HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Neue Entwässerungssatzung – warum?

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Eine neue Satzung soll verhindern, dass die bisherige Satzung von 2014 gerichtlich für ungültig erklärt wird.
Was ist in der beschlossenen Entwässerungssatzung geändert worden?  Nichts.

Außer der jährlichen Neuberechnung der Gebührensätze hat sich nichts geändert. Für solche Anpassungen reicht in der Regel ein Nachtrag zur Satzung aus.
Bild 1, Information aus dem Newsletter der Stadt

Die textliche Fassung ist unverändert, wie der Stadtverordnete Dirk Pfalz (Bürgerliste) in der Stadtverordnetenversammlung feststellte.

Zu der jetzt noch gültigen Entwässerungssatzung gab es bereits 2015 eine kurze Nachtragssatzung. (siehe Bild 2, Zum Vergrößern anklicken)

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Juristische Tricksereien gegen die Bürger

Wir erinnern uns: Die neue Entwässerungssatzung mit den gesplitteten Gebührensätzen für Schmutzwasser und Niederschlagswasser wurde am Abend des 29.4.2014 gegen 22 Uhr beschlossen, ab 1. Mai 2014 sollte sie in Kraft treten.

Zu diesem Zeitpunkt war das Bekanntmachungsorgan "Homberg aktuell" schon im Druck und lag am nächsten Morgen gegen 11 Uhr bereits in den ersten Briefkästen. Die veröffentlichte Satzung war mit einem Dienstsiegel und der Unterschrift des Magistratsmitglieds Jürgen Kreuzberg unterschrieben worden, bevor die Satzung abends beschlossen worden. Das ist rechtlich nicht zulässig.
Die Satzung hat nicht der Bürgermeister unterschrieben und auch nicht seine Vertretung, der 1. Stadtrat. Dafür hat sich ein Magistratsmitglied der SPD hergegeben, der weiter hinten in der Vertretungsregelung stand.

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Außerdem entsprach die Kostenaufteilung nicht den Grundsätzen des Gerichts, das diese Aufsplittung für notwendig erklärte. Die bisherigen Gebühren sollten nicht erhöht, sondern nur anders aufgeteilt werden, wobei die Abwasserseite zu Lasten der Niederschlagsseite entlastet wurde.

Gegen die Homberger Entwässerungssatzung von 2014 liegt seitdem eine Klage – eventuell auch mehrere Klagen – beim Verwaltungsgericht vor.
Bei einem Urteil wäre die Entwässerungssatzung wahrscheinlich für ungültig erklärt worden. Mit der Neufassung der Entwässerungssatzung läuft die Entwässerungssatzung von 2014 ins Leere.

In der Stadtverordnetenversammlung nach den Gründen für die Neufassung befragt, bestätigte Bürgermeister Dr. Ritz, dass so das "Restrisiko" beseitigt würde.

Die falsche Splittung bleibt weiterhin in Kraft.
Welcher Bürger kann es sich finanziell leisten, erneut eine Klage gegen die neue Satzung einzureichen?

Mit diesem finanziellen Hebel wird den Bürgern der Rechtsweg erschwert. Es ist nicht der einzige Fall dieser Vorgehensweise, wie noch zu berichten sein wird.

Und als ob das nicht schon reicht, wie gegen Gesetz verstoßen wird – im Haupt- und Finanzausschuss war schon wieder die Rede von einer Grundgebühr für Niederschlagswasser mit der man Bürger belasten möchte, die Niederschlag auf ihrem Grundstück versickern lassen, wie es das Wasserschutzgesetz vorsieht.

Lediglich der Abteilungsleiter Debus wies darauf hin, dass dazu keine Rechtssicherheit besteht. Ganz einfach: Es gibt keinen Anschlusszwang für Niederschlagswasser, Niederschlagswasser soll möglichst versickern. Es ist nicht erlaubt, sauberes Niederschlagswasser mit Schmutzwasser zu verschmutzen. In Homberg glaubt man, sich über geltendes Recht und gesellschaftliche Einsicht zum Wasserschutz hinwegsetzen zu können. Auch die Grünen machen dabei mit.

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