HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wogegen will die Stadt klagen?

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Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, in der Sache des Grundstücksverkaufs in der ehemaligen Dörnbergkaserne an Althaus/Hucke vor Gericht zu klagen.

Die Hessische Landgesellschaft (HLG) verkaufte das Grundstück mit mehreren Gebäuden zu einem Quadratmeterpreis von 3,63 Euro. Den niedrigen Preis hatte Ex-Bürgermeister Martin Wagner festgesetzt.

Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung beauftragte den Magistrat, den Kauf rückabzuwickeln. Darüber gab es anschließend eine heftige Diskussion.

Die Stadt gab ausgerechnet bei der Anwaltskanzlei, die den Verkauf beurkundet hatte, ein Gutachten in Auftrag, ob der Vertrag rechtmäßig geschlossen wurde.

Das Gutachten lautete, der Vertrag sei korrekt abgeschlossen worden und könne nicht rückgängig gemacht werden.

Später wollte der neue Bürgermeister Dr. Ritz den Wert der Immobilie gutachterlich feststellen lassen. Trotz umfangreicher Vorarbeiten wurde kein Wertgutachten erstellt. Es wurde damit begründet, der Gutachterausschuss hätte sich geweigert, da er das Grundstück und die Gebäude nicht betreten durfte. Ein Scheinargument, denn sehr oft müssen Gutachter den Wert feststellen ohne Zutritt zu haben.

Der letzte Schritt war jetzt eine rechtliche Beurteilung durch eine andere Kanzlei, die einen Verfahrensmangel festgestellt hat. In der HNA heißt es:

"Die juristische Bewertung bezieht sich nach Auskunft von Bürgermeister Dr. Nico Ritz auf eine Vorschrift der Hessischen Gemeindeordnung, wonach Geschäfte, die Mandatsträger abschließen, vom Parlament genehmigt werden müssen. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Allerdings sei der Kaufvertrag auch nicht mit der Stadt direkt, sondern mit der Hessischen Landgesellschaft geschlossen worden."

Der Rechtsweg würde nach Berechnung der Anwaltskanzlei in der ersten Instanz 15.000 Euro kosten in der zweiten Instanz 17.500 Euro. Im ungünstigsten Fall könnte der Betrag für das gesamte Verfahren auf rund 51.000 Euro anwachsen.

Sollte das Gericht zu dem Urteil kommen, dass der Vertrag nichtig ist, weil das Stadtparlament nicht eingebunden war und den Verkauf nicht genehmigt hatte, wäre das ein Versäumnis der Stadt. Sie hat versäumt, diese Genehmigung einzuholen. Dies müsste vor einem Verwaltungsgericht geklärt werden. Erst als Folge käme die zivilrechtliche Klärung mit den Käufern zum Tragen.

Die Frage ob diese Regelung auch gilt, wenn formal die HLG der Verkäufer ist, scheint unerheblich zu sein, denn die Stadt – als wirtschaftlicher Eigentümer – fällt die Entscheidung über das Vermögen, was treuhänderisch von der HLG für die Stadt verwaltet wird.

Wer ist in der Stadt für diesen Verfahrensfehler verantwortlich?
Oder ist das nur wieder eine Hinhaltetaktik bis zur Wahl, um Aktivität vorzutäuschen aber nichts zu unternehmen?

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13 Kommentare zu “Wogegen will die Stadt klagen?”

  1. Homberger

    Selbst  in seinem Fachgebiet der Unternehmensführung was Voraussetzung für Insolvenzrecht ist,bewegt sich Ritz um es vorsichtig auszudrücken mehr als ungeschickt, 

    Verlagert eine Gut besuchte Musikschule, weil er das Gebäude verschenkt und kauft für die Musikschule ein Kellerloch für 180000 €. Die Leitung der Musikschule scheint auch nur etwas von Musik zu verstehen bedauerlicherweise.

    Wahrscheinlich ist dieser Arbeitsplatz bald nicht mehr gegeben, denn diese Schule lässt sich von Ritz ins Abseits schaffen ohne sich zu wehren.

    30 Parkplätze vermutlich am Busbahnhof dauerbesetzt durch die neugeschaffenen Arbeitssplätze, die Familien in Homberg schütteln nur noch mit dem Kopf. Für diese Zielgruppe wird in der Innenstadt jedenfalls kein Parkplatz mehr zur Verfügung gestellt.

    Das sind praxisferne regierende Jungjuristen mit einem Gefolge von Stadtverordneten über die ich mich mehrheitlich wundern muss.

     

    Letztendlich muss sich die Stadt Homberg hier selbst verklagen!!

    Die hat nämlich den Kauf initiiert und ist verantwortlich dafür an wen Sie verkauft.

    Die Tatsachen zu verdrehen, ist nach meiner Erfahrung einer der Spezialitäten des Herrn Dr. Ritz, wenn man ihm öfter aufmerksam zuhört beginnt man zu verzweifeln.

     

  2. De Bakel

    Gut gebrüllt, Homberger !

    Dem kann man sich nur anschließen.

  3. Distanzbetrachter

    Zu  DMS)

    Ihre Abschlußfrage: "Oder ist das nur wieder eine Hinhaltetaktik bis zur Wahl, um Aktivität vorzutäuschen, aber nichts zu unternehmen?"

    Meine Antwort: Man hat die Angelegenheit bereits nach Zeit-, Kosten-, Nutzenindex durchdacht, und wird das anstehende Handeln auf dieser Basis ausrichten. Man setzt den Faktor gegen Sie ein, der nichts kostet; dies ist die ZEIT…

    Die Politik treibt manchmal seltsame Blüten. Man spielt mit dem Zeitfaktor, und rechnet damit, dass Ihr persönlicher Widerstand erlahmt, wartet deshalb folgerichtig ab, bis nach den nächsten Kommunalwahlen, in der Hoffnung, Schnappauf dann endgültig aufs Altenteil geschickt zu haben.

    Logischerweise würde dann die Klärung des besagten Grundstückkaufs zur Zufriedenheit Aller ausgehen, man würde unsägliche Kosten sparen,

    – der Bürgermeister könnte bedachtsam in Pflichterfüllung sein Pfeifchen rauchen und die Kringel an die Decke blasen,

    – die Stadtverordneten wären auch zufrieden, weil sie mit ihrem zwischenzeitlich zweiten Beschluss, nunmehr die Klage zurückzunehmen, den ersten wieder rückgängig gemacht hätten…

    – die Bürger wären zufrieden, weil man möglichweise doch viel Geld bei Gericht sparen konnte, was man jetzt sinnvoller einsetzen kann

    – bei den ewigen Mitläufern, Unterstützern und Ja-Sagern der Bourgeoisie, die mit sinnentleerten, teils einzeiligen Plattitüden hier im Forum ihren Bildungsabschluss kundtun, da würde der Kamm anschwellen…

    …lassen wir doch einfach mal die Zukunft auf uns zukommen…

  4. Vater

    Was für mich völlig unverständlich ist wie ein Bürgermeister überhaupt auf die Idee kommen kann einen Schulweg für hunderte von Schülern durch Planungen von LKW Anlieferungen derart zu gefährden.  auf diese Idee hätte er nie kommen dürfen.

    ich empfinde dies mehr als unverantwortlich.

  5. wisser

    Der Fraktionsvorsitzende der SPD Gerlach und maßgebliche Vertreter der CDU Fraktion haben sich wegen der eindeutigen Gefährdungslage der Schüler gegen die bisherigen Pläne der Schoofgruppe, sprich Anlieferverkehr über den Bindeweg geäußert .

    die FWG hat dies schon von Anfang an bemängelt.

    Damit ist diese Planung gestorben.

  6. Frustrierter

    Volkes Stimme findet Gehör!

    Bald sind Kommunalwahlen….   🙂

  7. Politik

    Jetzt ein Misstrauensvotum gegen Ritz und Neuwahlen !

     

  8. Teufelchen

    zu Wisser:

    "Der Fraktionsvorsitzende der SPD Gerlach und maßgebliche Vertreter der CDU Fraktion"

    Offenbar verfügt die SPD nur über einen Stadtverordneten und die CDU nur über maßgebliche.

    Die anderen sind was?

    Ansonsten sind die doch nur der Meinung es abzulehnen, weil sie Dank der Kommunalwahl mal wieder auf Wendekurs sind.

    👿

  9. Dirk-H. Pfalz

    zu Teufelchen:

    Stefan Gerlach ist nicht der Fraktionsvorsitzende der SPD. Er selbst bezeichnet sich als "Fraktionssprecher". Basisdemokratisch gibt es in der SPD-Fraktion auch keinen "Fraktionsvorstand". Das sollte zum Ende der Legislaturperiode eigentlich allen Beteiligten am politischen Leben in Homberg bekannt sein.

    Oder bin ich einem Irrtum aufgesessen? Für mich gibt ein Sprecher einer Gruppe in Worten den Inhalt wieder, was die Gruppe nach Aussprache als gemeinsame Meinung festgestellt hat. Will der Sprecher von dieser Meinung abweichen oder ist es noch zu keiner Meinungsbildung gekommen, dann ist er gehalten, dies klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen.

    Der Vorsitzende kann seine eigene Meinung bekunden. Diese sollte er im Nachhinein, was Stefan sicher gelingt, durch das Votum der Fraktion sich bestätigen lassen. Schließlich will ein Fraktionsvorsitzender nicht im Nachhinein erklären wollen, seine Fraktion stehe nicht hinter seiner Meinung.

    Da man von Stefan immer Aussagen hört, die er nicht als seine Meinung oder Einschätzung qualifiziert, sind seine Aussagen somit immer die Aussagen der Mehrheit der Fraktion. Dies sind sie auch dann, wenn die Fraktion sich selbst noch keine Meinung gebildet hat. Schließlich hat der "Sprecher" nicht erklärt, er gebe nur seine Meinung wieder.

    Ach so, vielleicht war Stefan ja auch mal Fraktionsvorsitzender und hat dann nur vergessen, die neue Struktur der Fraktion – ohne Vorsitzenden nur mit ein Sprecher – öffentlich zu machen.

  10. Teufelchen

    "Schließlich will ein Fraktionsvorsitzender nicht im Nachhinein erklären wollen, seine Fraktion stehe nicht hinter seiner Meinung."

    An dieser Stelle sollten sie ihren Kommentar korrigieren. Sprechen sie doch selbst von einem nicht vorhandenen Fraktionsvorsitzenden.

    Mit Augenzwinkern

    😈

  11. Distanzbetrachter

    Zu 9)

    Wenn man sich schon hier Forum gegenüber jemand oberlehrerhaft positionieren will, dann aber bitte auch korrekt.

    Ich selbst habe aufgrund dieser Belehrung bei der SPD reingeschaut, und siehe da unser "Teufelchen" hat genau richtig gehandelt.

    Auszug der SPD: "Der Stadtverband der Homberger SPD stellt seine Kandidatenliste für die Wahlen zum Homberger Stadtparlament am 27. März vor. Angeführt wird die Liste erwartungsgemäß vom derzeitigen Fraktionsvorsitzenden Stefan Gerlach."

    Beim nächsten Mal, Kommentator Pfalz, bitte erst nachdenken, bevor man eine Rüge ausspricht, und dann schreiben..

  12. Dirk-H. Pfalz

    Zum Belehrer:

    Ich weiß um die unterschiedliche Darstellung durch die SPD und Stefan Gerlach selbst.

    Ich habe nur seine eigenen Aussagen aus Mitgliederversammlungen des Ortsvereines wiedergegeben. Dort bezeichnet er sich selbst als Fraktionssprecher und dass er nicht Fraktionsvorsitzender ist. Dass dies an anderer Stelle anders sein kann und ist, will ich nicht in Abrede stellen. Mir ging es darum aufzuzeigen, was Mitglieder des Ortsvereines Homberg aus "berufenem Mund" erfahren. Belehren will ich nicht und Besserwisser kann ich nicht sein.

  13. Distanzbetrachter

    Zum Belehrten…

    Hätten Sie Ihre Zeilen nicht zielgerichtet geschrieben, ich hätte Ihnen gar nicht wegen der Nichtigkeit geantwortet, doch sie unterliegen Ihrem Beharrungsprinzip.

    Ich habe auch in dieser Sache nicht belehrt, sondern richtiggestellt. Argumente sind eben immer besser als überholte Oberlehrermanieren.

    Sie haben ans Teufelchen geschrieben: Stefan Gerlach ist nicht der Fraktionsvorsitzende der SPD.  Und nun habe ich mich gefragt: Hat das Teufelchen Recht oder der Kommentator Pfalz?  Um das zu klären habe ich mich entsprechend meiner geografischen, wie auch aus der politischen Distanz zu den Parteien in Homberg nun zum ersten Mal mit der Homepage der SPD vertraut gemacht. Das Ergebnis ist Ihnen bekannt, Kommentator Pfalz.

    Eine Belehrung indes wird oft abwertend als Predigt, mitunter als Moralpredigt verstanden, Kommentator Pfalz.  Ich kann also nicht belehren, was ich als Ergebnis vorher gar nicht kannte…

    Ich kann also anhand desjenigen, der es wissen muss, nur berichtigen oder eben richtig stellen.

    Nun zum Zweiten: Sie haben ans Teufelchen geschrieben: Stefan Gerlach ist nicht der Fraktionsvorsitzende der SPD. …und nun machen Sie aus diesem Einzeiler eine Geschichte draus, eine Freundesgeschichte von und mit Stefan, eingebettet mit Ihren „Sinn-Fragen“, „Bewertungen“ und „Meinungen“.

    Und deshalb, Kommentator Pfalz, sind eben Argumente immer besser als überholte Oberlehrermanieren.

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