HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Traum vom alten Amtsgericht ist beendet

BildLange Zeit wurde aus dem Rathaus der Traum genährt, man könne mit dem Alten Amtsgericht ein Kulturprojekt starten. Jetzt kam das entgültige Aus. Heute kam die schriftliche Antwort auf die Anfrage vom 13. Mai, die am 28. Mai in der Stadtverordnetenversammlung beantwortet wurde.

Außer Spesen nichts gewesen. Schlimmer noch, viele Hoffnungen und viel Engagement der Bürger wurden enttäuscht. Noch im Dezember wurde, auf Vorschlag des Magistrat, ein Beschluss zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Bürgern im Parlament verabschiedet. Dabei war schon von Anfang an abzusehen, das weder das Konzept tragfähig war, noch eine Finanzierung möglich. Eine der vielen teuren Luftblasen der letzten Jahre, die Aktiviät vortäuschten.

 

Dokumentation

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 13. Mai 2009 zum
"Alten Amtsgericht"

Seit dem Hessentag wird das "alte Amtsgericht" für Verwaltungsaufgaben nicht mehr genutzt. Die Stadt Homberg ist aber noch Mieter des Objektes. Auf Anregung des Magistrats sind die Initiativen von Bürgern und Vereinen zur Ideenfindung und Beplanung zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten eingestellt worden.
Wir stellen folgende Fragen: Frage a):
Bestehen seitens des Magistrats Überlegungen, das Amtsgericht auch über
das Ende des Mietvertrages zu nutzen?

Zur Zeit nein.

Frage b):
Welche Kenntnis hat der Magistrat über einen Verkauf der Immobilie oder eine zukünftige Nutzung durch Dritte?

Keine Kenntnis; nur Bürgermeister. Der Magistrat hat nur Kenntnis über private
Interessenten, das Gebäude zu erwerben.
Konkrete Nutzungswünsche sind dem Magistrat nicht bekannt. Da der potentielle Nutzer zur Vertraulichkeit bezüglich Name und Konzept gebeten hat, kann an dieser Stelle keine weitere Auskunft gegeben werden.

Frage c):
Welche Objektkosten sind bislang für die Stadt Homberg entstanden, wobei auch die Kosten der Instandsetzung der Mauer anzugeben sind?
Auch hier muss bei der Beantwortung den Vorgaben der Doppik Rechnung getragen werden.

Kosten aus dem Mietvertrag, der über drei Jahre läuft, 1,00 € pro Monat. Dafür haben wir uns verpflichtet, die Mauerkrone wiederherzustellen. Beispielhaft sei gesagt, dass der Landkreis pro Quadratmeter Bürofläche 10,00 € nimmt. Dies würde im Falle des Amtsgerichtes bei ca. 560 m² Nutzfläche (ca. 280 m² Obergeschoss Amtsgericht und ca. 280 m² Erdgeschoss Amtsgericht) = 5.600,00 €/monatlich bedeuten. Bei der derzeitigen temporären Nutzung sind 6.500,00 € an Nebenkosten (laufende Unterhaltungskosten wie Strom, Wasser, Abwasser und Heizung, ohne Grundsteuer und Gebäudefeuerversicherung) im Haushalt 2008 zu erwarten.

Die Höhe des Angebotes für die Mauerkrone durch eine Baufirma belief sich auf ca. 20.000,00 €. Daraufhin hat der Magistrat beschlossen, die Arbeiten durch eigenes Personal durchführen zu lassen.
Materialkosten ca. 1.000,00 €. Die Personalkosten des städtischen Maurers sind
noch nicht zu beziffern, da die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Die
Mauerkrone und die Nebenanlagen müssen noch fertiggestellt werden.

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Heiße Luft

BildIm Mai 2008 wurde für das ehemalige Flüchtlingsheim im Tannenweg ein Wohnungsbau-Projekt angekündigt. Heute ist es dort so still wie vor einem Jahr, das Gras kann ungestört wachsen.

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