HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Zu Diensten – für die anderen

BildEin Bürgermeister soll die Interessen der Bürger der Stadt wahrnehmen, er wird von ihnen dafür bezahlt. Stadtverordneten als Bürgervertreter sollen sich ebenfalls für die Bürger der Stadt einsetzen. Sie werden nicht bezahlt (lediglich 15,- Euro Sitzungsgeld und Fahrtkosten).

Am Projekt Einkaufszentrum kann überprüft werden, wessen Interessen die Stadtverordneten vertreten.

Der Projektentwickler Schoofs auf Frankfurt möchte auf dem Ulrich-Areal ein Einkaufszentrum entwickeln. Dazu muss er Vorverträge mit den Grundstückseigentümern vereinbaren.

Für die Planung eines Einkaufszentrums muss die Stadt einen Bebauungsplan beschließen.

Da die Schoofs-Gruppe dieses Vorhaben realisieren möchte, wird auf ihre Kosten ein Planungsverfahren eingeleitet, ein sogenannter "vorhabenbezogener Bebauungsplan".

Es gibt damit die Situation:
1) Schoofs bezahlt das Planungsbüro, das die Planung ausarbeitet. In diesem Fall ist es das Kasseler Büro ANP.

2) Die Stadt hat die Planungshoheit. Nur die Stadtverordneten können einem Bebauungsplan beschließen, das ist ein wichtiges Recht der kommunalen Selbstverwaltung.

Stadtverordneten haben wenig Kenntnisse über das Planungsrecht und die Zusammenhänge der Stadtentwicklung. Deshalb ist eine gründliche Auseinandersetzung mit den Anregungen und Bedenken notwendig. Nur wenn die Argumente der Abwägung in den Protokollen der Stadtverordnetenversammlung dokumentiert sind, ist die Abwägung rechtssicher.

Des Fraktionsvorsitzenden Gerlach (SPD) sagte auf den Hinweis auf das Abwägungsgebot in der Stadtverordnetenversammlung am 14. 7. 2016: Wir wägen in den Fraktionssitzungen ab. Eine Diskussion in den Fraktionen ersetzt nicht die Abwägung, wie sie im Planungsrecht vorgeschrieben ist.

Der Plan und die Stellungnahmen dazu
Das vom "Vorhabenträger" bezahlte Planungsbüro entwickelt einen Plan nach den Interessen des "Vorhabenträgers".
Die Stadt macht die Planung öffentlich und lädt Behörden, Verbände, Nachbargemeinden und Bürger ein, dazu "Anregungen und Bedenken" zu formulieren.
Über diese Eingaben muss entschieden werden: Welche Stellungnahmen werden beachtet, welche werden verworfen? Wer wird durch die Planung begünstigt und wer muss negative Folgen tragen? Das sind politische Fragen die im Zuge der Abwägung geklärt werden müssen.
Wie erfüllen die Stadtverordneten dieses Abwägungsgebot?

Zu Diensten – für die anderen
Die Planer, die den Plan erstellt haben, bekommen die Stellungnahmen und formulieren Abwägungsvorschläge für den Magistrat.

Die Planer, die den Abwägungsvorschlag formulieren, kommen in einen Zwiespalt zwischen den Interessen des Auftragsgebers und den Interessen der Gesamtgesellschaft bzw. den Wünschen und Forderungen einzelner Bürger.

Die Abwägungsvorschläge, die die Planer in den letzten Jahren in Homberg vorgelegt haben, nahmen Einwände und Bedenken nur in wenigen Fällen auf.
Sie richten sich nach den Interessen derer, die sie bezahlen. Dabei wurden sie von den Stadtverordneten der Mehrheitsparteien unterstützt.

Stadtverordnete nahmen Planungs-Verantwortung nicht wahr
Letztlich entscheiden die Stadtverordneten über die Einwände.
In den letzten zwei Legislaturperioden habe ich aber nicht erlebt, dass die Abwägungsvorschläge der Planer diskutiert wurden. Die Stadtverordneten haben die Vorschläge immer gebilligt. Ihre Aufgabe abzuwägen haben sie damit nicht erfüllt. Diese Beschlüsse erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen des Abwägungsgebotes.

Die Planungsverantwortung wurde und wird von den Stadtverordneten nicht wahrgenommen.

Dieses "Abnicken" der vorgelegten Planung ist zur Gewohnheit geworden, die hingenommen wird. Erst in einem Normenkontrollverfahren könnte diese Praxis überprüft werden. Dabei würde diese Praxis schnell vor Gericht scheitern, denn die elementaren Anforderungen an die Abwägung sind nicht erfüllt.

Normenkontrollverfahren

Vor Gericht würde geprüft, ob überhaupt zwischen beiden Positionen abgewägt wurde, ob die in der Abwägung beide Seiten angemessen berücksichtigt wurden, und ob die Abwägung zu einem gerechten Interessenausgleich führt.

Ein Normenkontrollverfahren kostet Geld, der Kläger trägt das Prozessrisiko, das schreckt ab. Weil sich die meisten Bürger dieses Risiko nicht leisten können, bleibt die rechtswidrige Praxis bestehen, die Gewohnheit verfestigt sich.

Indem die Stadtverordneten auf ihre Planungshoheit verzichten, unterstützen sie die Interessen der anderen. Im aktuellen Fall des Ulrich-Areals die Interessen des Projektentwicklers Schoof bei seinen Gewinnabsichten, die er mit dem Projekt verfolgt.

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