HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2000 engagierten sich für Homberg: Wie soll es weiter gehen?

BürgerbegehrenCDUPLakatVor zwei Jahren engagierten sich 2000 Homberger Bürger für ein Bürgerbegehren. Mit ihrem Antrag wollten sie erreichen, dass alle Homberger selbst darüber entscheiden, ob das Kasernengelände von der Stadt mit allen Folgen und Kosten übernommen werden soll.

Trotz Ferienzeit, trotz Plakataktion der CDU, trotz vielfältiger Behinderungen durch den damaligen Bürgermeister Martin Wagner schafften es die Bürger weit mehr Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln, als nach der Hessichen Gemeindeordnung notwendig waren.

Aufbruchstimmung
In acht Wochen war eine hoffnungsvolle Stimmung entstanden. Viele Menschen interessierten sich wieder für die Politik in ihrer Stadt. Von Politikverdrossenheit war nichts zu spüren, wohl aber vom Bangen. Werden die notwendigen Unterschriften zusammen kommen. Nach der Auszählung Aufatmen und die Freude mit dem eigenen Einsatz etwas bewirkt zu haben. Es gab Hoffnung für einen Neuanfang.

Das konstruierte Scheitern
Diese Hoffnung wurde von den Parteipolitikern von CDU und SPD zerstört. Für 3.500 Euro aus Steuergeldern kauften sie sich bei der Anwaltskanzlei, die auch als Notar für den Kasernenkauf tätig wurde, ein Gutachten. Auch der Hessische Stadtetag steuerte ein weiteres bei. Das Rechtsgutachen konstruierte einen Fehler in dem Antrag der Bürger und folgerten daraus, das Bürgerbegehren sei ungültig. Die Gutachten wurden in einer erweitereten Magistratssitzung vorgetragen. Stefan Gerlach (SPD) war der Erste der ohne weitere Prüfung zu diesem Schluss kam, damit war das Bürgerbegehren gescheitert.

Der konstruierte „Fehler“
Die Anwälte warfen den Bürgern vor, sie hätten nicht auf die jährlichen Pachteinnahmen aus dem Solarpark hingewiesen, die der Stadt verloren gehen könnten. Damit sei ihr Antrag an dem „Kostendeckungsprinzip“ gescheitert. Bis heute ist kein Euro aus der Solarparkpacht an die Stadt geflossen. Stattdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der falschen Deklaration der Fläche und hat bereits im Rathaus Akten beschlagnahmt. Auch die Konversionseigenschaften wurden „konstruiert“.

Die Stadtverordneten mussten in einer Sitzung einen Beschluss zum Bürgerbegehren fassen. In der Stadthalle waren so viele Bürger wie nie zu der Stadtverordnetenversammlung erschienen. Die Stadtverordneten als Vertreter der Bürger stimmten mit ihrer Mehrheit von CDU, SPD und FDP gegen den Willen der 2000 engagierten Bürger. Das war eine Lehrstunde über die tatsächliche politische Haltung der Parteienvertreter.

Zwei Bürger klagen vor dem Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht soll prüfen, ob das Bürgerbegehren rechtmäßig ist, es wurde auch ein Eilantrag gestellt, um eine schnelle Entscheidung zu erreichen. Eile sah das Gericht nicht, es lehnte den Eilantrag ab. Eile hat das Gericht bis heute nicht gezeigt. Die Schriftsätze mit den Argumenten beider Seiten liegen dem Gericht vor. Seitdem ist von dem Verwaltungsgericht nichts zu hören. Die Bürger, die von dem Gericht Klärung und Rechtsfrieden erwarten, wurden vom Gericht in Stich gelassen.

Die Stadt und die Hessische Landgesellschaft (HLG) beeilten sich um so mehr, schnell vollendete Tatsachen zu schaffen, trotz des schwebenden Verfahrens. Sie verschafften dem CDU-Stadtverordneten Axel Althaus den Schnäppchenkauf eines 3,5 ha Kasernenareals mit großen Gebäuden für 3,63 Euro/qm. Sie präsentierten dubiose Kaufinteressenten für Algenzucht und Panzerverschrottung, die nicht einmal das Geld für den Grundstückskauf aufbringen konnten, von weiteren Millioneninvestitionen und Arbeitsplätzen ganz abgesehen.
Gleichezeitig wird an der Infrastruktur des Kasernengeländes gebaut zu Kosten, die mehrere Millionen Euro über dem liegen, was den Bürgern erzählt wurde.

Wie kann es weiter gehen?
Im kleinen Kreis der Aktiven für das Bürgerbegehren wurde die Situation diskutiert. Unter ihnen gibt es zwei Meinungen zum weiteren Vorgehen.

Position A

Gerichtsverfahren einvernehmlich einstellen
Unter der Auflage, dass die Stadtverordneten und der Magistrat erklären, dass es ein politischer Fehler war, das Bürgerbegehren als fehlerhaft zu stoppen, sollte das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einvernehmlich beendet werden.

 Als Gründe dafür wird genannt:

 #  Der Kasernenkauf ließe sich nach den zwei Jahren nicht mehr rückabwickeln.

  An einem Bürgerentscheid würden sich jetzt nicht mehr die notwendigen 25 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. Viele hätten resigniert.

  Sollte bei dieser Stimmung keine Mehrheit gegen den Kasernenkauf zustande kommen, würden die bisherigen Gegner des Bürgerbegehrens, die Stadtverordneten und die Stadträte von CDU, SPD und FDP, triumphieren.

Position B

Auf Gerichtsentscheidung beharren
Die 2000 Bürger haben ein Bürgerrecht wahrgenommen und sich für eine demokratische Entscheidung eingesetzt. Der Bürgerentscheid ist von den Politikern und den Mehrheitsparteien nicht gewollt, um den Bürgerwillen zu verhindern, sind „Fehler“ gefunden worden, die einer Prüfung nicht standhalten. Dieses Vorgehen darf nicht honoriert werden, auch nicht das Aussitzen des Gerichts. Deshalb sollte auf einer Gerichtsentscheidung bestanden werden.

 Als Gründe wurden aufgeführt:

 #   Das Bürgerengagement war rechtens und erfolgreich, die notwendigen Unterschriften wurden gesammelt.

 #   Ein Aufgeben dieser Position würde zu Resignation und Rückzug bei den aktiven Bürgern führen. Die Politikverdrossenheit würde bestärkt werden.

 #   Das juristische Taktieren und die Behinderung bei der Wahrnehmung der Bürgerrechts würde nachträglich belohnt werden.

  #  Sollte es zu einem Bürgerentscheid kommen und eine Mehrheit gegen den Kasernenkauf stimmen, würde Homberg von vielen Schulden und Folgekosten entlastete werden, die durch den Kauf entstanden sind.

 #  Sicherlich wäre es juristisch kompliziert, den Kauf oder Teile rückabzuwickeln. Doch das haben diejenigen zu vertreten, die trotz eines schwebenden Verfahrens versucht haben, Tatsachen zu schaffen.

 

Für die beiden Kläger und die Aktiven des Bürgerbegehrens wäre es eine Hilfe zu hören, wie die Bürger über diese beiden Positionen denken. Vielleicht gibt es auch noch andere Alternativen, die diskutiert und durchdacht werden müssen.

 

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