdacht. Die Einschaltung des Anti-Korruptionsbeauftragten beim Kreis brachte keine Aufklärung, sondern lediglich eine weitere Sachdarstellung, die den bisherigen Aussagen widerspricht. Wenn der Verdacht nicht durch die Verwaltung aufgeklärt werden kann, muss der Staatsanwalt als Ermittlungsbehörde dem Verdacht nachgehen.
 

Bild1. Unbeantwortete Fragen im Bauausschuss

Zu diesen Vorgängen fragte der Stadtverordnete Günter Koch (FWG) am 15.2.2016 im öffentlichen Bauausschuss laut Protokoll:

"Herr Ausschussmitglied Koch fragt nach, ob das Gerücht stimmt, dass Herr Schneider eine Spende an einen oder mehrere Kindergärten gemacht hat.
Bürgermeister Dr. Ritz antwortet, dass Herr Schneider anlässlich seines 80. Geburtstages 5.000,00 € für alle Homberger Kindergärten gespendet hat."

Herr Koch fragte weiter, wer die Bäume in der Kasseler Straße vor dem Gelände des Spenders beseitigt habe.
Der Bürgermeister konnte dazu nichts sagen und verwies auf den Leiter des Bauamtes, Herrn Ziegler, der das Protokoll führte. Auch er konnte dazu nichts sagen. Der technische Leiter des Bauamtes, Herr Arndt, konnte ebenfalls nichts dazu sagen.
Der Ausschussvorsitzende Hilmar Höse erklärte, die Antwort werde dem Protokoll angefügt.

Das Gerücht von einer Spende an die Stadt wurde vom Bürgermeister bestätigt. Er selbst hat sechs Wochen lang nicht über die Spende informiert.

 

2: Schriftliche Antwort – ein AktenvermerkBild

Am Nachmittag des 18.2.2016 erhielten die Stadtverordneten das Protokoll der Bauausschusssitzung per E-Mail. Die Antwort der Verwaltung war nicht dabei, und ist bis heute nicht mit den anderen Sitzungsunterlagen auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Am Abend des 18.2.2016 fand die Stadtverordnetenversammlung statt.
Das Protokoll des Bauausschusses wurde noch einmal als Tischvorlage vorgelegt. Erst auf Nachfrage stellte sich heraus, dass jetzt in der umfangreichen Tischvorlage die "angehängte Antwort der Verwaltung" enthalten war:
Herr Ziegler, der Leiter des Bauamtes, hatte am Tag nach der Sitzung des Bauausschusses einen Aktenvermerk verfasst. Dort wird auf einen Ortstermin am 7.8.2015 eingegangen, der mit Hessen mobil stattgefunden habe, und bei dem ein "Rückschnitt der Bäume" empfohlen worden sei.

Anmerkung:
Ein Aktenvermerk wird üblicherweise zeitnah zu einem Vorgang verfasst und nicht ein halbes Jahr später. Wie kann der Bauamtsleiter einen Aktenvermerk verfassen, wenn er am Vorabend dazu nichts sagen konnte? Musste die Verwaltung erst eine Sprachregelung abstimmen?

Der verspätete Aktenvermerk wurde als Antwort auf die unbeantwortete Frage im Bauausschuss verfasst, das steht auch am Anfang des Aktenvermerks:
"Zum Tagesordnungspunkt 1/7 für die Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Engergieausschusses am 15.02.2016."

Warum wurde das Protokoll vom 07.08 2015 über den Ortstermin mit Hessen mobil nicht mit vorgelegt?
Warum wird dieser Aktenvermerk nicht mit dem Protokoll auf der Homepage der Stadt veröffentlicht?
 

3. Diskussion über die SpendenannahmeBild

Der Stadtverordnete Koch sprach in der Stadtverordnetenversammlung am 18.2. 2016 wieder die Spende an. Im Sitzungsprotokoll heißt es:

"Außerdem habe der Bauherr der Stadt 5.000,00 € gespendet. Dies sei im Zusammenhang mit dem Vorhaben nicht in Ordnung.
Herr Bürgermeister Dr. Ritz meint, die Ausführungen des Herrn Koch seien zum Thema Spende grenzwertig. Auch Herr Koch bekomme die Magistratsprotokolle zur vertraulichen Kenntnisnahme.
Unsinn sei, dass man Geld angenommen habe. Der Magistrat habe die Problematik ausführlich diskutiert und eine sinnvolle Lösung gefunden. Bis der Vorgang Baurechtsschaffung abgeschlossen sei, ist das Geld auf einem Verwahrkonto gebucht, sodass es notfalls zurückgezahlt werden kann."

Anmerkung:
Bürgermeister Dr. Ritz unterstellte Herrn Koch, er habe die Information über die Spende aus dem Magistratsprotokoll entnommen und damit widerrechtlich öffentlich gemacht. Dr. Ritz hatte aber selbst bereits drei Tage zuvor in der öffentlichen Bauausschusssitzung darüber informiert.

Die Stadtverordnete Claudia Ulrich (CDU) erklärte, dass Herr Schneider aus Anlass seines Geburtstages auch an die Kindergärten in Korbach und in Vöhl gespendet habe. Die HNA berichtete, dass in Korbach und Vöhl keine Spenden eingegangen sind. Auch der Korbacher Bürgermeister verneinte auf Anfrage einen Spendeneingang, sowohl bei der Stadt als auch bei den anderen Trägern der Kindergärten.

Der Hinweis auf ein Magistratsprotokoll könnte als Ablenkungsmanöver verstanden werden. Auch die falsche Information der Stadtverordneten Ulrich kann so eingeordnet werden.
 

4. Anfrage an den Magistrat: – Prüfung von DetailsBild

Zur Aufklärung des Korruptionsverdachts bat ich den Magistrat am 24. 02. 2016, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welchen Betrag spendete Herr Schneider für die Kindergärten der Stadt?
2. Wann wurde die Spendenbescheinigung über die Spende von Herrn Schneider (Korbach) ausgestellt?
3. Wer ist Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Bäume standen?
4. Wer in der Stadtverwaltung hat die Baumfällung beauftragt?
5. Welche Kosten sind durch die Fällung und Entsorgung der Stadt entstanden?
6. Wer trägt die Kosten der Baumfällung?
7. Wer hat nachgewiesen, dass alle Bäume aus Gründen der Verkehrsicherheit zu beseitigt sind?

Die Antworten des Magistrats

(Zu 1+2) Am 2.12.2015 spendete Herr Schneider 5000 Euro. Die Stadt stellte dafür am 14.12. 2015 eine Spendenbescheinigung aus und verschickte sie an Herrn Schneider.

(zu 3) Eigentümer des Grundstücks, auf dem die 6 Bäume standen, seien:
"Stadt Homberg, Land Hessen und Hessische Landgesellschaft"

(zu 4) "Die Bauverwaltung der Stadt Homberg (Efze)" habe die Baumfällung beauftragt.
Der Magistrat sagt nicht, wer verantwortlich für diese Anweisung ist.

(zu 5+6) Die Kosten für die Fällung der sechs Bäume und der Entsorgung gibt der Magistrat mit 300 Euro an. Die Kosten übernehme die Stadt.

(zu 7) "Durch Hessen mobil wurden Verkehrssicherungsmaßnahmen als notwendig erachtet, daraufhin wurde seitens der Bauverwaltung entschieden, die Bäume zu fällen."

 

Anmerkung:
(Zu 1+2) Mit der Ausstellung der Spendenbescheinigung ist der Eingang der Zahlung akzeptiert und die Spende angenommen worden. Der Spender wird die Bescheinigung zwecks Steuerminderung beim Finanzamt einreichen. Die Aussage von Dr. Ritz, das Geld sei auf ein Verwahrkonto angelegt worden und könne gegebenenfalls zurückgezahlt werden, ist demnach nicht zutreffend; das Geld kann wegen der bereits ausgestellten Spendenquittung nicht zurückgegeben werden.

(zu 3) Dass ein kleiner Grundstücksstreifen drei Eigentümer haben soll, ist nicht glaubhaft. Haben die beiden anderen Eigentümern die Einwilligung zur Fällung gegeben?

(zu 5+6) Die Kosten sind nicht realistisch und zu niedrig angegeben. Für den Arbeitseinsatz musste die Straße zeitweilig gesperrt werden. Maschineneinsatz war notwendig: Motorsäge, Lastkraftwagen, Bagger. Hinzu kommen die Kosten für die Entsorgung des Schnittgutes. Zu dem Arbeitseinsatz sind mindestens zwei Personen notwendig, eher mehr. Als Arbeitszeit ist mindestens ein Tag zu rechnen. Fazit: Die Angabe von 300 Euro Kosten ist falsch.

(zu 7) Die Bäume standen drei bis vier Meter von der Straße entfernt und waren gesund, wie die Fotos der Baumscheiben belegen. Auf dem Luftbild ist ersichtlich, dass die Baumkronen nicht einmal die Straßenbegrenzungslinie verdeckten. Ein begrenzter Rückschnitt hätte ausgereicht.

Es gab keine Anweisung von Hessen mobil die Bäume zu fällen, nur "Verkehrssicherungsmaßnahmen" wurden als notwendig erachtet – dieses Protokoll von Hessen mobil liegt aber nicht vor.
Auch im zuvor vorgelegten Aktenvermerk vom Leiter der Bauamtes war nur von einem Rückschnitt die Rede, nicht von einer Fällung.
Nach dem gültigen Bebauungsplan hätten die Bäume nicht gefällt werden dürfen. Die Stadt hat damit gegen ihre eigene Satzung verstoßen. Eine zwingende Notlage, die die Fällung rechtfertigen könnte, wurde nicht nachgewiesen.
 

5. Der Bürgermeister gibt keine Antwort zur Klärung der falschen AngabenBild

Die offensichtlich falschen Angaben in der Antwort des Magistrats machten detailliertere Nachfragen notwendig:

Frage 1: Wer ist im Grundbuch als Eigentümer für das ca. 5 Meter breite Flurstücks 11/9 parallel zur Kasseler Straße mit dem entfernten Baumbestand eingetragen?

Frage 2: Welche Person des Grundstückseigentümers hat wann seine Einwilligung für die Entfernung der Bäume gegeben?

Frage 3: Welche Person der Bauverwaltung hat wann seine Anordnung zum Beseitigen der Bäume gegeben?

Frage 4: War diese Person nach dem Geschäftsverteilungsplan befugt, über diesen Umfang zu entscheiden? (Ersatz des Wertes der Bäume, Kosten für den Arbeits- und Maschineneinsatz)

Frage 5: Wie viele Personen, Fahrzeuge und Bagger waren wie lange im Arbeitseinsatz?

Frage 6: Mit welchen Kostensätzen werden die eingesetzten Arbeiten und der Maschineneinsatz verrechnet?

Frage 7: Welche Person von der Unteren Naturschutzbehörde hat wann die Prüfung der Bäume vorgenommen und wann die Freigabe zum Fällen gegeben?

Frage 8: Welche Person von Hessen mobil hat am Ortstermin am 7.8. 2015 teilgenommen und das Protokoll verfasst und unterschrieben?

Frage 9: Welche akute Gefährdung ist nach diesem Protokoll festgestellt worden, die zu der Maßnahme-Empfehlung vom 7.8.2015 führte?

Frage 10: Welche Maßnahmen zu einem Rückschnitt – an welchen Bäumen, an welchen Stellen und in welchem Umfang – werden in dem Protokoll empfohlen?

Bürgermeister Dr. Ritz antwortete:

"wie uns mitgeteilt wurde, liegt auf Ihr Betreiben hin zum gleichen Thema eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht vor. Diese Anfrage wird der Magistrat fristgerecht beantworten.
Wir gehen davon aus, dass Sie von der Aufsichtsbehörde über den weiteren Verlauf unterrichtet werden und betrachten ihre o. g. Anfrage von daher als erledigt."

Anmerkung
Die gestellten Fragen kann nur die Stadt beantworten, denn es geht um Fakten, die der Stadt vorliegen und nicht der Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht kann nur die rechtliche Seite beurteilen, nicht den Wahrheitsgehalt der Aussagen.
Warum kann die Stadt diese Auskunft nicht direkt geben? Soll die Aufklärung verzögert werden?

 

6. Korruptionsprävention – Kommunalaufsicht Bild

Beim Regierungspräsidenten gibt es eine Stelle zur Korruptionsprävention & Korruptionsbekämpfung, die allerdings nicht für Homberg zuständig ist und die an Herrn Dörrbecker verwies, der im Schwalm-Eder-Kreis diese Aufgabe übernimmt.
Nachdem ich Herrn Dörrbecker die bisherigen Aussagen vorgelegte, forderte dieser vom Magistrat der Stadt Homberg eine Stellungnahme an.
In dieser Stellungnahme des Magistrats wird ein ganz neuer Sachverhalt dargestellt, der den bisherigen Aussagen des Magistrats widerspricht:

In der Antwort stellt Herr Dörrbecker den Sachverhalt folgendermaßen dar:

"dass am 11.09.2014 der Aufstellungsbeschluss zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 – Sondergebiet Einzelhandel – von der Stadtverordnetenversammlung gefasst wurde und u. a. die Beseitigung der ursprünglich noch als erhaltenswert eingestuften Bäume entlang der L3224 bereits von Beginn an Gegenstand der Änderungsplanung war, weil die Bäume nicht mit der beabsichtigten Verkehrsführung zum Sondergebiet in Einklang zu bringen waren.
Demzufolge sei dann der Baumbestand auch im Änderungsplanentwurf vom August 2015, der am 21.09.2015 öffentlich ausgelegt wurde, nicht mehr als erhaltenswert dargestellt worden. Dieser Teil der Bebauungsplanänderung sei im gesamten bisherigen Verfahren auch weitestgehend beanstandungsfrei geblieben, sodass sich die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen im Oktober 2015 entschlossen habe, statt des von Hessen Mobil geforderten Rückschnitts der Bäume diese bereits vor dem förmlichen Inkrafttreten der Planänderung beseitigen zu lassen, zumal ein kostengünstiges Angebot für die Arbeit vorgelegen habe."

Diese Darstellung entspricht in den folgenden Punkten nicht den Tatsachen:

1. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung war die Beseitigung der Bäume nicht Gegenstand der Änderungsplanung.
In den Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung gibt es keinen Hinweis auf die Bäume.
Auch im Schreiben von Herrn Schneider vom 12.07.2014, in dem er um eine weitere Änderung des Bebauungsplans Nr. 43/3 bittet und diese begründet, werden weder Bäume noch die Verkehrsführung angesprochen.

2. Die Bäume hätten nicht mit der beabsichtigten Verkehrsführung zum Sondergebiet in Einklang gebracht werden können.
Die Stellungnahmen von Hessen mobil sind aber unverändert, sie hat keine Änderungswünsche. Im Schreiben vom 24.04.2012 heißt es:

"Gegenüber dem vorangegangenen Verfahren haben sich für die Straßenverwaltung relevante Veränderungen nicht ergeben".

Gemeint ist demnach der Bebauungsplan 43/1 aus der Zeit vor Bürgermeister Wagner.
Weiter heißt es im Schreiben:

"…und wie aus der uns mit Schreiben vom 25.06.2012 zugesandten Abwägung/ Beschlussfassung des Magistrats über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen zu entnehmen ist, sollen unsere Vorgaben weitestgehend berücksichtigt werden bzw. sind in den jetzigen Plänen eingearbeitet worden (z.B. Sichtfelder)."

"… gegen die 2. Änderung des B-Planes Nr. 43 in den jetzigen Fassungen bestehen unter Bezug auf unsere Stellungnahme vom 24.04.2012 keine weiteren Einwände."

Von Hessen mobil liegen also keine Änderungswünsche zur Verkehrsführung vor, wie in der Darstellung von Magistrat und der Kommunalaufsicht behauptet wird. Hessen mobil sieht seine Hinweise bei der Aufstellung zu Nr. 43/2 berücksichtigt.

3. Bäume seien als nicht mehr erhaltenswert dargestellt worden, dies sei bei der Auslegung der Pläne nicht beanstandet worden.

Diese Aussage ist falsch. Die Bäume wurden in dem neuen Änderungsplan nicht als "nicht mehr erhaltenswert" bezeichnet. Die Bäume fehlten einfach in dem neuen Plan. Die Planänderung kann ein Bürger bei der Auslegung nur feststellen, wenn er die vorherige Planung daneben legt und sieht, dass die ehemals erhaltenswerten Bäume nicht mehr im Plan enthalten sind. Oder der Plan wird mit der Realität verglichen – allerdings standen zu dem Zeitpunkt der Auslegung die Bäume noch. Es gab neuen Änderungsplan keinen Hinweis, dass die Bäume entfernt werden sollten, somit konnte das auch nicht beanstandet werden.
Das kann als ein gezielt angelegtes Täuschungsmanöver angesehen werden.

4. Für die Beseitigung der Bäume hat kein kostengünstiges Angebot vorgelegen.
Auf Befragen in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 15.02.2016 gaben Bürgermeister Dr. Ritz und die Abteilungsleiter der Bauverwaltung an, sie wissen nicht, wer die Bäume gefällt hat, sie wussten also nichts von einem kostengünstigen Angebot.
In der schriftliche Antwort auf die Anfrage vom 24.02.2016 erklärte der Magistrat:
Die Stadt habe die Bäume selbst gefällt zu insgesamt 300 Euro, (Siehe Punkt 4 oben)

5. In der schriftliche Antwort auf die Anfrage vom 24.02.2016 erklärte der Magistrat:
Die Stadt habe die Bäume selbst gefällt zu insgesamt 300 Euro, (Siehe Punkt 4 oben)
Die Stadt hat nach eigener Aussage selbst die Bäume gefällt, dafür benötigte sie also kein "kostengünstiges Angebot".

6. Warum statt eines angeblich empfohlenen Rückschnitts eine Totalbeseitigung erfolgte, wurde nicht erklärt.
Nicht vorgelegt wurde das erwähnte Protokoll des Ortstermins mit Hessen mobil vom 7.8. 2015, in dem angeblich ein Rückschnitt empfohlen worden sei.

7. Der Magistrat habe sich entschlossen, die Bäume "vor dem förmlichen Inkrafttreten der Planänderung beseitigen zu lassen".
Aber nur die Stadtverordneten haben über einen Satzungsinhalt zu beschließen. Wenn der Magistrat dem vorgreift, verletzt er das Mandat der Stadtverordneten.
 

Welche Version der Aussagen entspricht der Wahrheit?
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a) Bürgermeister und Abteilungsleiter der Bauverwaltung haben nichts gewusst.

b) Hessen mobil habe im August 2015 ein Rückschnitt der Bäume empfohlen.

c) Die Stadt hat die sechs Bäume für 300,- Euro selbst gefällt und entsorgt.

d) Die Stadt hat ein kostengünstiges Angebot erhalten.

e) Die Bäume waren Teil der Änderungsplanung, weil sie nicht mit der Verkehrsführung in Einklang zu bringen waren.
 

Die Stadt hat nichts zur Klärung des Korruptionsverdachts beigetragen, im Gegenteil, sie hat durch sich widersprechende Aussagen für Verwirrung gesorgt.
Der Versuch der Verwaltung, den Sachverhalt aufzuklären, ist gescheitert. Auch der angeschriebene Anti-Korruptionsbeauftragte des Kreises trug nicht zur Aufklärung bei.

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