Falsches Protokoll
Abbildung: Auszug aus dem Protokoll vom 14.11.2019
Die Anfrage zum Ärztehaus, die die Bürgerliste am 30.10.2019 stellte, wurde von Bürgermeister Dr. Nico Ritz in der Stadtverordneten-Versammlung am 14.11.2019 nicht beantwortet. Ebenso auch nicht eine zweite Anfrage zu den Fördermitteln.
Den Stadtverordneten steht zu, in der Stadtverordneten-Versammlung zu den Antworten des Bürgermeisters zwei weitere Fragen zu stellen, die der Bürgermeister zu beantworten hat. Das ist so in der Geschäftsordnung verbindlich geregelt. Wenn die Frage nicht mündlich beantwortet wird, ist das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung eingeschränkt.
Eine schriftliche Beantwortung ist ebenfalls nicht erfolgt. Im Ratsinformationssystem gibt es keine Anlage mit einer Beantwortung. Das Sitzungsprotokoll ist somit falsch. In ihm wird ein Tatbestand protokolliert, der nicht zutrifft. Das Protokoll ist vom Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau nicht unterschrieben, wie es in § 28 der Geschäftsordnung vorgeschrieben ist. Es sind nur die Namen der Verantwortlichen angegeben, die Unterschrift fehlt.
§28 Niederschrift, Abs. 2
Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden sowie von dem Schriftführer zu unterzeichnen.