HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

In Homberg auf den Kopf gestellt

Textausschnitt aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung am 2.7.2020.

Mit den wenigen Zeilen im Protokoll der Stadtverordnetenversammlung informierte der Bürgermeister über den Sachstand der Bauarbeiten am Marktplatz 15. Nichts Besonders, wird man auf den ersten Blick meinen. Doch in diesen knappen Text wird deutlich, wie die Verhältnisse in Homberg auf den Kopf gestellt sind.
 

Wer entscheidet: die Stadtverordneten oder der Bürgermeister?

Der Bürgermeister informierte, dass sich der Ausschuss für Kinder, Jugend, Soziales und Integration im August mit den Bauarbeiten "vertieft beschäftigen" wird.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung bestimmt die Stadtverordnetenversammlung, welche Aufgaben ein Ausschuss berät – und nicht der Bürgermeister.  Ein Ausschuss hat auch nichts zu entscheiden, er kann der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen geben, mehr nicht. Entscheidungen treffen die Stadtverordneten. Diese Entscheidungen haben der Bürgermeister und der Magistrat umzusetzen

§ 62 HGO – Ausschüsse

(1) die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüssse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. […]

Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten.

  
Der Bürgermeister beauftragte den Ausschuss. Dazu hat er kein Recht.

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt sich das gefallen, anstatt die Recht der Stadtverordneten zu verteidigen. Was hier deutlich geworden ist, konnte schon vielfach in der Vergangenheit beobachtet werden: Der Stadtverordnetenvorsteher und die Mehrheit der Stadtverordneten machen mit. Nicht sie überwachen den Magistrat, wie es ihre gesetzliche Pflicht ist, sondern sie  legitimieren den Gesetzesbruch.

Wieso soll der Ausschuss für Kinder, Jugend, Soziales und Integration über die Bauarbeiten beraten, die bereits ausgeschrieben sind und für die Angebote eingegangen sind? Durch die Ausschreibung der Bauleistungen ist die Stadt schon Verpflichtungen eingegangen, diese ausgeschriebenen Arbeiten durchzuführen. Daran können die Stadtverordneten weder in den Ausschüssen noch in der Stadtverordnetenversammlung etwas ändern.
Bisher haben die Stadtverordneten auch noch keinen Beschluss über den endgültigen Plan für das Multifunktionshaus beraten und beschlossen.
Den Ausschreibungen fehlt damit die Rechtsgrundlage. Die Ausschreibungen sind von der Verwaltung vorgenommen worden.

Wenn es um Bauleistungen geht, hätten die Stadtverordneten den Bauausschuss beauftragen müssen, und nicht den Ausschuss für Kinder, Jugend, Soziales und Integration.

In Homberg stehen die Verhältnisse auf dem Kopf. Der Bürgermeister kontrolliert seine Kontrolleure, die das hinnehmen. Mit solcher Selbstentmächtigung endet die Demokratie auf kommunaler Ebene.

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