HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2000 engagierten sich für Homberg: Wie soll es weiter gehen?

BürgerbegehrenCDUPLakatVor zwei Jahren engagierten sich 2000 Homberger Bürger für ein Bürgerbegehren. Mit ihrem Antrag wollten sie erreichen, dass alle Homberger selbst darüber entscheiden, ob das Kasernengelände von der Stadt mit allen Folgen und Kosten übernommen werden soll.

Trotz Ferienzeit, trotz Plakataktion der CDU, trotz vielfältiger Behinderungen durch den damaligen Bürgermeister Martin Wagner schafften es die Bürger weit mehr Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln, als nach der Hessichen Gemeindeordnung notwendig waren.

Aufbruchstimmung
In acht Wochen war eine hoffnungsvolle Stimmung entstanden. Viele Menschen interessierten sich wieder für die Politik in ihrer Stadt. Von Politikverdrossenheit war nichts zu spüren, wohl aber vom Bangen. Werden die notwendigen Unterschriften zusammen kommen. Nach der Auszählung Aufatmen und die Freude mit dem eigenen Einsatz etwas bewirkt zu haben. Es gab Hoffnung für einen Neuanfang.

Das konstruierte Scheitern
Diese Hoffnung wurde von den Parteipolitikern von CDU und SPD zerstört. Für 3.500 Euro aus Steuergeldern kauften sie sich bei der Anwaltskanzlei, die auch als Notar für den Kasernenkauf tätig wurde, ein Gutachten. Auch der Hessische Stadtetag steuerte ein weiteres bei. Das Rechtsgutachen konstruierte einen Fehler in dem Antrag der Bürger und folgerten daraus, das Bürgerbegehren sei ungültig. Die Gutachten wurden in einer erweitereten Magistratssitzung vorgetragen. Stefan Gerlach (SPD) war der Erste der ohne weitere Prüfung zu diesem Schluss kam, damit war das Bürgerbegehren gescheitert.

Der konstruierte „Fehler“
Die Anwälte warfen den Bürgern vor, sie hätten nicht auf die jährlichen Pachteinnahmen aus dem Solarpark hingewiesen, die der Stadt verloren gehen könnten. Damit sei ihr Antrag an dem „Kostendeckungsprinzip“ gescheitert. Bis heute ist kein Euro aus der Solarparkpacht an die Stadt geflossen. Stattdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der falschen Deklaration der Fläche und hat bereits im Rathaus Akten beschlagnahmt. Auch die Konversionseigenschaften wurden „konstruiert“.

Die Stadtverordneten mussten in einer Sitzung einen Beschluss zum Bürgerbegehren fassen. In der Stadthalle waren so viele Bürger wie nie zu der Stadtverordnetenversammlung erschienen. Die Stadtverordneten als Vertreter der Bürger stimmten mit ihrer Mehrheit von CDU, SPD und FDP gegen den Willen der 2000 engagierten Bürger. Das war eine Lehrstunde über die tatsächliche politische Haltung der Parteienvertreter.

Zwei Bürger klagen vor dem Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht soll prüfen, ob das Bürgerbegehren rechtmäßig ist, es wurde auch ein Eilantrag gestellt, um eine schnelle Entscheidung zu erreichen. Eile sah das Gericht nicht, es lehnte den Eilantrag ab. Eile hat das Gericht bis heute nicht gezeigt. Die Schriftsätze mit den Argumenten beider Seiten liegen dem Gericht vor. Seitdem ist von dem Verwaltungsgericht nichts zu hören. Die Bürger, die von dem Gericht Klärung und Rechtsfrieden erwarten, wurden vom Gericht in Stich gelassen.

Die Stadt und die Hessische Landgesellschaft (HLG) beeilten sich um so mehr, schnell vollendete Tatsachen zu schaffen, trotz des schwebenden Verfahrens. Sie verschafften dem CDU-Stadtverordneten Axel Althaus den Schnäppchenkauf eines 3,5 ha Kasernenareals mit großen Gebäuden für 3,63 Euro/qm. Sie präsentierten dubiose Kaufinteressenten für Algenzucht und Panzerverschrottung, die nicht einmal das Geld für den Grundstückskauf aufbringen konnten, von weiteren Millioneninvestitionen und Arbeitsplätzen ganz abgesehen.
Gleichezeitig wird an der Infrastruktur des Kasernengeländes gebaut zu Kosten, die mehrere Millionen Euro über dem liegen, was den Bürgern erzählt wurde.

Wie kann es weiter gehen?
Im kleinen Kreis der Aktiven für das Bürgerbegehren wurde die Situation diskutiert. Unter ihnen gibt es zwei Meinungen zum weiteren Vorgehen.

Position A

Gerichtsverfahren einvernehmlich einstellen
Unter der Auflage, dass die Stadtverordneten und der Magistrat erklären, dass es ein politischer Fehler war, das Bürgerbegehren als fehlerhaft zu stoppen, sollte das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einvernehmlich beendet werden.

 Als Gründe dafür wird genannt:

 #  Der Kasernenkauf ließe sich nach den zwei Jahren nicht mehr rückabwickeln.

  An einem Bürgerentscheid würden sich jetzt nicht mehr die notwendigen 25 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. Viele hätten resigniert.

  Sollte bei dieser Stimmung keine Mehrheit gegen den Kasernenkauf zustande kommen, würden die bisherigen Gegner des Bürgerbegehrens, die Stadtverordneten und die Stadträte von CDU, SPD und FDP, triumphieren.

Position B

Auf Gerichtsentscheidung beharren
Die 2000 Bürger haben ein Bürgerrecht wahrgenommen und sich für eine demokratische Entscheidung eingesetzt. Der Bürgerentscheid ist von den Politikern und den Mehrheitsparteien nicht gewollt, um den Bürgerwillen zu verhindern, sind „Fehler“ gefunden worden, die einer Prüfung nicht standhalten. Dieses Vorgehen darf nicht honoriert werden, auch nicht das Aussitzen des Gerichts. Deshalb sollte auf einer Gerichtsentscheidung bestanden werden.

 Als Gründe wurden aufgeführt:

 #   Das Bürgerengagement war rechtens und erfolgreich, die notwendigen Unterschriften wurden gesammelt.

 #   Ein Aufgeben dieser Position würde zu Resignation und Rückzug bei den aktiven Bürgern führen. Die Politikverdrossenheit würde bestärkt werden.

 #   Das juristische Taktieren und die Behinderung bei der Wahrnehmung der Bürgerrechts würde nachträglich belohnt werden.

  #  Sollte es zu einem Bürgerentscheid kommen und eine Mehrheit gegen den Kasernenkauf stimmen, würde Homberg von vielen Schulden und Folgekosten entlastete werden, die durch den Kauf entstanden sind.

 #  Sicherlich wäre es juristisch kompliziert, den Kauf oder Teile rückabzuwickeln. Doch das haben diejenigen zu vertreten, die trotz eines schwebenden Verfahrens versucht haben, Tatsachen zu schaffen.

 

Für die beiden Kläger und die Aktiven des Bürgerbegehrens wäre es eine Hilfe zu hören, wie die Bürger über diese beiden Positionen denken. Vielleicht gibt es auch noch andere Alternativen, die diskutiert und durchdacht werden müssen.

 

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13 Kommentare zu “2000 engagierten sich für Homberg: Wie soll es weiter gehen?”

  1. Kritischer Bürger

    „Magistrat und Stadtverordnete erklären, dass es ein politischer Fehler war das Bürgerbegehren zu stoppen“.
    Auf dieses Eingeständnis werden die Homberger aber lange warten müssen….
    Diese Größe traue ich den Herrschaften nicht zu!
    Als Konsequenz bliebe dann eigentlich nur der Rücktritt des Parlamentes und demzufolge Neuwahlen.
    Daran glaube ich nicht!
    Bei der Position“B“ wird ein langer Atem benötigt. Der Weg durch die Instanzen wird ggf. Jahre dauern.
    Da ich immer noch hoffe, dass ein seriöser Investor – außerhalb von Algenzucht, Panzerverschrottung und
    dergleichen – in Erscheinung tritt, wäre Plan „B“ kontraproduktiv.
    Also plädiere ich schweren Herzens für Plan „A“.
    Welche der beiden Positionen würde unser neuer Bürgermeister bevorzugen?

  2. G. Schönemann

    Auch wenn ich nicht zu den Bürgern Hombergs gehöre, nehme ich doch regen Anteil an den Vorgängen in meiner Heimatstadt.

    Dieses Beispiel zeigt in eklatanter Weise wie politische Mandatsträger den Willen der Bürger mit den Füßen treten.
    Es zeigt das Verhalten von Mitbürgern die solche Konstellationen für persönliche Zwecke missbrauchen.
    Es zeigt wie wichtig eine starke Opposition ist.
    Es zeigt die Unzuverlässigkeit der Mandatsträger der SPD zusätzlich auf.
    Und es zeigt wie wenig sich die Mitglieder der SPD dazu aufraffen ihre Interessen gegenüber der Fraktion und ihrem Vosrsitzenden durchsetzen wollen oder können.
    Es findet sich keiner der öffentlich demonstriert, was er von den Vorgängen in seiner Partei hält.
    Würden Sie vorübergehend, besonders als langjährige Mitglieder die selbst Mandate z. B. im Homberger Parlament haben oder hatten oder im Kreistag einen Sitz haben oder hatten, durch einen öffentlich erklärten Austritt hier Flagge zeigen, wäre es ein Zeichen dass sie nicht gewillt sind dieses mitzumachen.
    Leider findet sich keiner – nicht einmal aus dem Kreis derer die im Bürgerbegehren ihre JA Stimme gaben.

    Das was hier stattfindet ist aber auch ein Zeichen dafür, was aus unserem Rechtsstaat geworden ist.

    Selbst da, wo es um die Bürgerrechte geht versagt die Justiz kläglich.
    Angefangen von einer Staatsanwaltschaft die im Rennen um die langsamste Abwicklung hervorragende Siegeschancen hätte, die zugleich auch schriftlich erklärt, man könne nicht ermitteln weil ein Az fehle man aber im selben Schriftstück genau von diesem Verfahren schreibt bzw. man ermittle gar nicht, weil man ja nicht wissen könne ob es tatsächlich geschehen sei, das Geld geflossen sei, statt zu prüfen ob es Belege gebe.

    Bis hin zu Gerichten in Kassel, die der Staatsanwaltschaft sichtlich bemüht Konkurrenz machen was die Umsetzung von Verfahren angeht.
    Ob wie in diesem Fall ein Verwaltungsgericht oder ein Landgericht.
    Oder wenn es um Grundrechte wie die Verletzung des Briefgeheimnis geht.

    In einer Bananenrepublik erwartet man so etwas.
    Nicht aber in einem Rechtsstaat, der inzwischen das Prädikat sozial und freiheitlich auch nicht mehr auf seinen Fahnen stehen hat.
    Manches was einst in der ehemaligen DDR als Unrecht angeprangert wurde, feiert hier sichtbar scheinbar eine Renaissance.

    Will man also wirklich seine Einstellung und sein Eintreten für das Recht demonstrieren, darf man nicht aufgeben und zurückziehen.
    Wie wäre es denn wenn die Kläger und die, die es möchten, eine Plakataktion oder Demonstration in Kassel vor dem Gericht vornehmen.
    Angemeldet und damit öffentlich, rechtlich einwandfrei. Z. B. eine einwöchige Mahnwache.

    Wer es mir rechtzeitig mitteilt: ich wäre dabei.

    Sowie ich ebenfalls 10 € für die Kosten des Verfahrens gespendet habe.
    Leider waren die, die für das Bürgerbegehren gestimmt haben weniger spendabel.
    Selbst jetzt noch könnten Sie zeigen, was ihnen ihre Rechte als Bürger Wert sind.

  3. V_wie_Vendetta

    Wie wollen wir in Zukunft leben???

    Der neue Bürgermeister will einen Neuanfang und er will das zusammen mit den Bürgern gestalten (hat er jedenfalls vor der Wahl behauptet). Das geht nur wenn er es schafft die Bürger zurück in die Gesellschaft zu holen, wenn er es schafft die jahrelange Resignation und Frustration der Bürger zu überwinden und sie wieder aktiv einzubinden. Seit 2 Jahren herrscht Schockstarre. Keiner konnte es glauben, dass der Bürgerwille so fadenscheinig und verlogen ignoriert wird. Es passt in das Bild von der Entwicklung in Hessen, bei der die Trennung von Politik und Justiz sowie Politik und Polizei (z.B.: politisch angeordnete Polizeigewalt bei der Blockupy Demonstration in Frankfurt) zunehmend aufgehoben wird. Während in anderen Bundesländern der Weg zu mehr Bürgerbeteiligung langsam gewagt wird, umso mehr werden in Hessen die Bürger und ihre Meinung als Störfaktor gesehen. Was wir hier in Homberg erleben durften hätte selbst in so mancher Bananenrepublik für Aufruhr gesorgt. Die Bürger sind frustriert aber ruhig. Sie sind ruhig weil sie immer noch Hoffen, dass am Ende ein wenig Demokratie über bleiben und das Gericht eine Entscheidung treffen wird.

    Warum sollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die beiden Kläger gegen die Ablehnung auf eine Entscheidung verzichten und das Gerichtsverfahren einvernehmlich einstellen lassen? Warum sollten Sie den letzten Strohhalm von über 2000 Bürgern für den Glauben an Bürgerrechten und demokratischen Werte in den Sarg werfen und endgültig zunageln? Damit Ruhe einkehrt?

    Diese Ruhe wird endgültig sein. Diese 2000 Bürger wird man nie wieder zu etwas bewegen können. Einige kann man vielleicht durch kostspielige Feiern ein wenig aus dem Haus locken, wie das in den vergangen Jahren auch immer gut funktioniert hat. Aber Engagement, Mitdenken, Mitgestalten, Initiative und Ehrenamt wird man hier vergeblich suchen. Wenn der Betrug legitimiert wird und Erfolg hat, dann ist der Ehrliche der Dumme. Wem diese Regeln zuwider sind, weil er sie für Unrecht hält, der verlässt das Spielfeld. Alle die damals losgelaufen sind um die Menschen zu erreichen, sie für Ihre Bürgerrechte zu sensibilisieren, werden das nicht wieder tun. Denn das nächste mal wird keiner mehr zu erreichen sein und das resignierte Abwinken wird ein letzter Gruss an die Hoffnung auf einen Neuanfang hier in Homberg sein.

    Natürlich wird die Entscheidung von heute vermutlich anders aussehen, als sie damals zeitnah ausgesehen hätte. Aber sie ist trotzdem aktueller denn je. Natürlich stellt sich die Frage was überhaupt noch wie zurückabgewickelt werden kann und welche Kosten dann entstehen. Aber die Frage ist auch welche Kosten in der Zukunft noch entstehen. Selbst eine kostenfreie Rückgabe an die BIMA kann für Homberg noch ein Gewinn sein, wenn zukünftige Verluste nicht eintreten. Und nach Gewinnen sieht es hier weiss Gott nicht aus, die letzten Äusserungen der HLG lassen das Schlimmste vermuten. Wenn die Befürworter bis dahin keinen konkreten Plan für die Vermarktung haben, kein Konzept für die Entwicklung und keinen soliden Businessplan vorlegen können, der überhaupt jemals einen Cent Gewinn versprechen könnte, dann ist der Ausstieg mit Schrecken vielleicht sogar der günstigere Weg. Auch heute werden die Befürworter daher noch erklären müssen warum man den Kauf nicht ablehnen sollte und der frustrierte Bürger hat umso mehr die Verantwortung zu entscheiden ob hier ein tragfähiges Konzept vorliegt, oder ob er dem sinnlosen Verschleudern der Stadtkasse Einhalt gebieten möchte.

    Egal wie das dann auch ausgehen sollte. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens und vor allen Dingen die beiden Kläger haben alles versucht Schaden von Homberg abzuwenden indem sie Informationen einforderten und die Entscheidung auf eine breite Basis stellen wollten. Man kann Ihnen gar nicht genug Anerkennung für Ihren Einsatz und Mut aussprechen. Haltet durch, für mindestens zweitausend Bürger seid Ihr der letzte Funke Hoffnung an eine ehrliche Gemeinschaft.

  4. Heinrich der Achte

    Also liebe Leute: da gibt es doch gar keine Wahl zwischen zwei Positionen!! Wollt Ihr jetzt vor dem Gesox einknicken? Nein, nein, nein.
    Nur Position B ist denkbar und wenn es mehrere Jahre dauern sollte. Irgendwann werden die Gerichte ja mal ihren faulen A….. in Bewegung setzen und eine Entscheidung treffen.

    Sollte Pos. A gewählt werden, dann bleibt einem nur der Wegzug aus diesem schönen, aber nicht regierbaren Städtchen!!!!!

  5. Bud Cort

    Ich stimme V_wie_Vendetta in allen Punkten zu.

    Ansonsten gibt es nur noch anzumerken, dass hier Äpfel und Birnen miteinander verglichen werden.

    Die Klage bzgl. Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens ist das eine, das andere ist das Ergebnis des Bürgerbegehrens. Ich habe seinerzeit Unterschriften gesammelt und es haben auch Leute unterschrieben, die sich für einen Kauf ausgesprochen haben. Sie wollten aber, dass ein Kauf von der Mehrheit der Homberger Bürger getragen wird und nicht nur die Entscheidung von ein paar kleinen Hobby-Politikern ist.

    Nur B kann der richtige Weg sein, alles andere führt zur weiteren Politikverdrossenheit der Bürger.

  6. Dr. Klaus Lambrecht

    Heute erhielt ich zufällig ein Programm der SPD “ Mehr Demokratie wagen“. Zu der Einladung zu einem Workshop fiel mir gleich das Homberger Bürgerbegehren ein.
    Da haben wir Homberger endlich einmal Demokratie gewagt und wurden belogen, geschmäht, beschimpft und beleidigt. Heinis wurden wir genannt. Die dies taten, sind Mitglieder von Parteien die das Wort Demokratie im Namen tragen. Dies vorausgeschickt, bestehe ich auf einer gerichtlichen Entscheidung. Sollte das Gericht das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid als rechtmäßig entscheiden, erwarte ich eine Entschuldigung und die Konsequenz in Form von Rücktritten und Niederlage der Mandate.
    Die Entwicklungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass keine der Zusagen und Behauptungen der Gegner des Bürgerbegehrens eingetreten sind. Kein Campus der Universität Kassel, keine Pachteinnahmen von der Solarenergie nur Ungereimtheiten und Kosten. Es liegen ja noch nicht einmal alle Fakten der Öffentlichkeit vor, und andere gerichtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang stehen noch aus. Schaden an der Stadt Homberg ist durch den durchgepeitschten Ankauf der Kasernen entstanden.
    Jede außergerichtliche Regelung hat den Anschein, dass die Fraktionen von CDU,SPD und FDP wie in der Vergangenheit die Wahrheit verschleiern.

  7. Distanzbetrachter

    Herr Schnappauf, zu Ihrem Bericht,

    das Beste und moralischerseits auch das Fairste wäre es gewesen, wenn sich in den zwei Jahren kasernenmäßig nichts ereignet hätte…
    Aber so…?

    Mal ganz ehrlich, – meinen Sie im Ernst, die Stadtverordneten und der Magistrat würden die Auflage erfüllen, einzuknicken und über ihren eigenen Schatten zu springen, um der Öffentlichkeit zu erklären, einen politischen Fehler gemacht zu haben…?

    Nee, – nicht wirklich! Sie werden aufgrund der bis dato geschaffenen „vollendeten Tatsachen“ – die leider auch von manchen Gerichten so gesehen werden – zusammenhalten und Punkt 1) für sich als gegenstandlos abharken.

    Würde man von Seiten der Stadtverordneten und des Magistrats dem Punkt 1) mit „Knurren“ zustimmen, dann wäre dies tatsächlich die (öffentliche) Bejahung eines Massenirrtums.

    Insofern wird es leichter für diese Herren sein, auf diskrete oder was weiß ich noch auf welche Art und Weise, Sie, den Blogbetreiber, als Verhinderer der aktiven Homberger Politik darzustellen und die ganze Angelegenheit einfach auszusitzen mit der Massgabe, dass das Recht von 2.000 Bürgern möglicherweise zwischenzeitlich dehnbar wie Gummi geworden ist.

    Trotz dieses gegenwärtigen unhaltbaren Zustandes kann nach menschlichen Ermessen nur B) die Position sein, die weiterhin vertreten werden muss.

    Aufgeben können Andere – gehen Sie auf Ihren Weg beharrlich weiter bis zum Ziel !

  8. Bad Man

    Evtl. Setzt man ja auch auf die Tatsache, dass ein Bürgerbeghren die Stadtverordneten bzw. die Stadt nur 3 Jahre bindet?

    Würde das Gericht entscheiden bestünde ja die Möglichkeit den weiteren Rechtsweg zu beschreiten und in 2015 wäre dann das Bürgerbegehren nur noch ein Pickel in Hombergs unrühmlicher Politgeschichte !

    HGO 8b 7. Punkt 4. und 7.

  9. w.oster

    Das einzig Vernünftige wäre, das Parlament tritt geschlossen zurück , doch ehe das geschieht fließt die Efze bergauf. Dafür hängen die Parlamentsmitglieder zu sehr an der Macht.

  10. Niccoló

    zu 8.

    Die Frist gilt ab dem Bürgerentscheid – nicht ab dem Bürgerbegehren.

  11. Bad Man

    Danke für die Richtigstellung.

  12. Distanzbetrachter

    Zu 6) Herrn Dr. Klaus Lambrecht

    Zu Ihren Einleitung des Kommentars:
    Willy Brandts Worte „Mehr Demokratie wagen“ aus seiner Regierungserklärung von 1969 waren seinerzeit Antrieb und Motor für eine ganze Generation. Mit diesem Leitmotiv ging ein Ruck durch
    die damals erstarrte Gesellschaft…

    Und jetzt soll dieser kurze Satz von den Partei-Enkeln dieses Visionärs wieder eine Renaissance erleben…?

    In Bezug auf das Homberger Bürgerbegehren ist diese Maxime, wenn sie denn ernst gemeint ist, wahrlich eine reine Heuchelei…

    Diejenigen, die diese drei Worte für sich vereinnahmen scheinen deren tieferen Sinn nicht erkannt zu haben, was denn auch nicht böse gemeint ist für jemanden, der noch grün hinter den Ohren ist.

    Sollte das Gericht das Bürgerbegehren als rechtmäßig ansehen und so entscheiden, werden Sie bei den politisch Handelnden vergebens auf eine Entschuldigung oder auf Rücktritte, bzw. Niederlegung von Mandaten warten.

    Warum das so ist…?
    Weil viele derjenigen die Worte: „Ehrlichkeit & Achtung“ für sich selbst nicht gelten lassen, getreu dem Ausspruch von Oliver Kahn, unserem ehemaligen Fußballnationaltorwart am 01.11.2003 in einem Interview: „“Eier, wir brauchen Eier!“ –

  13. Bad Man

    Auch hier sollte man den zuständigen Richtern mal den Begriff Überstunden erklären und fragen, warum ein Verwaltungsgericht mit seinen Richtern keine Überstunden leistet.

    Bauarbeitern, Polizisten und Justizmitarbeitern mutet man das ja auch zu.

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