HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Falsche Antworten zu den Fragen zum Kreisel


Wenn die Straße für eine höhere Tragfähigkeit ausgebaut wird, dann ist eine Förderung für den Kreiselumbau möglich, sagte vor einiger Zeit Bürgermeister Dr. Ritz in einer Bürgerversammlung.
Das Hessische Wirtschaftsministerium unterstützt den Umbau der "Drehscheibe mit 440.000 Euro ".

Jetzt heißt es in Pressemitteilung des Ministeriums und der Stadt :

"In der Kasseler-, Ziegenhainer- und Wallstraße werden die neuen Fahrbahnen mit erhöhter Tragfähigkeit auf 6,5 Meter verbreitert."

Wie begründen Ministerium und Stadt, dass jetzt eine höhere Tragfähigkeit notwendig ist? Das Ministerium will nichts dazu sagen. Der Stadt wurden Fragen vorgelegt, die am 7.12.2107 von Bürgermeister Dr. Ritz beantwortet wurden.


 

FAKTENCHECK zu Antwort 1:

„Die Grundlage einer Dimensionierung der bestehenden Straßen ist nicht bekannt.“

Diese Aussage ist falsch,

Die Ziegenhainer Straße ist in den 90er Jahren neu ausgebaut worden. Die Wallstraße wurde zum Hessentag 2008 um- und neugebaut. Zu dieser Zeit war schon das technische Regelwerk "Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen" (RStO) gültig. Die Unterlagen müssten in einer ordentlich geführten Verwaltung vorliegen.

Die RStO ist 2001 und 2012 geändert worden. In der RStO 12 sind vor allem die Belastungsklassen neu gruppiert worden.
Die bisherigen Belastungsklasse III wurde in zwei Klassen unterteilt. Wesentliches Kriterium für die Belastungsklassen ist der Anteil des Schwerverkehrs und dessen Häufigkeit und wie schwer die Achsen belastet sind.

Die Beanspruchung einer Straße durch ein Kraftfahrzeug ist umso größer ist, je größer die Achslast des betreffenden Fahrzeugs ist. Im Verhältnis schädigt ein Lkw eine Straße 10.000 mal mehr als ein Pkw.

Der Schwerlastverkehr ist seit der Freigabe der Nordumgehung vernachlässigbar gering. Vor dem Bau der Nordumgehung rollte die Schwerlast-Lkws zum Schotterwerk durch die Altstadt und über den Marktplatz. Die drei großen Zufahrtsstraßen zu "Drehscheibe" sind für den Lkw-Verkehr über 3,5 Tonnen gesperrt. Lediglich der Lieferverkehr und Autobusse dürfen noch fahren.
 

„Für die Straßen wurde die Belastungsklasse Bk 3,2 ermittelt und für den Kreisel die Belastungsgruppe Bk 10 festgelegt.“

Die Belastungsklasse Bk 3,2 war vorher Teil der Belastungsklasse III: Verbindungsstraßen.

Wenn die Straßen als Bk 3,2 geführt werden, kann für den Kreisel nicht Bk 10 „festgelegt“ werden.
Die Belastungsklasse auf dem Kreisel wird durch den höchsten Wert der zuführenden Straßen bestimmt.
Bei Belastungsklasse 3,2 der Straßen ist auch für der Kreisel nur Blk 3,2 anzusetzen,
Die Festlegung Bk 10 ist willlkürlich "festgelegt",

Diese Antwort ist falsch.
 

FAKTENCHECK zu Antwort 2

„Eine Erhöhung der Tragfähigkeit wird gefordert, weil die Vorgaben der aktuellen RSto. über den im Bestand realisierten Straßenbau hinausgehen.“

Die technischen Vorgaben der RStO haben sich in der Sache nicht geändert. Daraus lässt sich auch keine Erhöhung der Tragfähigkeit ableiten.

Die Aussage ist auch logisch falsch.
Wenn der bisherige Zustand nicht bekannt ist, wie behauptet, kann auch nicht gesagt werden, dass die Regeln über den „realisierten Straßenbau“ hinausgehen.

„Durch die Entstehung des Einkaufszentrum „Drehscheibe“ wird eine Steigerung des Fahrzeugverkehrs im Bereich der „Drehscheibe“ prognostiziert.“

Wo wird diese Steigerung prognostiziert? In dem Gutachten des Büro IKS, Kassel gibt es keine Prognose für eine Zunahme des Schwerverkehrs, der eine höhere Tragfähigkeit erforderlich machen müsste.
Die mutmaßliche Zunahme des Pkw-Verkehrs hat nur Auswirkungen auf die Gestaltung des Verkehrsflusses, nicht aber auf die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus.
 

FAKTENCHECK zu Antwort 4

„Umfang und Wahrscheinlichkeit sind im bereits benannten Gutachten des Büros IKS, Kassel beziffert worden.“

Eine solche Antwort auf eine Bürgerfrage ist unangemessen, um es vorsichtig auszudrücken. Wie soll sich der Bürger diese Kenntnisse verschaffen? Ein Bürgermeister hat darauf zu antworten und die Stellen aus dem Gutachten zu nennen, sofern sie darin enthalten sind.
 

FAKTENCHECK zu Antwort 5

„Es wird insbesondere im Bereich der Hersfelder Straße künftiger Handlungsbedarf gesehen.“

Diese Antwort ist eine inhaltsleere Floskel, da sie nicht auf die Frage eingeht und keine konkreten Angaben macht, was künftig getan werden müsste.
 

FAZIT

Der Bürgermeister antwortet zwar, die Antworten sind aber entweder falsch oder inhaltsleer.
So antwortete er auch in der Vergangenheit mit falschen Informationen.

Ein Bürgermeister, der die Bürger nicht ernst nimmt und sie nicht wahrheitsgemäß informiert, hat sein Amt verfehlt.

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