HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Neue Anlieferung für Ulrich-Areal – funktioniert das?

BildDie Anlieferung erfolgt nach dem neuen Plan von 2016 von der Kasseler Straße aus. Dafür wird das Haus "Bechtel" abgerissen.

Die Maße (Achsmaße) des Einkaufszentrums im Bereich für den Lkw-Verkehr betragen zusammen 20,30 m. Die Lkws sollen vorwärts einfahren und auch vorwärts ausfahren. Dazu müssen sie auf der Breite von 20,30 m wenden.

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) darf der Kurvernradius 25 m nicht überschreiten. Das heißt aber auch, Fahrzeuge, die ein Kurvenradius von etwas unter 25 m haben sind zulässig. Bauwerke müssen darauf eingestellt sein.

Zwischen den im Bauwerk vorgesehenen Raum und den nach der StVZO besteht eine Differenz von 4,70 m.

Zeichnung zum Vergrößern anklicken

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Erst prüfen, dann beschließen

Der Antrag in der Stadtverordnetenversammlung, erst von der Verkehrspolizei prüfen zu lassen, ob diese Anlieferungslösung zulässig ist, wurde von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt

Wenn sich später herausstellt, dass diese Lösung nicht zulässig ist, muss wieder von vorn angefangen werden.

Selbst solche praktischen Vorschläge lehnt die Mehrheit der Stadtverordneten ab, obwohl sie den Sachverhalt vermutlich nicht übersehen kann.

 

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10 Kommentare zu “Neue Anlieferung für Ulrich-Areal – funktioniert das?”

  1. AnwaltsLiebling

    DMS:

    Ich nehme an, dass Sie sich auf § 32 StVZO beziehen.

    Ob dieser auf dem Gelände eines Einkaufsmarktes ( auch wenn dieser nach der Rechtsprechung in Teilen als öffentlicher Verkehrsraum zu betrachten ist ) Anwendung findet, vermag ich bisher nicht zu sagen.

    Ich habe das Internet durchstöbert, bin bis jetzt aber nicht schlauer geworden.

     

  2. DMS

    zu 1: Das ist nicht eine Frage des Rechts, sondern der pysikalischen Fakten.

    Es erinnert mich an einen Witz: Auf der Fahrt mit dem Möbelwagen kommen Fahrer und Beifahrer an die Homberger Bahnhofsstraße, dort steht das Verbotsschild mit der Höhenbegrenzun 2,9 m. Sagt der Beifahrer, kannst ruhig fahren, es guckt keiner.

  3. IchkannGoogle

    Sie haben da ein paar Begriffe verwechselt DMS

    1.) Wenn man 25m Kurvenradius nicht überschreiten dürfte, hätten wir interesante Straßen.

    2.) der BO-Kraftkreis den Sie vermutlich meinen, hat 12,50m Radius und 25m Durchmesser

    https://www.auto-news.de/auto/news/bildergalerie_Rettung-oder-Horror-Giga-Trucks-zum-Guetertransport_id_17274&picindex=5

    3.) beim BO-Kraftkreis darf man den inneren Kreis nicht überfahren, und auch nicht zum rangieren zurücksetzen, um eine Zulassung zubekommen, was man auf Privatgrund macht ist egal. Der BO-Kraftkreis sorgt für eine Mindestkurvengänigkeit an der sich Planer im öffentlichem Straßenverkehr zurichten haben.

    4.) Einen Sattelzug dreht man circa in der Länge des Aufliegers, wenn man die Zumaschien 90° stellt https://youtu.be/nLTDef0oeuA?t=23

    Die bei Rewe beliebte 3-Achs Lkw + 2 Achs Tandem/Drehschemelanhänger Kombination kann man mit Sicherheit auch auf der zur Verfügung stehenden in einem Zug, ohne rangieren drehen.  Diese hat mit dem BO-Kraftkreis weniger "Probleme" als ein Sattel mit seiner starren Aufliegerlänge von 13,60m.

     

     

     

  4. Abakus

    https://www.knaufinsulation.de/sites/default/files/130507_KI_Logistik_Broschur_Web.pdf

    Seite 9 Wenderadius mindestens 12,50 = 25 m

  5. DMS

    zu 3: Nach den Erfahrungen, die ich mit Angaben aus der Homberger Verwaltung gemacht habe, ist es notwendig, alles von fachlicher Seite prüfen zu lassen, wenn es nicht plausibel ist.

    Ich erinnere an eine falsche Statik auf dem Burgberg, auf die ich hingewiesen hatte. Diesen Hinweis sah Dr. Ritz in der Nähe von Mobbing und verlangte Fair Play.

    Oder meine Hinweise auf die Brandschutzmängel im Ärztehaus. Auf  Anfragen bekam ich falschen Antworten. So zum Beispiel, dass Rauchabzug im Treppenhaus zur Brandbeschleunigugn beiträgt.

    Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass am Burgberg die Statik tatsächlich falsch war. Doch der Bürgermeister weigert sich entspechenden Schadneersatz einzufordern.
    Auch die benannten Brandschutzmängel führten zu einem neuen Brandschutzkonzept mit umfangreichen Umbauten, die Kosten von knapp 300.000 Euro betragen sollen. Bis heute sind die Brandschutzauflagen noch nicht alle erfüllt, dennoch nimmt die Bauaufsicht die Mängel hin, ohne die Nutzung zu untersagen. In weit harmloseren Fällen ist die Bauaufsicht der Kreises rigoroser.

    Selbst wenn es sich um eine privates Bauvorhaben handelt, sollte die Stadt wachsam sein.
    Wurde nicht von ANP vorgetragen, es gäbe eine Kaufkraft von 184 Mio. Euro? Ein Jahr später geht es nur noch um 91 Mio. Euro – dafür wird das Gelände erweitert.  Eine ehrliche Planung sieht anders aus. Leider lässt sich die Reihe der Falschinformation noch lange fortsetzen. Immer wurden die falschen Entscheidungen von der Mehrheit gebilligt.

  6. Abakus

    # Ichkanngoogle

    Danke. Man lernt nie aus.

     

  7. Kritischer Bürger

    Die Diskussionskultur, manchmal auch Streitkultur in diesem Blog, hat ein Niveau, das den Stadtverordneten bei ihren Versammlungen als Vorbild dienen sollte. 

    Hart in der Sache, aber meistens fair im Umgang untereinander.

    Schlagwörter wie VERMÜLLEN, ZUM KOTZEN usw. unterbleiben erfreulicherweise durch die Kommentatoren.

    Die steigenden "Klicks" sprechen für die immer größer werdende Akzeptanz der Leserschaft. 

     

     

  8. Anja

    zu 7.

    Sind Sie des Lesens unkundig ? Haben Sie nur einen artikel gelesen in diesem sauberen Block ?

    Nicht zu fassen.

  9. Abakus

    #Anja

    Den Kommentar verstehe ich nicht.

  10. Kritischer Bürger

    @ Anja

    Ob Sie mich mit Ihrem Beitrag diskreditieren wollen oder sich selbst diskreditieren, überlasse ich den Lesern und Leserinnen.

    Trotzdem wünsche ich Ihnen einen schönen Tag!

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