HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die bittere Kehrseite wurde verschwiegen

Bewilligungsbescheid

Am 20. 02.2014 glaubte der Bürgermeister sich freuen zu können. Der Innenminister erlaubt der Stadt den Namenszusatz "Reformationsstadt" und brachte den Bewilligungsbescheid über 4 Mio. Euro.

Verschwiegen wurden die Auflagen, die mit dem Geld aus dem Landesausgleichsstock verbunden sind. Selbst mir als Stadtverordneten antwortete der Magistrat widerrechtlich nicht, als ich zeitnah den Bescheid anforderte. Erst jetzt ist er auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung, allerdings soll er erst nur bekannt gemacht werden, obwohl er erst wirksam wird, wenn die Stadtverordnetenversammlung dem zustimmt.

Das Versteckspiel hat seinen Grund. Die Auflagen sind bitter für die Homberger. Das wollte der Bürgermeister wohl so lange hinauszögern, wie es möglich ist.

Die Auflagen

"Der bewilligte Betrag wird Ihnen vom Regierungspräsidium Kassel erst dann ausgezahlt, wenn der Haushalt 2014 genehmigt worden ist.
Die zuweisungsfähigen unvermeidbaren Rechnungsfehlbeträge werden für die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
2006 37.000 €
2008 4.185.000 €.
Im Rechnungsergebnis des Jahres 2009 konnte ein jahresbezogener Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 185.000 € erzielt werden. Diesen Überschuss muss sich die Stadt Homberg (Efze) auf die Höhe der Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock anrechnen lassen.
Die Auszahlung des Zuweisungsbetrages knüpfe ich an die vollständige Umsetzung der nachfolgenden Auflage:"

Grundsteuer auf mindestens 400 Prozent erhöhen

Nach den Richtlinien zum Landesausgleichsstock sind die Kommunen dazu verpflichtet, sich zunächst selbst zu bemühen, Fehlbeträge zu vermeiden bzw. auszugleichen. Unter diesen Gesichtspunkten ist in Anbetracht der angespannten Finanzlage der Stadt der Hebesatz für die Grundsteuer B – wie bei vergleichbaren Empfängern von Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock bereits geschehen – mit Wirkung vom 01. Januar 2014 auf mindestens 400 v.H. festzusetzen. Die Umsetzung dieser Auflage ist mir durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nachzuweisen.Darüber hinaus verbinde ich die Bewilligung mit folgenden Auflagen:

Freiwillige Leistungen sind zu hoch

"1. In Anbetracht der abzudeckenden Fehlbeträge aus Vorjahren und der zukünftig erwarteten weiteren Fehlbeträge ist bei der Haushaltsführung wesentlich stärker als bisher auf äußerste Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Wert zu legen. Die Höhe der freiwilligen Leistungen und der Einnahmenverzichte bei den Gebührenhaushalten ist mit der finanziellen Lage der Stadt nicht vereinbar. [Hervorhebung im Original] Hier muss eine deutliche Reduzierung erreicht werden; künftige Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock sind andernfalls gefährdet. Auf Aufgaben, die nicht durch Gesetz oder Vertrag zwingend vorgegeben sind, ist weitestgehend zu verzichten. Dennoch beabsichtigte Verpflichtungen im Bereich der freiwilligen Leistungen sind nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs einzugehen."

Personal einsparen

2. Die Reduzierung der Personalkosten ist als Konsolidierungsziel festzuschreiben. Bei Weiterführung von Aufgaben durch Dritte muss der dann als Sachkosten zu verbuchende Aufwand entsprechend berücksichtigt werden. Unabweisbarer Mehrbedarf in einzelnen Bereichen ist in der Regel durch interne Umsetzung oder Umorganisation auszugleichen. Dennoch notwendige Stellenbesetzungen sowie Beförderungen und Höhergruppierungen sollten nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden. Beim Ausscheiden von Beschäftigten ist anzustreben, durch interne Versetzungen bzw. Organisationsmaßnahmen weitere Stelleneinsparungen zu ermöglichen.

Leistungen für Bürger und Vereine müssen teuerer werden

3. Bisher nicht kostendeckend zur Verfügung gestellte Leistungen für Bürger und Vereine müssen in Anbetracht der defizitären Haushaltssituation unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gezielt dahin gehend überprüft werden, ob sie zukünftig eingestellt oder in höherem Maß kostendeckend angeboten werden. Alle Möglichkeiten zu Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen sind strikt zu verfolgen. Dem Bereich der Gemeinschaftshäuser bitte ich hierbei eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Durch geeignete Maßnah-men ist eine für die Stadt nachhaltig günstigere Kostenentwicklung sowie eine deutliche Anhebung des Kostendeckungsgrades anzustreben.

Dorfgemeinschaftshäuser abstoßen

4. Das Vorhalten von 16 Dorfgemeinschaftshäusern ist mit der finanziellen Situation der Stadt nicht vereinbar. In der Übertragung der Dorfgemeinschaftshäuser in eine andere Trägerschaft bzw. deren Veräußerung sehe ich die Möglichkeit zu Einsparungen. Ich fordere Sie daher auf, bisherige Bemühungen Stadt hierzu fortzusetzen.

Friedhof muss teurer werden

5. Der Gebührenhaushalt "Bestattungswesen" ist jahresbezogen möglichst ausgeglichen zu gestalten. Dabei ist auch die Unterhaltung der Friedhofskapellen zu berücksichtigen. Die Kostendeckungsgrade für das Freibad und das Hallenbad sind durch geeignete Maßnahmen deutlich anzuheben.

Kosten sparen durch Zusammenarbeit

6. Kommunale Kooperationen sind weiterhin verstärkt, insbesondere in Verwaltungs-bereichen zur Reduzierung der Personal- und Sachkosten, zu nutzen.
Auf die Fördermöglichkeit nach der "Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit" vom 02. Dezember 2011 weise ich in diesem Zusammenhang hin.

Sparprogramm ohne Trickserei

7. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist weiterzuentwickeln und jährlich fortzuschreiben. In das Konzept sollen nur eigene – von der Stadt beeinflussbare – Maßnahmen einließen. Das Konzept soll für den Finanzplanungszeitraum aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Stadt den Haushaltsausgleich bzw. eine deutliche Fehlbetragsreduzierung erreichen will.
Die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sind detailliert zu beschreiben. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind haushaltsstellenscharf getrennt nach ein-jährigen und nachhaltigen Einsparbeträgen darzustellen. Der weitere Abbau der vergleichsweise hohen freiwilligen Leistungen ist unbedingt in die Betrachtungen einzubeziehen. Eventuellen künftigen Anträgen bitte ich eine auf Haushaltsstellen bezogene Zusammenstellung beizufügen, aus der ersichtlich ist, welche Einspa-rungen durch die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen tatsächlich erzielt worden sind. Soweit die Zielsetzungen nicht erreicht worden sind, ist dies ausführlich zu begründen. Sofern beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr weiter verfolgt werden, sind die Gründe hierfür darzulegen. Die Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung sind zu berücksichtigen.

Auf Investitionen mit Folgekosten muss verzichtet werden

8. Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel.

Keine neuen Kredite

9. Eine Nettoneuverschuldung ist zu vermeiden. Neue Kredite sind ausschließlich zur Finanzierung unabweisbarer Maßnahmen zulässig und dürfen erst aufgenommen werden, wenn bei Durchführung von Investitionsmaßnahmen Zahlungen zu leisten sind. Die Aufsichtsbehörde ist aufgefordert, die Einhaltung dieser Auflage strikt zu überwachen. Die Kreditlaufzeiten müssen der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Investitionsgegenstandes entsprechen.

Notfalls Ausgaben sperren

10. Bei anhaltender defizitärer Entwicklung ist von der Möglichkeit haushaltswirtschaftlicher Sperren gemäß § 107 HGO insbesondere im Hinblick auf die Hauptgruppen 4 bis 6 frühzeitig Gebrauch zu machen.

Eingegangene Sparverpflichtungen einhalten

11. Die Stadt Homberg (Efze) nimmt Entschuldungshilfen nach dem "Gesetz zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungs-bedürftiger Kommunen vom 14. Mai 2012 (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Anspruch. Mit der nach § 3 Abs. 3 S. 2 SchuSG mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen geschlossenen Vereinbarung vom 14. Dezember 2012 hat sich die Stadt Homberg (Efze) verpflichtet, den Haushalt nächstmöglich, spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres / Rechnungsjahres 2016 (Konsolidierungszeitraum) und danach dauerhaft auszugleichen. Die dazu in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen sind von der Stadt Homberg (Efze) im Konsolidierungszeitraum umzusetzen. Dabei darf die mit diesem Bescheid bewilligte Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock nicht auf die von der Stadt Homberg (Efze) durchzu-führenden Maßnahmen zur Erreichung eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts zu ihren Gunsten angerechnet werden.

Ergebnisbericht bis Ende August vorlegen

12. Über die umgesetzten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen ist dem Regierungspräsidium Kassel bis zum 31. August 2014 zu berichten.

Druckansicht Druckansicht

Homberger Restauratoren-Ausstellung in der Hessenschau

Restauratoren in der Hessenschau

Heute, 23. März 2014 berichtet die Hessenschau über die Ausstellung Resaturatoren im Handwerk aus dem Haus am Marktplatz, das gerade fachkundig restauriert wird.

weiterlesen »


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum