HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die Lage bestimmt den Preis

Bodenwert in Homberg

Drei Faktoren bestimmen den Preis eines Grundstückes, 1. die Lage, 2. die Lage, 3. die Lage. Das ist ein bekannter Spruch im Immobiliengeschäft.
Im Umkehrschluss sagt der Preis etwas über die Qualität der Lage aus.

Homberg hat die niedrigsten Bodenwerte in der Tabelle in jeder der drei Lagen. Selbst Frielendorf und Borken ist attraktiver. Gegenüber Fritzlar und Melsungen ist Homberg weit abgeschlagen. Selbst Knüllwald mit dem eine interkomunale Zusammenarbeit besteht, liegt noch vor Hom berg.

Der Verkauf der Kasernengrund-
stücke mit den Hallen im Technischen Bereich der ehe-
maligen Ostpreußenkaserne wird noch unter diesen Werten verkauft. Angesichts der hohen Verschuldung der Stadt ist dieser leichtfertige Umgang mit den Vermögen der Stadt nicht hinnehmbar. Warum sollen Grund- und Gewerbesteuern sowie Kindergartengebühren erhöht werden, wenn auf der anderen Seite nicht einmal die marktgängigen Verkaufserlöse angestrebt werden.

Quelle (Auszug) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

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19 Kommentare zu “Die Lage bestimmt den Preis”

  1. Karl Hassenpflug

    Mag sein, dass ich zu selten in diesen Blog schaue um auf dem Laufenden zu sein. Aber wurde hier nicht mal (sinngemäß) argumentiert, die Kasernengrundstücke seien geschenkt noch zu teuer weil mit unkalkulierbaren Risiken wie verseuchten Böden und asbestbelasteter Bausubstanz behaftet? Dazu müsse ein Erwerber aufgrund der großen vesiegelten Flächen und der gesplitteten Abwassergebühr nun auch noch mit erheblichen laufenden Kosten rechnen.

    Und jetzt ist die Empörung groß, weil nicht die ortsüblichen Preise für gewerbliche Bauflächen erreicht werden? So richtig nachvollziehen kann ich die plötzliche Wertschätzung für die vormals öffentlich „runtergeschriebenen“ Kasernenflächen nicht.

    Apropos Empörung: Warum ist eigentlich die geplante (Um-)Nutzung des Gebäudes ehemaliges „Kreiskrankenhaus Homberg“ kein Thema in diesem Blog? Die (berechtigte) Angst davor, dass die anonymen Kommentare aus dem Ruder laufen?

  2. Kenner

    die Grundstücke im Osterbach werden auch an Wert verlieren. Jeder schweigt zu diesem Thema! Warum ?

  3. DMS

    zu 1. Es geht nicht um eine plötzliche Wertschätzung, es geht um Kosten für die Bürger und Gewinne für einige wenige.

    Die Stadt hat mit CDU und SPD den Kauf beschlossen, obwohl das Bürgerbegehren noch nicht abgeschlossen ist.
    Abgewickelt wird der Kauf durch die Hessische Landgesellschaft (HLG), einer GmbH, die der direkten Kontrolle durch das Stadtparlament nicht zugänglich ist. Die HLG arbeitet ohne Risiko, sie stellt alle Kosten und Verluste der Stadt in Rechnung.
    Wenn die besten Grundstücke weit unter Wert verkauft werden, haben die Bürger die höheren Kosten zu tragen.
    Der 3,5 Mio. Euro Konversionszuschuß ist bereits um die Hälfte geschrumpt, die fehlende Hälfte hat die Stadt, haben die Bürger zu tragen. Den Gewinn machen die Schnäppchenkäufer.
    Es geht hier nicht um Empörung, es geht darum rechtswidriges Handeln aufzudecken, das von den Mehrheitsparteien und vom Bürgermeister gedeckt wird.

  4. Heinrich

    Da kann ich den ersten beiden Kommentaren nur zu stimmen. Grundsätzlich ist alles schlecht. Egal was läuft.

    Anstatt, dass die Parteien in Homberg zusammen arbeiten und was für die Stadt erreichen, nur Streitigkeiten und Eitelkeiten.

    Wenn man sich die Problematik Krankenhaus mal anschaut, kann man den Glauben an unsere Politiker sowieso verlieren. Erst werden die Krankenhäuser verschenkt, dann wird Homberg geschlossen (eigentlich das einzige KHK, was zumindest von der Bausubstanz in Ordnung war) und jetzt vermietet Asklepios an „Asylanten“. Wie hoch werden die Mieteinnahmen bei 450 Personen wohl sein??

    Ich vermute das geht jährlich in die Millionen. Wohl gemerkt an Asklepios nicht an unseren Kreis!!

    Und dann stellen sich Politiker hin und sagen, „man muss an die Menschen denken“. So hat man natürlich toll von den eigenen Versäumnissen und Fehlern mit einem geschickten Schachzug abgelenkt.

    Aber genau das ist das Problem. Jeder gegen jeden und Verlierer sind die Bürger. Gratuliere!

  5. Querdenker

    zu 4.

    Ich kann dem nur zustimmen. Ich selbst wohne im Osterbach. Ich will nicht sagen, das ich „ANGST“ vor dem Krankenhaus haben. Sicherlich wird es Auswirkungen haben, eventuell auf die Grundstückspreise oder Wohnqualität.
    Vieklleicht bekommen die Hauseigentümer auch eine Entschädigung?

    Mir kotzt nur an, das die Politik erst das Objekt „verschenkt“ und dann der Kreis oder das Land für teures Geld den Klotz zurück mietet. Für mich riecht das nach Steuergeldverschwendung. Man müsste mal den Bund der Steuzahler darauf ansetzen. Ein fall von Untreue?

    Mit welchen Kosten wird hier kalkuliert?

    zu 2.

    Man schweigt, weil man sonst wiedermal als ausländerfeindlich abgestempelt wird.
    Wir Deutschen waren vor mehr als 60 Jahren die bösen auf der Welt, bekommen die Rechten Parteien nicht in den Griff.

    Ich möchte es auch nicht so , wie damals in Rostock erleben.

    Alternativ wäre ja die Räumlichkeiten auf dem HLG-Gelände ( Kasserne) möglich.

  6. Miriam

    Schafe fressen Graß keine Solarmodule und auch keine Subventionen!

  7. AltHomberger

    Wer solche Aktionen, wie man sie mit dem Krankenhaus gemacht hat und noch weiteres bevorsteht, vollbracht hat, muß meiner Meinung nach erpressbar gewesen
    sein.
    Das Krankenhaus befindet sich bisher noch in einem sehr ordentlichen Zustand, was ich selbst vor ca. 2 Monaten noch feststellen konnte.
    Man soll sich nur mal vorstellen wie dieses Gebäude in 1 bis 2 Jahren aussehen wird,
    wenn es nach neuestem Vorhaben genutzt wird.
    Ich selbst beabsichtigte bis heute auf einem Grundstück in Homberg im nächsten Jahr ein Haus mit Werkstatt zu bauen. Das hat sich jetzt natürlich erübrigt, weil
    mit Sicherheit die Häuser und Grundstücke an Wert verlieren werden.

  8. SummaSummarum

    zu 1.
    Ein Argument des Bürgermeisters haben sie vergessen:
    Man wolle die Rosinenpickerei vermeiden.
    Daraus folgt:
    Aus Sicht des Bürgermeisters gibt es Rosinen.
    Und die sind jetzt wohl doch herausgepickt worden.
    Die Stadt sitzt also auf dem Rest.

    Zu ihrer Argumentation:
    Im Prinzip stimme ich ihnen zu.
    Allerdings muss man differenzieren in
    1.
    Flächen des Standortübungsplatzes und der dortigen Einrichtungen z. Waschanlage / StOSchAnl
    Hier geht es u. a. um die Frage, ob die belasteten Flächen der EEG entsprechen.
    Das vorliegende Gutachten wird derzeit auf seine Qualität auch hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz überprüft.
    Mal sehen was da kommt.
    2.
    Wohngebäude / Gemeinschaftsgebäude
    Hier gibt es bisher keine Gutachten.
    3.
    Betonierte Flächen
    Unterstellhallen
    Ehemalige Instandsetzungshallen

    Der Argumentation der belasteten Flächen im sogenannten Techn. Bereich der ehemaligen Ostpreußen – Kaserne wurde widersprochen.
    Das dürfte in die Beurteilung des Blogbetreibers mit eingeflossen sein, insofern ist ein Wandel im Denken sachlich gerechtfertigt.

    Munitionsreste kann es dort nicht geben.
    Öle und Fette nur soweit sie in die Oberfläche der genutzten Flächen eingedrungen ist.
    Ansonsten gab es Öl- und Fettabscheider.
    Das was gesetzlich vorgeschrieben wurde ist seitens der StOVerw auch umgesetzt worden.
    Fragen sie doch dazu u. a. Herrn Uloth.

    Der Zustand der Infrastruktur wurde bisher nicht untersucht, insofern entspricht sie dem Zustand von 2005 – also Ende der Nutzung.

    Auch da könnten Verantwortliche der Standortverwaltung Auskunft geben.

    Die offenen Hallen sind mit Asbest seitlich und Dachseitig versehen.
    Hier wäre wenn nötig eine entsprechende Entsorgung nötig.

    Aber bitte nicht so wie es in der Dörnberg Kaserbne jenseits der Gesetze praktiziert wurde.
    Inwieweit hier die BImA , die Stadt oder der Pächter / Käufer in der Pflicht ist, ist Sache der Verträge.
    Ich hoffe die Stadt hat hier nicht „großzügig“ zugestimmt sie sei als Käufer verantwortlich und nicht die BImA.

    Ein Unternehmer der diese Hallen kauft und die Entsorgung der Vorlasten mit übernimmt ist kein Unternehmer !

    Zu den ehemaligen Instandsetzungsgebäuden:
    Diese waren zumindest was die Doppelgebäude anbetrifft auf Lasten bis etwa 60 t oder ausgelegt
    – Panzerbefahrbar – das gilt auch für die gesamten Betonflächen der ehemaligen Kaserne.

    In allen 3 Gebäuden gibt Büro und Waschräume, Instandsetzungsräume in den flachen teilen.
    In allen Hallenteilen befinden sich über die gesamte Länge laufende Portalkräne die auf erhebliche Lasten ausgelegt sind.
    Es gibt Elektroversorgung 230 / 380 V mit zig Steckdosen , getrennte Absicherungen und auch Druckluftleitungen. Öl- und Fettabscheider und Gruben um Fahrzeuge von unten zu reparieren etc.
    Alles dürfte den gesetzlichen UVV entsprechen. Auch hier vermutlich Satnd 2005.

    Wie weit sie noch technisch zur Nutzung frei sind wäre zu prüfen.
    Es gibt kleinere Kellerräume.

    Die Bausubstanz dürfte auch heute noch ohne Probleme sein.
    Auch hier Asbestdachverkleidungen.

    Zur Abwasserfrage:
    Hier wurde auf die Kosten der Stadt hingewiesen.

    Was das mit der Frage des Preises an einen Unternehmer zu tun hat ?
    Egal wo der seine Hallen und Flächen hinstellt:
    Seine Abwasserkosten bleiben gleich.

    Fazit:

    Was hier in den Raum gestellt wird ist die Frage, wodurch die geringen Verkaufskosten an die Unternehmer gerechtfertigt sind.
    Gutachten dazu gibt es nicht.
    Herr Rauter hat im Interview gesagt, er kenne den Zustand nicht .
    Er ( und andere ) werden den Teufel tun und Flächen , Gebäude etc kaufen, ohne den Zustand zu kennen.

    Richtig wäre das politische Handeln dann gewesen, wenn man mit einem Gutachten unter dem Arm, vergleichen der Preise für ähnliche Infrastruktur einschl. evtl Neubaukosten gegenübergestellt und weiteren nötigen vollständigen Informationen der Stadtverordnetenversammlung und den Bürgern vor Augen gehalten hätte, was dort vorzufinden ist.

    Dazu ausreichend zeit die Unterlagen zu prüfen und nicht wie bisher ad hoc Entscheidungen zu betreiben. Auch das belastet das politische Klimaerheblich.

    Diese hätte dann Entscheidungen treffen können evtl mit entsprechenden Vorgaben auch hinsichtlich eines guten Preises zu Gunsten der Stadt und danach hätte der Magistrat in einer öffentlichen Ausschreibung den Verkauf durchführen können.

    DAS wäre verantwortungsvolles Vorgehen gewesen und hätte politisch zusammengeschweißt.

    Da dies nicht geschah, darf man sich nicht wundern, wenn man mehr oder weniger offen von „Geschmäckle“ redet.

    Wissenswert wäre auch eine Antwort auf die Frage:

    Wie hat man denn in Wolfhagen, Hess. Lichtenau, Sontra, Kassel, Arolsen, Schwalmstadt und anderen Standorten gehandelt ?

    Ich wünsche den Käufern und Pächtern viel Erfolg und wenig Ärger, sofern sie vertraglich die Übernahme aller Altlastrisiken in den Verträgen vereinbart haben.

  9. SummaSummarum

    Zur Frage der Nutzung des ehemaligen Krankenhauses blieben die Fragen:

    Wann wusste die Kreisverwaltung, wann der Bürgermeister von den Plänen?
    Was hat er in dieser Frage unternommen?

    Warum hat man sich nicht für die Wohngebäude der ehemaligen Kaserne entschieden?

    Viele Möglichkeiten für Spiel und Sport, Küchengebäude usw sind vorhanden.
    Sogar Platz für den Verkauf von Waren oder einer Gaststätte ( Kantine ) ist vorhanden.

    Dazu kämen Vorteile wie
    Ängste, ob berechtigt oder nicht, wie sie hier anklingen hinsichtlich eines Grundstückswertes oder steigender Kriminalität gäbe es kaum.

    Die Ausländerbehörde ist keine 200 m entfernt.

  10. cui bono

    Nicht alles was wünschenswert ist, kann der Blogbetreiber als Ein – Mann Unternehmen sofort aufgreifen.

    Manche der Dinge hier im Blog zeigen, dass man zwar fleißig liest , Konsequenzen aber scheut.

    Es sei nur an die diversen Vorschläge nach Herrn Klotz mit Arbeitsgruppengründung, Herbstmarktlisten und was weiß ich alles erinnert die die Bürger einbrachten.
    Die Verwaltungsführung hat sie initiiert und in die Rumpelkammer der Geschichte geworfen.
    Ohne Ausnahme.

    Fazit:
    Ach wie schön ruhig wäre es doch in Homberg, wenn es diesen Blog nicht gäbe und all das was er öffentlich macht.

    Ob es besser und anders wäre bezweifle ich bei all den Kabinettkunststückchen.
    Ohne die, die man zwischen 2002 und 2008 vollbrachte und die, die man noch nicht erfahren hat.

    Stimmt das Folgende:
    Böse ist nicht der, der Böses oder Unrechtes tut.
    Böse ist der, der es öffentlich macht.

    Oder ?

  11. Heinrich

    Aus den Beiträgen hier kann man erkennen, dass den Homberger Bürgern die Vermietung des Krankenhaus und die neue, wohl feststehende Nutzung, verständlicher Weise sehr am Herzen liegt.

    Dabei geht es um
    a) Wer hat zu verantworten, dass Asklepios jetzt an Asylanten vermieten darf? Warum wurde eine spätere Nutzung des Homberger Krankenhauses nicht vertraglich geregelt? Liegen hier Versäumnisse vor?

    b) Eine Unterschriftenaktion, wie bereits durchgeführt, würde hier bestimmt auf ein breites Echo stoßen. Warum jetzt nicht bei einem Thema, was wirklich alle betrifft??

    Der Marktplatz, bis jetzt ziemlich öd und Trist, wird dann ja wieder belebt sein. Ich hoffe, dass sind die Gäste, die die Homberger Wirtschaft und Geschäfte braucht. Oder nicht?

    Ein separates Thema zu dieser Problematik mit Verschiebung unserer Beiträge wäre zu empfehlen.

  12. Mahner

    Ich bin gespannt, wer unter den Käufern unter die unten aufgeführten Kriterien fällt.
    Wie auch in den Parteien gemunkelt wird, sind Fraktionsmitglieder unter den Käufern.

    Hessische Gemeindeordnung (HGO)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

    § 25

    Widerstreit der Interessen

    (1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er
    1.
    durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,
    2.
    Angehöriger einer Person ist, die zu dem in Nr. 1 bezeichneten Personenkreis gehört,
    3.
    eine natürliche oder juristische Person nach Nr. 1 kraft Gesetzes oder in der betreffenden Angelegenheit kraft Vollmacht vertritt (Einzel- oder Gesamtvertretung),
    4.
    bei einer natürlichen oder juristischen Person oder Vereinigung nach Nr. 1 gegen Entgelt beschäftigt ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dadurch Befangenheit gegeben ist,
    5.
    bei einer juristischen Person oder Vereinigung nach Nr. 1 als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs tätig ist, es sei denn, dass er diesem Organ als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört,
    6.
    in anderer als öffentlicher Eigenschaft in der Angelegenheit tätig geworden ist.

    Satz 1 gilt nicht, wenn jemand an der Entscheidung lediglich als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.

    (2) Abs. 1 gilt nicht für die Stimmabgabe bei Wahlen und Abberufungen.

    (3) Ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt, entscheidet das Organ oder Hilfsorgan, dem der Betroffene angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt.

    (4) Wer annehmen muss, weder beratend noch entscheidend mitwirken zu dürfen, hat dies vorher dem Vorsitzenden des Organs oder Hilfsorgans, dem er angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt, mitzuteilen. Wer an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen darf, muss den Beratungsraum verlassen; dies gilt auch für die Entscheidung nach Abs. 3.

    (5) Angehörige im Sinne des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sind:
    1.
    der Verlobte,
    2.
    der Ehegatte,
    2a.
    der eingetragene Lebenspartner,
    3.
    Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    4.
    Geschwister,
    5.
    Kinder der Geschwister,
    6.
    Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
    6a.
    eingetragene Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der eingetragenen Lebenspartner,
    7.
    Geschwister der Eltern,
    8.
    Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

  13. Gitte

    Homberg hat die Preise künstlich durch unvollständige Sammlung von Preisen bei Bodenwerten und geschönten Gutachten mit besonders niedrigen Preisen gedrückt, um sich gegenüber den bisherigen Grundeigentümern billig mit Gewerbeflächen zu bevorraten. Sinn des „MANÖVERS“ war billiger!!! Bodeneinkauf um teurer verkaufen zu können und so Gewinne zu generieren… Leider hat man sich zwar intensiv mit der Preisdrückerei gegenüber den bisherigen Eigentümern beschäftigt, aber dabei vergessen, Kunden – also Investoren – zu gewinnen….. …..die dann auch in gutbezahlte Jobs des produzierenden Gewerbes investieren und so WERTVOLLE Arbeitsplätze schaffen….

  14. Asyl

    400 ständig wechselnde Asylanten sind für Homberg einfach zuviel! zumal in Homberg auch schon weitere Asylanten leben.
    das mitten im Wohngebiet mit vorwiegend EinFamilienhäusern. Auf jedes Haus 1 Asylant.
    Wagner tut nichts dagegen,er sagt er habe schon größere Herausforderungen gemeistert. …
    er soll ein Gutachten in Auftrag geben, welche Maßnahme die Stadt ergreifen kann dies zu verhindern. er vergibt doch, gerne Gutachten.

    Das Asylsuchende Schutz suchen und bekommen müssen ist das eine, wie man mit diesen Anhelegenheiten umgeht, das andere….Homberg steht vor dem Ende und manche Politiker stört das noch nicht einmal, ich kenne noch die Generation von Politikern, die noch für ihre Bürger Fürsorge und Schutz ausgeübt haben. die gibt es nicht mehr.

  15. Rechtsprechung

    Asylbererberheime gehören nicht in das reine Wohngebiet. so sagt dies OVG München.
    Aufnahmelager dann wohl erst recht nicht.Durch den Wegfall des Krankenhauses sind wir de facto reines Wohngebiet. Bürgermeister Wagner tut seit Tagen nichts er soll die Rechtslage prüfen und entsprechend handeln, auch die Homberger Politiker müssen handeln. SOFORT.

  16. Querdenker

    zu 14.

    Den Bürgermeister betrifft es nicht direkt. Er wohnt wohl nicht im Osterbach.
    Warum soll dann auch ein VETO beim Land oder Kreis einlegen.

    Eventuell bekommt Homberg noch eine Art Aufwandsentschädigung?

    Wie bekloppt sind wir eigentlich, um uns ständig die Butter vom Brot nehmen zulassen. In dieser Stadt macht doch die Stadtführung was sie will.
    Fehlt dann bloss noch, das jeder hunderste Asylbewerber einen Blumenstrauß vom BM bekommt.

  17. Heinrich

    Naja, es ist nicht nur der Bürgermeister, sondern auch die SPD.

    Ich will den Beitrag der HNA nicht falsch zitieren, aber danach hat der 1. Stadtrat (SPD) gesagt „Man muss zuerst an die Menschen denken“ und der Landrat stieß ins gleiche Horn.
    Wohlgemerkt, gemeint sind die Asylanten, nicht die Homberger Bürger.

    Man denke, 450 Asylanten machen ihren Nachmittagsspazierigang am Hombeger Marktplatz – die Geschäfte werden überfüllt sein. Hoffentlich freuen sich die Geschäftsleute? Leider bleibt einem außer Ironie nichts!
    Aber außer uns regt sich niemand auf, auch der Blogbetreiber scheint an dem Thema kein Interesse zu haben. Schade!!!

  18. Leserin

    an Heinrich
    Das hat der Landrat und der Bürgermeister gesagt . Der erste Stadtrat hat auch gesagt, dass man an die Menschen denken muss diese Anzahl der Bewerber aber viel zu hoch ist für Homberg.

  19. Science-Fiction

    Interesantes zum Thema Asylbewerber Quelle Die Zeit Ausgabe 44 12

    “……Jetzt kommt die Debatte, die lange wegen drastisch sinkender Bewerberzahlen verstummt war, wieder auf. Allein im September suchten mehr als doppelt so viele Menschen in Deutschland Zuflucht wie im Jahr zuvor……….

    weiter
    …………..Die meisten der neuen Asylbewerber kommen nicht aus Syrien, wie man denken könnte. Auch nicht aus dem Irak, aus Mali oder Pakistan, wo Mädchen in den Kopf geschossen wird, wenn sie in die Schule gehen wollen. Die 7000 Erstanträge kommen vor allem aus Serbien und Mazedonien – beides Beitrittskandidaten der EU. Die Antragsteller sind zu über 90 Prozent Roma. Ihre Chancen, in Deutschland politisches Asyl zu bekommen, sind gleich null: Sie leben zwar im Elend, sie werden gehasst, diskriminiert und schikaniert.
    Sie brauchen dringend Hilfe. Aber sie werden nicht politisch verfolgt………………………

    …………..Nicht Serbien muss den Zugang der Roma zu unserem Asylsystem verhindern, sondern wir. Roma gehen nicht nach Frankreich, wo es gerade einmal zwölf Tage dauert, bis der Antrag abgelehnt wird. Sie »überschwemmen« nicht »die« EU, sondern sie gehen in drei Länder: nach Belgien, Schweden und Deutschland, weil sich dort
    der Bearbeitungsprozess von Asylanträgen über Monate, manchmal über Jahre erstreckt. In dieser Zeit zahlt der Staat Unterhalt für die Bewerber, am Ende eines erfolglosen Asylantrags steht nicht selten eine Prämie für die freiwillige Rückkehr.
    Für viele verzweifelte Roma-Familien ist diese Zeitspanne in Deutschland eine Auszeit
    vom Elend. Dass die Betroffenen diese Möglichkeit wahrnehmen, ist nur allzu verständlich.
    Aber das Asylverfahren ist kein legitimer Weg, ihre Not zu lindern…………………………………”. Auszug aus der Zeit 44 12 Ende

    Na dann bin ich mal gespannt wie das ausgeht.

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