HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die Worte des Bürgermeisters

BM-ErklärungWenn ein Bürgermeister schriftlich eine persönliche Erklärung in einer ihn betreffenden Strafsache abgibt, kann man davon ausgehen, dass er jedes Wort genau überlegt und abgewogen hat. Doch die Wortwahl zeigt, hier geht es nur ums Reinwaschen.

Die Kernaussage seiner persönlichen Erklärung lautet:

"Die Rückholung eines Stadtverordneten war und ist nach dem Hessischen Reisekostengesetz rechtmäßig. Dieses Vorgehen ist zulässig. Den dabei entstandenen Fehler in Bezug auf das Fahrtenbuch habe ich korrigiert. Als Chef der Verwaltung übernehme ich die Verantwortung und entschuldige mich dafür in aller Form. Ich erkläre, dass ich die Seite nicht aus dem Fahrtenbuch herausgerissen habe. Wer dies getan hat, ist nicht bekannt."

 

Satz 1: "Die Rückholung…"
Schon der erste Satz ist falsch. Ob ein Stadtverordneter zu einer Sitzung anreist, liegt allein in seiner eigenen Verantwortung aber nicht in der des Bürgermeisters. Nach dem Hessischen Reisekostenrecht kann der Stadtverordnete eine Erstattung seiner Reisekosten beantragen, die ihm im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zustehen. Bei Rückreisekosten aus dem Urlaub ist das nicht zulässig, wie schon Kommentatoren hier an anderer Stelle beschrieben haben. Den gleichzeitig im Urlaub weilenden SPD-Stadtverordneten hat der Bürgermeister nicht zurück geholt, damit begünstigte der Bürgermeister seine Partei mit Steuermitteln.

Satz 2: "Dieses Vorgehen ist zulässig."
Auch dieser Satz ist falsch, wie oben erläutert.

Satz 3:"Den dabei entstandenen Fehler in Bezug auf das Fahrtenbuch habe ich korrigiert."
Wenn – wie der Bürgermeister behauptet – das Vorgehen zulässig war, wo liegt der Fehler? Den benennt er nicht, sondern drückt sich schwammig nichtssagend aus. In Bezug auf das Fahrtenbuch sind zahlreiche Fehler zu nennen.

— Im Fahrtenbuch war eine Seite herausgerissen auf der die Fahrten zur Abholung des CDU-Stadtverordneten eingetragen war. Wer immer sie herausgerissen hat, ist nebensächlich. Der Bürgermeister hat angesichts der fehlenden Seite keine Strafanzeige erstattet, sondern eigenhändig andere Fahrten auf der folgenden Seite eingetragen und mit seiner Unterschrift bestätigt. Meint der Bürgermeister diese Falscheinträge mit "habe ich korrigiert"? Damit gesteht er ein, dass er den Tatbestand der Urkundenfälschung begangen hat.

— Diese "Korrekturen" sind in sich schon falsch.
Erstens reichen die eingetragenen Kilometer nicht, um nach Karlskron hin- und zurück zu fahren.
Zweitens war der Bürgermeister an den beiden genannten Tagen laut seinem vorgelegten Terminkalender zu ganz anderen Terminen hier in der Region.
Drittens: Warum sollte der Bürgermeister mit einem Corsa des Bauhofes fahren, wo ihm ein VW Golf als Dienstwagen zur Verfügung steht?

Satz 4-1: "Als Chef der Verwaltung übernehme ich die Verantwortung…"
Wie sieht die Übernahme der Verantwortung aus? Da ist nichts zu erkennen, wie die erste falschen Sätze zeigen, macht er selbst in seiner persönlichen Erklärung weiter wie bisher und verbreitet Unwahrheiten.

Satz 4-2: "…und entschuldige mich dafür in aller Form."
Wofür entschuldigt er sich? Das geht aus dem Satz nicht hervor. Das Wort "dafür" verweist auf den ersten Teil des Satzes, auf seine Verantwortung. Will er sich dafür entschuldigen, dass er diese Verantwortung hat? Also, dass er gegenüber den Bürgern zu antworten hat und zwar wahrheitsgemäß?
"… in aller Form." Distanzierter kann man sich nicht ausdrücken. Da ist kein Zeichen der Einsicht, gar des Bedauern oder der Reue zu erkennen. Wie das Wort ausdrückt: er entschuldigt sich förmlich, weil es die Form verlangt. Er steht nicht hinter diesem Satz.

Satz 5: "Ich erkläre, dass ich die Seite nicht aus dem Fahrtenbuch herausgerissen habe."
Der Bürgermeister hat in dieser Angelegenheit schon viel erklärt, was falsch war. Nur zur Erinnerung: Der Fahrer sei mit seinem Dientwagen gefahren, er sei in seiner Freizeit gefahren, die Abholung sei wirtschaftlicher gewesen, die Rückholung sei rechtmäßig gewesen. Alles unwahre Erklärungen.
Er erklärt nicht, was er getan hat, worin sein Fehler lag, sondern er schreibt nur, dass er die Seite nicht aus dem Fahrtenbuch herausgerissen hat. Das kann vielleicht auch stimmen, ändert aber nichts an dem Sachverhalt, dass er das gebilligt hat und aktiv dabei durch eigenhändige Falscheinträge ins Fahrtenbuch am Vertuschen mitgewirkt hat. Wenn eine Einzeltat nicht nachzu weisen ist, bleibt die Frage: "Wem nützt es?"

Satz 6: "Wer dies getan hat, ist nicht bekannt."
Auch dieser Satz ist unglaubwürdig. Der Kreis der dabei beteiligten Menschen ist überschaubar. Warum hat der Bürgermeister keine Anzeige erstattet, als er die fehlende Seite bemerkte? Sollte jemand anderes die Seite herausgerissen haben, welches Interesse sollte derjenige haben, eine korrekte Eintragung über die Fahrt nach Tirol zu vernichten? Handelte er auf Anweisung? Wem nützte es?

Die persönliche Erklärung des Bürgermeisters reiht sich ein in die große Zahl der anderen Falschaussagen des Bürgermeisters. Sie ist keine einzelner Ausrutscher, sondern gehört zu dem Stil des Bürgermeisters Martin Wagner. Falschaussagen benutzt er nicht nur gegenüber den Bürgern, sondern auch gegenüber den Stadtverordneten und auch gegenüber anderen Behörden.

Wagner wendet keinen Schaden von der Stadt ab, sondern erhöht ihn mit jedem Tag im Amt.

Bildschirmfoto: Persönliche Erklärung von Bürgermeister Martin Wagner auf der Seite der CDU Homberg.

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12 Kommentare zu “Die Worte des Bürgermeisters”

  1. Externer Beobachter

    Der Bürgermeister übernimmt die Verantwortung für sich selbst, da kein anderer an seinem strafbaren Verhalten mitgewirkt hat. Die Strafbarkeit ergibt sich nämlich ausschließlich aus den falschen Eintragungen, die er p e r s ö n l i c h vorgenommen und mit seiner Unterschrift versehen hat. E r hat Fahrten eingetragen, die nicht stattgefunden haben.

    Seine Erklärung ist unsinnig und soll so eine typische politische Erklärung sein, wie sie odern zur Zeit ist: Ich übernehme die Verantwortung für meine Mitarbeiter!!
    So ein Quatsch! Wenn sie das getan hätten, was er nachweislich gemacht hat, hätte er ihnen längst gekündigt und sich dabei noch auf das hohe moralische Ross der CDU gesetzt: “ Man muss auch in Kleinigkeiten dem Rechtsstaat zu seiner Durchsetzung verhelfen, damit die Abschreckung erhalten bleibt!!

  2. Homberger,

    Warum behauptet er nach wie vor, dass die Rückholung rechtmäßig und korrekt war ?
    Wo doch die Fraktion und Herr Siebert selbst von einem Fehler sprechen?

    Welchen Fehler hat er wie korrigiert?

    Damit gesteht er ein, dass er den Tatbestand der Urkundenfälschung begangen hat.
    Hat er doch früher schon:
    „Die beiden anderen Eintragungen habe er selbst vorgenommen.“
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=2054

    Als Chef der Verwaltung übernehme ich die Verantwortung…
    Für was ?

    Warum brachte er die Urkundenunterdrückung 15 Monate nicht zur Anzeige?

  3. Bud Cort

    „Die Rückholung eines Stadtverordneten war und ist nach dem Hessischen Reisekostengesetz rechtmäßig. Dieses Vorgehen ist zulässig.“

    Er sollte einfach einmal den Sachverhalt unter das Hess. Reisekostengesetz subsumieren und er wird die Unrechtmäßigkeit feststellen.

    „Den dabei entstandenen Fehler in Bezug auf das Fahrtenbuch habe ich korrigiert.“

    Welche Korrektur meint er denn hier? Die beiden Fahrten, die nicht stattgefunden haben? Ansonsten kann wohl nicht von einer Korrektur gesprochen werden.

    „Als Chef der Verwaltung übernehme ich die Verantwortung und entschuldige mich dafür in aller Form.“

    Hier fehlt ja wohl die Bitte um Entschuldigung oder meinte er, entschuldigen Sie mich – sonst tu ich es selbst!
    https://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,433479,00.html

  4. Homberger

    Am 21. September 2010 sowohl online als auch Printbereich der HNA.
    Ausgabe Fritzlar – Homberg findet man einen Bericht, der die Meinung der Homberger SPD darlegt.

    https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/dienstwagenaffaere-spd-wagner-tischt-weiter-luegen-926056.html

  5. Gerhard Schönemann

    Meine Nachfrage bei dem Bauaufsichtsamt des Schwalm-Eder Kreises zu

    „Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es aufgrund einer Besprechung mit dem Bauaufsichtsamt und der Denkmalschutzbehörde keine Gestaltungssatzung geben soll, sondern lediglich eine Handlungsempfehlung.
    Quelle
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1041

    wurde wie folgt beantwortet:
    (Auszug aus einer Antwort EMail vom 21. September 2010)
    …. nach Abstimmung mit dem zuständigen Dezernenten Herrn Ersten Kreisbeigeordneten Becker, nicht äußern.

  6. Mahner

    @ 5

    Ich meine es gibt jetzt eine Fachwerkrichtlinie. Was darin steht ist bisher auch etwas unklar, denn veröffentlicht ist der Entwurf nicht.
    Und ich schätze die meisten Stadtverordneten haben keine Fachwerkhäuser, wohnen in Neubauten und haben keien Ahnung von Stadtbildpflege, Unterhaltung der Gebäude, Kosten und den Anforderungen der Denkmalpflege.

  7. DMS

    zu 6.
    Die sogenannte Fachwerkrichtlinie, von der in der letzen Stadtverordnetenversammlung gesprochen wurde, ist lediglich ein kleines Förderprogramm, mit dem Zuschüsse gewährt werden, wenn Fenster in Fachwerkgebäuden in einem eng begrenzten Gebiet der Innenstadt stilgerecht ausgeführt werden.
    Ich wohne als Stadtverordneter in einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus und kenne mich da aus. Für viele andere Stadtverordnete mag es zutreffen, dass sie nicht in Fachwerkhäusern wohnen.

  8. Gerhard Schönemann

    Eine Fachwerkrichtlinie beschäftigt sich nur mit Fachwerkhäusern.

    Eine Gestaltungssatzung legt fest, wie sich die Innenstadt präsentiert.

    U.a ob zum Beispiel pagodenartige Zelte direkt an Fachwerkhäuser geklatscht werden dürfen wie es derzeit der Fall ist; wie die Farben von aussengastronomischen Gegenständen usw.

    Unabhängig davon gibt es auch die vom Bürgermeister aufgeführte Handlungsempfehlung bis heute nicht.

    Und damit ist klar: Seit dem November 2007 – fast 3 Jahre – hat die Verwaltung unter Führung des Bürgermeisters nichts getan.
    Wenn das nicht, ähnlich wie in der Entwicklung des Stadtmarketings immerhin über 8 Jahre, UNTÄTIGKEIT ist, dann soll mir mal jemand erklären was Untätigkeit ist.

  9. Querdenker

    Ich wohne nun mitlerweile acht Jahre hier in Homberg. Und mich verwundert hier gar nichts mehr. Normalerweise müsste man doch bei so einem Vergehen aus dem Amt gejagt werden oder soviel Anstand besitzen und selber zurück treten. Ich kann mir vorstellen, das es in den Amtsstuben und Franktionen ( CDU u. FDP) noch mehr Verstrickungen gibt, die noch nicht öffentlich aufgefallen sind.
    Eigentlich müssten sich doch die Parteimitglieder aus den eigenen Reihen vom BM abwenden, umso ihr eigenes Image zu polieren und Schaden von der Stadt abwenden.

    Denkt alle an die nächsten Wahlen, aber da haben wir wieder keinen direkten Einfluß auf die Bürgermeisterwahl.

  10. Mahner

    @ Querdenker

    Ja so sind die CDU Mitglieder, sich noch in der Kirche oder korrekter im Kirchturm ablichten lassen als gute Kirchgänger und Wohltäter. Aber nicht der Wahrheit und Gerechtigigkeit die Ehre geben.

    Also ich würde mich nicht mit einigen Personen ablichten lassen, ich nicht.

    Das sich die Personen dafür hergeben ist auch bedauerlich.

  11. Heinrich

    Hallo Querdenker,
    passen Sie gut auf, dass beim frankieren der Franktionen keiner querdenkt und Ihr Image falsch poliert wird!!
    Wären sie doch in Düsseldorf geblieben. (Haha)

  12. Tomas Andersson

    Hehe, das ist ja mal wieder ein echtes Meisterwerk an Schreibkunst von euch

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