HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kasernenkauf: Stadt schafft vollendete Tatsachen, obwohl die Fördermittel halbiert sind

Pressemitteilung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Noch bevor das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet und die Bürger damit möglicherweise die Gelegenheit haben, den Kauf der Kasernen zu verhindern, schafft Bürgermeister Wagner eilig vollendete Tatsachen. Wie er in der letzten Stadtverordnetenversammlung berichtete, wurde der Kauf im Rahmen der Bodenbevorratung durch die HLG vollzogen. Der Wunsch von 2.000 Bürgerinnen und Bürgern, selbst über diesen risikoreichen Kauf durch die überschuldete Stadt entscheiden zu können, wird von der Mehrheit im Magistrat schlicht ignoriert. Für Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist dies ein undemokratischer Akt, der die Entscheidungsfreiheit der Bürger einschränkt.

Sollte das Gericht den Bürgerentscheid zulassen und die Wähler kippen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, müsste der Kauf rückabgewickelt werden. Das kostet der Stadt weiteres Geld. Aber wahrscheinlich ist genau dies das Kalkül des Bürgermeisters: Den Bürgern soll vermittelt werden, eine Entscheidung gegen den Kauf sei nicht mehr möglich.

Dabei beruhte schon die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung auf falschen und fehlenden Informationen. Laut Bericht des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung, stehen nur noch 1,75 Mio. Euro Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Vor der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ist immer von 3,5 Mio. Euro Förderung aus Konversionsmitteln die Rede gewesen. Somit fehlt bereits die Hälfte der Förderung, die Stadt wird mit zusätzlichen Kosten von 1,75 Mio. Euro belastet, die an anderer Stelle wieder eingespart werden müssen.

Im Rahmen des kommunalen Schutzschirms müssen Steuern, Gebühren und Abgaben massiv erhöht werden, gleichzeitig werden freiwillige Leistungen der Stadt abgebaut. Die Risiken und zusätzlichen Kosten des Kasernenkaufs gehen damit voll zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. CDU und SPD haben den Kasernenkauf trotz fehlender seriöser Wirtschaftlichkeitsberechnung gegen den Willen vieler Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt. Nun fehlen bereits die ersten Millionen und weitere Kosten werden unweigerlich auflaufen.

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9 Kommentare zu “Kasernenkauf: Stadt schafft vollendete Tatsachen, obwohl die Fördermittel halbiert sind”

  1. regio

    Man muss es auch mal aus der Perspektive der Stadt sehen. Das Bürgerbegehren ist wegen Formfehlern gescheitert, ein Eilantrag an das Gericht ebenfalls. Somit ist es legal, den Kauf des Kasernengeländes zu vollziehen. Wo liegt denn da das Problem?

    Sie interpretieren hier sehr viel hinein…sollte, müsste… wahrscheinlich…. Momentan ist der Stand der Dinge, dass der Stadt die Pacht aus der Verpachtung eines Teils des Kasernengeländes zufliesst. Hätte sie auf 75.000 Euro pro Jahr verzichten sollen? Genau das wäre passiert, wenn die Stadt bis zur entgültigen Entscheidung durch das VG gewartet hätte.

    Das Problem der Abgaben- und Steuererhöhungen, verbunden mit dem gleichzeitigen Abbau von freiwilligen Leistungen, haben alle Kommunen die unter den Rettungsschirm schlüpfen, da ist Homberg kein Einzelfall.

    Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten in Ihrer Berichterstattung auch mal etwas Positives gebracht, nämlich das der Solarpark auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne in Homberg am Donnerstag seiner Bestimmung übergeben worden ist. Letztendlich gehört die Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 7,5 Megawatt zu den größten in Hessen.

  2. DMS

    zu 1.
    Der Bürgerbegehren ist nicht wegen Formfehler gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat darüber noch gar nicht entschieden. Der sogenannte erste Formfehler mit den Stellvertretern der Vertrauenspersonen ist vom Verwaltungsgericht überhaupt nicht mehr angesprochen worden.

    Solange noch der Rechtsweg gilt, hätte der Kauf nicht abgeschlossen werden dürfen.

    Der Stadt fließen erst einmal gar keine Pachteinnahmen zu, denn die HLG hat die Kasernenfläche gekauft. Die Pachteinnahmen stehen damit der HLG zu, die auch den Kauf vorfinanziert.

    Ob überhaupt Pacht fließt, hängt davon ab, ob überhaupt Strom nach dem EEG vergütet wird. Im Pachtvertrag ist ausdrücklich die Möglichkeit festgelegt, was in einem solchen Fall passiert.

    Ein Solarpark in Homberg ist nicht auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne gebaut worden, sondern auf der Freifläche des Standortübungsplatzes, der nicht die Bedingungen des EEG erfüllt.

    Wie der Bürgermeister in der Hessenschau-kompakt sagte, ist der Solarpark nach Süden ausgerichtet und bringt damit die höchste Leistung in der Mittagszeit. Am Vor- und Nachmittag nimmt die Leistung ab.
    Zur Zeit des höchsten Solarertrages gab es schon Sonnentage, an denen der Preis an der Strombörse unter Null ct/kWh lag. Die Stromkunden müssen den Solarstrom auch dann zu dem Festpreis bezahlen, wenn er ungenutzt produziert wird.
    Was soll daran für Homberg gut sein?

  3. regio

    An DMS

    Das liest sich in der HNA von heute aber anders, da ist die Rede davon, dass juristisch intensiv geprüft worden sei, dass es sich um eine entsprechende Konversionsfläche handele, dies aber in der Vergangenheit wiederholt in Zweifel gezogen wurde.

    Wem soll man glauben? Als Bürger fühlt man sich verunsichert. Da stellt sich dann zwangsläufig die Frage, auf Grund welcher Annahme Sie zu der Aussage kommen, es handele sich nicht um eine Konversionsfläche. Liegen darüber entsprechende Gutachten vor? Bisher liegen Gutachten vor, dass es sich bei dem Gelände auf dem die Photovoltaikanlage erbaut wurde, um eine Konversionsfläche handelt.

    Die Unternehmer,die die Photovoltaikanlage betreiben, werden keine Hasardeure sein und sich entsprechend abgesichert haben ob das Gebiet eine Konversionsfläche ist oder nicht. Das gilt ebenso für die Eon, die den Strom abnimmt.

    Wozu gehört die Freifläche des Standortübungsplatzes, wenn nicht zum Kasernengelände, egal ob das Gelände nun die Bedingungen des EEG erfüllt oder nicht.

  4. DMS

    zu 3:
    Es ist sicherlich schwer für den Bürger zu entscheiden was nun der Wahrheit entspricht, wenn man sich nur auf die Meldungen verlässt.
    Es gibt ein großes finanzielles Interesse, dass die Flächen als Konversionsflächen eingestuft werden, denn das garantiert für 20 Jahre hohe Subventionsgewinne, die es sonst auf dem Finanzmarkt mit dieser Sicherheit und in dieser Höhe nicht gibt. Aus diesem Grund sind Konversionsflächen sehr begehrt.
    Es liegt bisher kein Gutachten vor, dass dies Flächen als Konversionsflächen im Sinne des EEG bezeichnet. Diese Behauptung ist nur im Bebauungsplan aufgestellt worden. Diese Behauptung ist niemals von Aufsichtsbehörden geprüft worden.
    Ein ausführlicher Nachweis ist hier im Hingucker nachzulesen unter „Konstruierte Konversion“.
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=5632

    Wie hoch der Wahrheitsgehalt der Aussagen des Bürgermeisters ist, können Sie anhand vieler Beiträge, die hier veröffentlicht und nicht widersprochen wurden, prüfen.
    Einen kurzen Rückblick finden Sie hier:
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=6718

    Die Voraussetzung für einen Solarpark auf Freiflächen sind auch im Newsletter der hessischen Konversionsbeauftragten sehr deutlich beschrieben.
    siehe https://www.homberger-hingucker.de/?p=6322

    Letzlich wird von Juristen darüber vor Gericht entschieden werden.

  5. Jochen Gontermann

    zu 4.

    Da stellt sich mir die Frage – wer ist der Ankläger – und warum wird geklagt ?

  6. Helene

    Herr Gontermann,mir stellt sich die Frage nach „Ihrer“Frage-2000 Homberger die ihren Willen zur Mitbestimmung geäußert haben.Das Warum-sollten sie sich selbst beantworten können,da sie den Hingucker ja lesen,sind Ihnen die Meinungen und Beweggründe vieler Menschen bekannt.Meiner Meinung nach wird dieser Deal so oder so seine Folgen haben .Dafür braucht man noch nicht einmal eine Glaskugel!

  7. regio

    An DMS

    zu 4

    Mit dem Aus für die Vergütung für Ackerflächen müssen Photovoltaik-Freiflächenplaner in Deutschland künftig unter anderem auf Konversionsflächen ausweichen. Doch was ist eigentlich eine „Konversionsfläche aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung“ im Sinne des § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG?

    Als wesentliche Voraussetzung dafür, ob eine Fläche als Konversionsfläche in Betracht kommt, sieht die Clearingstelle die ökologische Belastung durch die ursprüngliche wirtschaftliche oder militärische Nutzung. Maßgeblich ist demnach der ökologische Wert.

    Unter „militärischen Nutzungen“ fallen alle Flächen, die durch Einheiten besetzt sind, die unmittelbar oder mittelbar mit der Landesverteidigung beauftragt sind. Nicht in Frage kommen hingegen die Flächen, die ausschließlich dem privaten Bereich und der öffentlichen Eingriffsverwaltung zuzurechnen sind.

    Für die Prüfung der Beeinträchtigung des ökologischen Werts ist das Datum des Beschluss über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans maßgeblich. Veränderungen der Fläche nach diesem Zeitpunkt sind irrelevant. Sofern eines der Merkmale vorliegt, fällt die Fläche in die Kategorie „Konversionsfläche“.

    Dies geht aus einem Votum der Clearingstelle „EEG“ hervor.

  8. DMS

    zu 7:

    Mit der Empfehlung (2010/2) der Clearingstelle EEG ist genau beschrieben worden, welche Voraussetzungen für Konversionsflächen nach dem EEG erfüllt vorhanden sein müssen.
    Sie schreiben ganz richig, es kommt auf den ökologischen Wert der Flächen an, dieser muss durch die militärische Vornutzung schwerwiegend beeinträchtigt sein.

    Genau diese Voraussetzung ist auf den Flächen nicht gegeben. Der ökologische Wert entspricht dem der angrenzenden Flächen, die als FFH-Gebiet ausgewiesen sine.

    Im Bebauungsplan wird als „Schädigung“ angeführt:
    Kampfstellungen der Panzer: Doch die, die es gibt stehen auf dem FFH-Gelände und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche. Dieser „Nachweis“ ist also falsch.

    Es müsse mit Kampfmitteln auf dem Gelände gerechnet werden, heißt es im Text des Bebauungsplanes. Falsch. Auf Standortübungsplätzen waren und sind keine Kampfmittel erlaubt. Es hätten in einem solchen Fall auch keien Schäfer die Flächen beweiden dürfen.

    7 ha von 17 ha seinen belastet, die vorhanden Panzerstraßen des Plangebietes sind weder 7 ha gr0ß, ander verdichtete Flächen gibt es nicht, außerdem werden diese als Forststraßen für dass FFH gebiet gebraucht.

    Verdichtung durch Panzer wird noch vom Bürgermeister und von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angeführt. Der Bodendruck eines schweren Panzers ist durch die große Aufstandfläche geringer als bei einem Pkw.

    Trotzdem heißt es im Bebauungsplan es sei eine Konversionfläche im Sinne des EEG. Diese Aussage ist auch noch unterstrichen.

    Noch Fragen?

  9. Querdenker

    Hier werden doch alle interessierten Bürger mit Absicht von allen Gremien hinters Licht geführt. Die Seilschaften untereinander sind doch nun sichtbar.

    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus !

    Nur gemeinsam sind „SIE“ stark. Es wird schon dafür gesorgt werden, das in Homberg, mit seinem König – ich wechsle die Straßenseite, wenn er mir entgegenkommt- , alles funktioniert.

    Wir alle können nur auf die nächsten Wahlen hoffen, und müssen darauf bauen, das die Homberger nicht alles vergessen, sich von BM nicht verbal einlullen lassen.

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