HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Rotmilan und Windkraftanlagen

Windstandorte in HombergAuf dem Homberger Stadtgebiet gibt es sieben potentielle Windstandorte, die wegen der ausreichenden Windgeschwindigkeit für einen möglichen Standort in Fragen kommen könnten. (siehe x )

Es gibt aber weitere Kriterien, die bei jeden Standort geprüft werden müssen, so der Abstand zu Wohnbebauung aber auch naturschutzrechtliche Belange. Nordhessen ist ein besonders für Rotmilane wichtiges Verbreitungsgebiet, das ist zu berücksichtigen.

Um Brutstandorte des Rotmilans herum sind 1000 Meter Abstand zu halten. Das ist im „Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen vom 29. November 2012“ festgelegt. Quelle, S. 35

Das hessische Umweltministerium unterstützt das Rotmilan-Schutzprojekt mit 60.000 Euro. „Wir nehmen die Verantwortung für den Rotmilan sehr ernst“ sagt Puttrich.

Abstandsregelung Rotmilansiehe auch:

HGON Rotmilan-Projekt

Homberger Standorte erfüllen nicht die Voraussetzungen
Werden die Abstandsregel beachet, ist keiner der Standort auf Homberger Gebiet geeignet. Zusätzlich sind diese potenziellen Standorte nicht alle im Eigentum der Stadt. Ein Pachtertrag aus Windkraft ist deshalb auf dem Homberger Stadtgebiet nicht zu erzielen.

Pacht durch WindkraftBürgermeister täuscht im Konsolidierungskonzept
Die Abstandregelungen waren dem Bürgermeister bereits am 10. 12. 2012 bekannt, er sprach selbst darüber im Bauausschuss. Trotzdem strich er die Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen nicht aus dem Konsolidierungskonzept. Die Stadtverordneten stimmten am 14. 12.2012 über eine bereits zu diesem Zeitpunkt falsche Vorlage ab.
Hieraus ergeben sich Fragen und Konsequenzen: Ist der Beschluss überhaupt gültig?
Sollte der Beschluss nicht aufgehoben werden, sind ab 2016 die 400.000 Euro eingeplanten Pachteinnahmen durch andere Maßnahmen zu ersetzen: Einnahmen an anderer Stelle (weitere Erhöhung der Gemeindesteuer, weitere Leistungseinschränkungen oder im Extremfall, Rückzahlungen aller vom Land übernommenen Gelder.)

Karte: Auschnitt aus der Windkarte des Regierungspräsidiums
Grafik: Abstandsregelung zu Rotmilan-Brutstätten aus dem Leitfaden vom 29. 11. 2012.

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