HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Erneuter Antrag, das Verfahren einzustellen


2009 wurde beschlossen, für eine Grundstück am Hang zwischen Schmückebergsweg und Am Kuhlbach einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Fläche war landwirtschaftlich genutzt. Für diesen Beschluss bestand keine Notwendigkeit, er wurde auch nicht begründet. Es passierte auch darauf hin nichts.

2014 wurde der Flächennutzungsplan für Homberg überarbeitet. Viele Wohnbauflächen wurden reduziert. Dieses Hanggrundstück war plötzlich Baugebiet.
Der Eigentümer dieses Grundstücks ist nicht nur Unternehmer, sondern auch Lobbyist für den Mittelstand, zu dem auch er sich zählt. Sein Lobbyarbeit scheint auch in eigener Sache erfolgreich gewesen zu sein.

2017 November:  Der Aufstellungsbeschluss soll geändert werden, es sollen die erleichterten Bedingungen der neueren Rechtslage gelten. Außerdem soll das Baugebiet auf 6.400 qm ausgeweitet werden. Im Dezember lässt der Eigentümer im Bauausschuss sein Bauvorhaben durch seinen Planer vorstellen. Das Bauvorhaben sei als Innenentwicklung zu werten. So äußerte sich auch später der Bürgermeister.

2018 April: Die Bürgerliste beantragt das Bebauungsplanverfahren nicht weiter fortzusetzen. Der Antrag wird in der Stadtverordnetenversammlung  mit 18 Neinstimmen von SPD und CDU abgelehnt. 14 Stadtverordnete stimmten für die Einstellung des Verfahrens. (Bürgerliste, FWG, B90/Grüne)

2018 ab April: Die Stadt führt ein erstes Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange durch. Die Stellungnahmen der Beteiligten hat die Stadt nicht vorgelegt. Auch ich habe als Bürger eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Bis heute hat sich die Stadt dazu nicht geäußert.

2018 Oktober: Die FWG beantragt, das Verfahren einzustellen. Neben den bisher bekannten Gründen (Kein Nutzen für die Stadt, Außen- statt Innenbebauung), führt sie auch noch die Hanglage an, bei der auf Dauer die Standfestigkeit nicht gesichert ist.
 

Bürger wehren sich

2017 hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die auf die Mängel des Planverfahrens hinweist und in den Sitzungen zahlreich vertreten war. Die Bürgerinitiative hat in mehreren selbstfinanzierten Anzeigen in "Homberg aktuell" auf das Planverfahren aufmerksam gemacht und sich dabei rechtlich vertreten lassen. Gegen Vertreter der Bürgerinitiative ging der Grundstückseigentümer auf sehr ungewöhnliche Weise vor.

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Anregungen und Bedenken 04_2018

 


5 Kommentare zu “Erneuter Antrag, das Verfahren einzustellen”

  1. WerWennNicht

    ….der Bürgermeister oder ein Magistratsmitglied kann mich aufklären:

    Was ist Innenentwicklung?

    Was ist Außenentwicklung?

    Werden hier Begriffe so gebogen bis sie eventuell zu einer Klientelpolitik passen?

     

  2. Mediator

    Aufklärung von Bürgermeister Dr. Ritz, einen Magistratsmitglied oder vom Regierungspräsidium Kassel zu erhoffen, ist nicht zielführend. Dies belegen die bisher getätigten Aussagen.

     

    Ein Blick in das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 04. November 2015 (BVerwG 4 CN 9.14) gibt die Antwort:

     

    Leitsatz

    In einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) dürfen jedenfalls keine Außenbereichsflächen einbezogen werden, die jenseits der äußeren Grenzen eines Siedlungsbereichs liegen.

     

    Im Klartext:

    Innenentwicklung geht nur bis zu den letzten Gebäuden eines Siedlungsgebietes. Flächen, die darüber hinaus liegen, sind Außenbereichsflächen.

    Im vorliegenden Fall ist die Grenze der Innenentwicklung die Gebäudeflucht im Schmückebergsweg. Alles was außerhalb dieser Grenze liegt, ist somit Außenbereich.

    Die gewerblich genutzte Halle ist ebenfalls unstrittig Außenbereich. Diese wurde seinerzeit als privilegierte Bebauung der Landwirtschaft im Außenbereich genehmigt.

     

    So lange es also  kein anderes Bundesverwaltungsurteil gibt, dass etwas Gegenteiliges sagt, ist das vorgesehene Altrichtergrundstück Außenbereich.

  3. WerWennNicht

    Mediator

    Danke für Ihre Ausführungen.

    Die BI wird es freuen, Herrn Altrichter wird ärgern – und die Kommune entscheidet wie?

  4. Phil Antrop

    Nachdem nun das Ganze vom Tisch ist bleibt noch ein kleiner aber wichtiger Beitrag in der HMA zu erwähnen. Schreiben die doch nur davon, das es den Anwohner nur um die schöne Aussicht gegangen sei.

    Die fachliche und sachliche Betrachtungsweise oder gar eine korrekte Informationwarum sich die Bürgerinitiative gegründet hat – Fehlanzeige.

    Die Vorgehensweise des Herrn Altrichter samt seinem Postboten am Anfang, die Vorlage falscher Informationen oder versuchte Einflussnahme bei einem Arbeitgeber eines Anwohners fehlen ebenso im Artikel der HNA.

    Gott sei Dank hat sich am 31.10.2018 ein Leserbriefschreiber dazu geäußert.

  5. HNA-Leser

    Der Redlichkeit halber füge ich hinzu, dass es sich bei dem Leserbriefschreiber um Herrn Hans Wolf handelt. Herr Wolf war meines Wissens nach der Vorsitzende der BI.

    Erfreut war ich über das von der BI erzielte Ergebnis!

    Beharrlichkeit zahlte sich aus.

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