HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Multifunktionshaus: Vorkaufsrecht wegen Brandschutz?

 
Die Beschlussvorlage für den Bauausschuss und die Stadtverordnetenversammlung für das geplante
Multifunktionshaus hat eher mit einem Verwirrspiel zu tun, als mit überlegter Planung.

Abbildung: Plan des Multifunktionshauses zwischen Marktplatz 15 und Holzhäuser Straße 3, Baukosten angeblich 3 Millionen Euro

 

Kauf des ehemaligen Supermarktes Marktplatz 15

Es fing an mit dem Kauf des Erdgeschosses des Gebäudes Marktplatz 15 – zuvor wurde der kostengünstigere Kauf des ganzen Gebäudes abgelehnt. In dem Erdgeschoss sollte nach den vorgelegten Skizzen ein Multifunktionshaus für zahlreiche Vereine entstehen. Die Zahl der möglichen Nutzer wechselte häufig.
 

Kauf des Gebäudes Holzhäuser Straße 3

Dann wurde das Haus Holzhäuser Straße 3 zugekauft, das zum größten Teil abgerissen werden soll. Angeblich gäbe es darin Schadstoffe. Belege wurden nicht vorgelegt.
 

Plan: Häuser Marktplatz 14 und Holzhäuser Straße 1 mit Vorkaufsrecht kaufen

Es folgte das Vorhaben eines Kaufes der Häuser Holzhäuser Straße 1 und Marktplatz 14 im Zuge des Vorkaufsrechts. Da der Käufer die bestehende Nutzungen erhalten wollte, gab es keinen Grund für ein Vorkaufsrecht.

Deshalb wurde dann von Einsparung einer Brandschutzmauer gesprochen. Wo und warum wurde nicht nachvollziehbar erläutert. Einmal wurde auch davon gesprochen, Holzhäuser Straße 1 abzureißen.

 
Es gab noch das Zwischenspiel mit einer Tiefgarage, für die ein Teil des Grundstücks Holzhäuser Straße 1 nötig sein würde.
Dieser Plan scheiterte, weil die Stellplatzkosten unverhältnismäßig hoch geworden wären.
 

Vergleichsverhandlungen über Vorkaufsrecht

Jetzt seien Vergleichsverhandlungen über das Vorkaufsrecht geführt worden. Es gibt aber keinen Grund für einen Vergleich. Es gibt nur den Grund, dass der Bürgermeister auf das Grundstück Holzhäuser 1 zugreifen möchte.  Die  Beschlussvorlage gibt keinen Aufschluss, warum das Vorkaufsrecht ausgeübt oder warum ein Vergleich mit noch unbekannten Inhalt abgeschlossen werden soll. Transparenz ist in diesem Projekt nicht zu erkennen.
  

Brandschutz: die sachliche Grundlage fehlt

Jetzt wurde bekannt, es wäre für den Brandschutz des Gebäudes Holzhäuser Straße 3 notwendig, das Vorkaufsrecht für Holzhäuser Straße 1 auszuüben. Das ist nicht stichhaltig:
Das Gebäude Holzhäuser Straße 3 hat ein Treppenhaus, und dieses muss als Fluchtweg ausgebaut sein, so wie in jedem anderen mehrgeschossigen Gebäude. Ein solches notwendiges Treppenhaus liegt in den Plänen vor. Die Türen zu den Fluren müssen mit entsprechen schließenden Türen ausgeführt werden, so dass im Brandfall kein Rauch in den Fluchtweg gelangen kann. (siehe Grundriss oben) Kein Gebäudeteil ist über 35 Meter vom Fluchttreppenhaus entfernt, deshalb ist kein zweiter Fluchtweg nötig. Die Brandschutzbestimmungen können auch so ohne Probleme eingehalten werden.

Was soll also diese Erklärung zu dem Tagesordnungspunkt.

Zur Vermeidung einer langwierigen (verwaltungs-) gerichtlichen Auseinandersetzung wurden Vergleichsverhandlungen mit dem Käufer geführt. Der nunmehr vorliegende Vergleichsvorschlag wird den Stadtverordneten zugeleitet…  Quelle

Es verstärkt sich der Eindruck, dass hier undurchsichtige Pläne vorliegen.

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