HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die „Gutachten“ mehr als ungenügend

ParagraphenDie beiden Verfasser der Schriftsätze des "Gutachtens" der vom Bürgermeister beauftragten (und von den Bürgern zu bezahlenden) Anwälte legen strenge Maßstäbe an bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Sie selbst genügen aber nicht einmal den einfachen formalen Standards ihres Berufsstandes.

1. Es werden nur die Zitate aufgeführt, die ihre Auffassung stützen. Zu einer korrekten Arbeit gehört es auch, die in der Literatur und in der Rechtsprechung vorhanden anderen Auffassungen heranzuziehen und in der  eigenen Beurteilung zu berücksichtigen bzw. in der Abwägung mit Argumenten die eigene Auffassung zu vertreten.

2. Die Vorgaben, die sich in dem Musterantrag des Landeswahlleiters widerspiegeln, werden ignoriert und stattdessen eigene Regeln zu den Stellvertretern konstruiert, die überhaupt nicht im Gesetz stehen.

3. Die Begründung zum Bürgerbegehren haben beide Autoren als ausreichend akzeptiert, übersehen dabei aber, dass sich darin alles um die Kosten dreht, die auf die Stadt zukommen. Im Gespräch erläuterten sie, die Bürger müssen sich bei einem Bürgerentscheid im Klaren sein, dass es auch wirtschaftliche Auswirkungen hat. Genau dies ist Anlass für das Bürgerbegehren. Es ist nebensächlich, ob das unter dem einen oder anderen Punkt niedergeschrieben wurde. Entscheidend ist allein, dass sich die Bürger über die Konsequenzen eines Bürgerentscheids für die wirtschaftliche Situation der Stadt Gedanken machen. Gemau das ist der zentrale Punkt des Bürgerbegehrens

4. Fiktive Einnahmeerwartungen sind keine Kosten.

5. Einnahmen sind mit den Ausgaben für die Infrastruktur-Sanierung und für die unverkäuflichen Flächen und Gebäude in Beziehung zu setzen. Ob überhaupt Gewinne mit dem Kauf und Wiederverkauf angesichts der vielen Unbekannten zu erzielen sind, führte gerade zu der Sorge um die weitere Verschuldung der Stadt, die letzlich die Bürger zu tragen haben.

6. An die Bürger dürfen keine höhere Anforderungen hinsichtlich des Kostendeckungsnachweises gestellt werden, als die Stadtverordneten selbst hinnehmen. Die Stadtverordneten haben sich damit zufrieden gegeben, dass keine valide Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wurde, wie sie das Haushaltsrecht vorschreibt.

7. Wenn die Mehrheit der Stadtverordneten sich für den Beschluss des Kasernenkaufes mit unzureichenden Kostenangaben zufrieden gaben, können keine höheren Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag ds Bürgerbegehrens gestellt werden. Auf der Basis der groben in der Presse veröffentlichten Zahlen ist das gar nicht möglich. Die als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen für die Stadtverordneten zum Kasernenkauf standen den Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht zur Verfügung.

8. Der Kauf der Kasernen und die Kosten für die Kasernensanierung sind nicht im Haushalt aufgeführt, von daher kann es auch kein Kostendeckungsvorschlag verlangt werden.

9. Würde die Stadt die Kasernen kaufen, müsste sie auch für die vielen versiegelten Flächen die gesplitteten Abwassergebühren tragen. Diese sind niemals aufgeführt worden.

hohe Kosten10. Die Aussage der BIma, sie wolle verkaufen, weil ihr die Kosten zu hoch sind, heißt: Nach einem Kauf belasten die Kosten dann die Stadt – riesige Kosten, wie die BImA sagt. Als Eigentümerin muss sie es wissen.

11. Die Stadt kann aufgrund der hohen Verschuldung die Kaserne gar nicht kaufen. Sie wollte damit die Hessische Landgesellschaft beauftragen, es für die Stadt zu kaufen. Doch auch damit geht die Stadt eine Zahlungsverpflichtung ein, bei der zu den Zinsen noch die Verwaltungsumlage der HLG zu bezahlen ist.

12. Die Pachteinnahmen aus der angedachten Solarparkverpachtung sollten für die Finanzierung der Infrastruktur eingesetzt werden. Ohne diese Einnahmen wäre die Sanierung sonst nicht finnazierbar.

13. Die Pachteinnahmen aus dem Solarpark sind nicht sicher, denn diese Fläche ist keine "Konversionsfläche im Sinne des EEG". Die Eigenschaft ist von der Stadt behauptet worden, ohne dass dafür Anhaltspunkte vorhanden sind. Ohne Subventionsgewinne gibt es auch keine Pachtzahlung.

In der Zwischenzeit wurden viele Gespräche mit Fachjuristen geführt, die die Auffassung der Bürger bestärken.

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Die Inszenierung – Anwälte nennen es vorbildlich

Zu Donnerstag, 23. August 2012, 17:00 Uhr waren die Vertreter der Inititiative für das Bürgerbegehren und die Fraktionsvorsitzendn zu der Magistratssitzung eingeladen worden. Aus Wiesbaden war Direktor Stephan Gieseler vom Hessischen Städtetag und aus Kassel der Rechtsanwalt Jörg Blum als Haupakteure eingeladen.
Rechtsanwalt Blum verspätetet sich, die Vorstellung begann deshalb erst um 17:16 Uhr.

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Abgeschmettert, freut sich Bürgermeister Wagner

ExtraTip abgeschmettert„Abgeschmettert“ das klingt nicht nach einer sachlichen , abgewogenen Prüfung des Homberger Bürgebegehrens

Abgeschmettert heißt, mit einem durchsichtigen Trick ist es gerade noch einmal gelungen eine kleine Frist herausgeschlagen – bis der Ball zurück kommt.

Die Aussage des Bürgermeisters, das Bürgerbegehren sei unzulässig, wird als fadenscheiniges Manöver des Bürgermeisters verstanden und hat heftige Diskussionen ausgelöst.

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