HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bürgermeister zum Bürgerbegehren

Ablehung war falschIn der Bürgerversammlung äußerte sich der Bürgermeister Dr. Nico Ritz sehr eindeutig zum Bürgerbegehren von 2012. Damals beantragten 2000 Bürger, dass die Bürger selbst in einem Bürgerentscheid abstimmen sollten, ob die Stadt die Kasernen kauft.
Der Magistrat und die Stadtverordneten von CDU und SPD entschieden sich gegen die 2000 Bürger. Sie behaupteten, es läge ein formaler Fehler vor. Seit über zwei Jahren soll das Verwaltungsgericht darüber entscheiden. Währenddessen schuf der Magistrat zusammen mit der Hessische Landgesellschaft (HLG) Fakten und ignorierten das Bürgervotum.

Bürgermeister Ritz nannte es einen politischen Fehler, die Bürger nicht entscheiden zu lassen.

Die Angelegenheit hat sich nicht erledigt
Verständlich, dass der neue Bürgermeister diese Altlast gern als erledigt ansehen würde. Es hätte verheerende Folgen, würde man einfach zur Tagesordnung übergehen.

Bisher hat nur der neu Bürgermeister – als ein in der Sache Ausenstehender – von einem politischen Fehler gesprochen.
Die beteiligten Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung haben sich noch nicht geäußert. Sie tragen die Verantwortung für die jetzige Situation und sie haben sich bisher in keiner Weise bewegt.

Es wäre damals besser….

"Es wäre damals besser gewesen, hätte man die Bürger entscheiden lassen." Dieser Satz von Ritz ist genauer zu betrachten, denn er enthält eine gewichtige Aussage.

In dem Satz wird deutlich, dass die Gültigkeit das Bürgerbegehren durch eine bewusste politische Entscheidung verhindert wurde. Dazu war mit Hilfe des Hessischen Städtetages und der Anwaltskanzlei der Hessische Landgesellschaft (HLG) ein formaler Fehler im Bürgerbegehren konstruiert worden. So konnte Zeit gewonnen und Fakten geschaffen werden. In diese Strategie passt sich die Aussage von Dr. Ritz ein. Vielleicht ist er sich dessen nicht einmal bewusst.

Dieser angebliche Fehler im Bürgerbegehren hätte rechtlich und sachlich keinen Bestand. Das muss dem Verwaltungsgericht klar sein. Das Verfahren wurde auf die lange Bank geschoben, wohl in der Hoffnung, dass der Fall sich durch den Zeitablauf regelt, ohne dass man den Fehler des Magistrats gerichtlich feststellen muss.

Ein konstruierter Fehler der keiner ist
In dem Antrag zum Bürgerbegehren sei es zwingend notwendig gewesen, von Seiten der Bürger eine Aussage zu dem Punkt "Kostendeckungsvorschlag" zu machen. Das wird insbesondere dann notwendig, wenn die Bürger eine Maßnahme verlangen, die Kosten für die Gemeinde verursacht. Dann müssten sie vorschlagen, wie diese Kosten zu decken seien.

In dem Homberg Bürgerbegehren stand: "Durch die Aufhebung des Beschlusses entstehen der Gemeinde keine Kosten."

Gegen diese sachlich richtige Aussage argumentierte der Magistrat: Die Stadt würde jährlich Pachteinnahmen in Höhe von 75.000 Euro verlieren.
Hier werden Begriffe vermischt: Kosten und entgangener möglicher Gewinn.

Die Begründung ist auch faktisch falsch, denn es gibt keine Pachteinnahmen von 75.000 Euro für die Stadt, die Eigentümerin ist die HESSISCHE LANDGESELLSCHAFT (HLG). Aber auch die HLG bekommt keine Pachteinnahmen, denn diese sind gestoppt, weil die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Im September 2012 vergoss der Fraktionsvorsitzende Stefan Gerlach (SPD) besonders große Krokodilstränen, er hätte zu gern dem Bürgerbegehren zugestimmt, aber er und die Stadt dürften dem aus rechtlichen Gründen nicht stattgeben.

schwer verkäuflichEs ist auch heute besser wenn…
Die Rechtsweggarantie ist durch Liegenlassen faktisch aufgehoben. Vom Verwaltungsgericht so schnell kein Beschluss zu erwarten.

 

Roter Teil der Ostpreußenkaserne – kaum verkäuflich

 

 

 

 

 

 

 

Der Magistrat und die Stadtverordnetenmehrheit haben die Möglichkeit jetzt zu beschließen, dass das Bürgerbegehren rechtmäßig ist. Sie können damit einräumen, dass sie damlas falsch gehandelt haben, als sie die Gültigkeit des Bürgerbegehrens in Zweifel zogen und somit erst einmal verhinderten.
Daraus folgt zwingend die Durchführung des Bürgerentscheids.

Kasernengelände: Kaufen oder nicht kaufen?
Das wäre die Frage an die Bürger. Wie sie sich entscheiden ist offen. Doch auch sie werden sich überlegen und vielleicht sogar nachrechnen. Die HNA berichtete falsch, es ist keine Entscheidung gegen den Kasernenkauf sondern die Bürger sollen entscheiden ob sie dafür oder dagegen sind.

Wie kann der Bürgerentscheid ausgehen?
Es könnten sich nicht genügend Bürger an der Abstimmung beteiligen, dann wäre der Bürgerentscheid ungültig und alles bliebe unverändert.

Beteiligen sich mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten, hängt es von der Stimmenmehrheit ab.

Stimmen mehr Bürger für den Kasernenkauf, dann bleibt alles wie es ist. Der Magistrat, die Stadtverordneten der Mehrheitsfraktionen können sich bestätigt fühlen.

Stimmt die Mehrheit gegen den Kauf, bezieht sich das nur auf die Flächen, die noch im Eigentum der Stadt/Hessische Landgesellschaft (HLG) sind. Die bereits weiterverkauften Grundstücke betrifft es nicht mehr.
Der Kasernenkauf und damit die Übernahme der vielen belastenden Kosten würde dann an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) zurück fallen. Da bekämen Juristen sicherlich einige Arbeit. Homberg könnte damit die Verantwortung für die schwer bis unverkäuflichen Grundstücke und Gebäude außerhalb des technischen Bereichs der Ostpreußenkaserne los werden. Hombergs Schuldensituation würde sich spürbar entlasten.

Sollte die Bima für diese Grundstücke später Käufer finden, ist das nur gut, bis dahin ist aber nicht die Stadt damit belastet.

Folgen eines Klageverzichts
Dass es den politisch Verantwortlichen am Liebsten wäre, wenn die Bürger auf die Klage verzichten würden, ist verständlich, es ist für sie das Bequemste. Für die Bürger und die demokratischen Verhältnisse hätte das verheerende Folgen. Damit würde das falsche Spiel des Magistrat unter Bürgermeister Martin Wagner legitimiert. Frechheit und Unverfrorenheit siegt über Recht und Gesetz. Diese Haltung würde bestärkt und auch zukünftig die Politik in Homberg bestimmen. Was einmal geklappt hat, das wird auch ein zweites Mal versucht werden, zumal die dafür Verantwortlichen noch alle im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung tätig sind.
Weit schlimmer wären die Folgen für die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung. Die Politikverdrossenheit würde verfestigt werden, weitere Resignation und Rückzug wären die Folge.

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3 Kommentare zu “Bürgermeister zum Bürgerbegehren”

  1. Dr. Klaus Lambrecht

     

     Als Befürworter des Bürgerbegehrens bestehe ich auf einer Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des in 2012 von kritischen Bürgern geforderten Bürgerentscheides. Am 30. August 2012 wurden in der Stadtverordnetenversammlung unsere verbrieften  Bürgerechte von den o. a.  Fraktionen außer Kraft gesetzt.

    Die Teilnehmer am Begehren wurden als Heinis bezeichnet. Herr Kroeschell ging soweit, den Ankauf der Kasernen  mit dem Wiederaufbau der Bundesrepublik von 1945 zu vergleichen. Noch heute erfüllt mich die Erinnerung an den Ablauf der Stadtverordnetensitzung mit Zorn. Auch der Stadtverordnetenvorsteher lies die Beleidigungen der Bürger ohne Verweis der Redner zu.

    Ich erwarte daher auch eine Entschuldigung der Fraktionen den Teilnehmern des Bürgerbegehrens gegenüber, um den Weg für die jetzt wieder gewünschte Bürgerbeteiligung und das -engagement frei zu machen. Ein einfach " unter den Teppich kehren" diese Vorgangs kann nicht sein.

    Eine Entschuldigung und Konsequenzen seitens der Fraktionen erwarte ich.

    Nach dem Gerichtsurteil kann die Stadtverordnetenversammlung über die weitere Vorgehensweise beraten.
    Man kann zwar die Uhr nicht zurückdrehen, es sind auch Fakten geschaffen worden, die alles andere als erfreulich sind und vieles dürfte unumkehrbar sein.

    Für einen Neuanfang der politischen Kultur sollte das Parlament und die verantwortlichen Parteien mit einer Entschuldigung bei den Unterstützern des Bürgerbegehrens und einem Eingeständnis des Fehlers ein Zeichen setzen.

  2. Niccoló

    Die Stadtverordnetenversammlung hat doch jüngst erst bewiesen, dass sie trotz riesigem Ansehensverlust Beschlüsse zurücknehmen kann. Sie hat den Beschluß vom April zurückgenommen, mit dem sie mit nur drei Enthaltungen und keiner Gegenstimme beschlossen hatte, dass an der Burgberggaststätte erst mit dem Bau begonnen werden soll, wenn ein schlüssiges Konzept vorliegt und sie dieses und die Baupläne abgesegnet hat.

    Damit hat sie (mal wieder) ein Projekt, das ohne rechtliche Grundlage vom Magistrat/der Stadtverwaltung begonnen wird, im Nachhinein legalisiert.

    Also, liebe Stadtverordnete, die Rosinen sind verteilt und das Risiko, dass der Kauf rückgängig zu machen ist, ist gering. Warum nicht auch den Beschluß vom 30.08.2012 revidieren?

     

  3. Scherzbold

    Es wird lange dauern, bis dieser Magistrat begreift, dass er Entscheidungen im Interesse der Homberger Bürgerschaft treffen muss und nicht nur den "Homberger Zirkel" bedienen muss.

    Da wird der neue Bürgermeister noch manch dickes Brett bohren müssen.

    Was nicht ist,kann noch werden….

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