HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Sieben Jahre Homberger Hingucker

VerbitzkySeit sieben Jahre und sieben Tagen berichtet der Homberger Hingucker über die Kommunalpolitik der Kreisstadt Homberg (Efze). Berichtet wurde über die Themen, über die die lokale Monopolzeitung hinweg geht. Es gibt überraschend viele Themen in der Provinz, über die schweigend hinweggesehen wurde und wird – nicht nur in Homberg. In den Jahren gab es zahlreiche Themen, die einigen Menschen nicht gefallen haben und die deshalb immer wieder auf verschiedenen Wegen versuchten, dagegen vorzugehen.

Juristische Verfahren

Fotorechte
Das erste Verfahren strengte die Familie des ehemaligen Bürgermeisters Wagner beim Landgericht an. Die Familie sah sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil im Homberger Hingucker ein Foto aus einem Werbeflyer des Bürgermeister-Wahlkampfes als Ausriss veröffentlicht wurde, auf der sich der Bürgermeister mit seiner Familie zeigt. Streitwert 6.000,00 Euro. Am 22.1.2010 wies das Landgericht Kassel die Klage ab, der Kläger hatte die Kosten zu tragen. Gegen diesen Urteil legte Familie Wagner Berufung beim Oberlandesgericht ein, zog diese aber zurück.

Beleidiung
Ein CDU-Stadtverordneter fühlte sich durch einen Ausdruck in einem Leserkommentar beleidigt und klagte vor dem Amtsgericht. Die Klage wurde abgewiesen. Heute besteht ein gutes Einvernehmen.

Fehlerhafte Asbestsanierung
Gegen die Berichterstattung zur fehlerhaften Asbestsanierung forderte der Forst- und Umweltdienst Schwalm-Eder eine Unterlassungs- Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 3.000,00 Euro.
Für die Berechnung der Anwaltskosten wurde ein Streitwert von 20.000,00 Euro angesetzt.

Nachdem ich die gewünschte Erklärung nicht unterschrieb, beantragte der Bauherr eine einstweilige Verfügung. Streitwert 20.000,00 Euro. Am 8.9.2010 erließ das Landgericht Kassel eine einsweilige Verfügung, mit der untersagt wurde, von Asbestbelastung in den Hallen des Klägers zu berichten. Für den Fall der Zuwiederhandlung wurde ein Ordnungsgeld von 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Dieser einstweiligen Verfügung wurde nachgekommen.
Der Kläger beantragte dann aber trotz Aufforderung nicht das Hauptverfahren. Die einstweilige Verfügung wurde am 4.1.2012 aufgehoben. Der Kläger übernahm alle Kosten.
Die durch die Asbestsanierung Geschädigten klagten. Die Gerichte erkannte die Asbestschädigung voll an.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen eingestellt. Nach der Feststellung in den Zivilverfahren wurde die Staatsanwaltschaft dann aufgefordert, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Beleidigung und üble Nachrede
Am 6.4.2013 stellen Axel Althaus, Alwin Altrichter und Heider Olten Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung und übler Nachrede. Das Ermittlungsverfahren wurde am 6.3.2014 von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Beleidigung und Geschäftsschädigung
Ein Homberger Unternehmer sah sich in einem satirischen Leserkommentaren beleidigt und in seinem Geschäft geschädigt, er klagte vor der Zivilkammer des Landgerichts. am 19.9.2013. Nach zwei Verhandlungen ist der Fall bisher noch nicht abgeschlossen.

Störmanöver verschiedener Art

Ein früherer Geschäftsführer der Bettenwelt, sowie Homberger Unternehmer forderten die Löschung von Beiträgen, Namen oder verlangten Gegendarstellungen, dem bin ich in Ausnahmen gefolgt, die Mehrzahl habe ich abgelehnt.

Drohbrief
Einen anonymen Drohbrief brachte ich zur Polizei, die sich weigerte eine Anzeige aufzunehmen. In dem Drohbrief heißte es:

"Wer so viel Hass und Zwietracht sät, sollte sich nicht wundern, wenn ihm das eines Tages heimgezahlt wird. Um sein Haus sollte er eine Mauer bauen und er sollte die Dunkelheit meiden."

Beschimpfungen und Beleidigungen
Selbst ein CDU-Fraktionsvorsitzender beschimpfte die Leser und Kommentatoren des Homberger Hinguckers als Heinis. Ein städtischer Angestellter nannte in eigenen Kommentaren die Beiträge öffentlich

heuchlerisch und unverschämt / nur krankhafte Beiträge / toxisch / journalistische Sudeleien / schlechte Recherche / Panikmache / eindeutiger Hang zum Querulantentum / polemisch und dümmlich / der alte, verhärmte, in sich selbst gefangene, kranke Mann aus Wernswig

In der selben Form widmete sich ein Homberger in drei seiner Blogs fast ausschließlich dem Homberger Hingucker und riet mir, Homberg zu verlassen, das forderte auch der Unternehmer Alwin Altrichter in einem Leserbrief.

Der Hostbetreiber, auf dessen Server die Daten des Homberger Hinguckers liegen, wurde mehrmals aufgefordert, die Veröffentlichungen zu verhindern.

Stadtverordnete und der Bürgermeister verglichen die Kritik mit Mobbing; Kritik, die sich inzwischen als korrekt erwiesen hat.
Statt auf kritische Hinweise einzugehen, bedienten sich viele Gegner der persönlichen Verunglimpfung.

Mit Hilfe der Bürokratie …
Die Berufsgenossenschaft wurde eingeschaltet, indem unterstellt wurde, es gäbe bei der Vermietung unseres Hauses Verfehlungen – dabei gibt es keine Angestellten, für die die Berufsgenossenschaft zusändig wäre.

Das Ordnungsamt meinte, bei uns einen Gewerbebetrieb festgestellt zu haben, obwohl nur Vermietung und Verpachung vorliegt.

Bürgermeister Wagner wollte einen anonymen Brief erhalten haben, dass für die Kulturveranstaltungen in der Pfarrscheune keine Nutzungsänderung beantragt wurde. Das Bauamt verfolgte es und untersagte die Nutzung der Scheune für Kulturveranstaltungen – es handelte sich um vier Zeitstunden im Jahr – und verkündete eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldandrohung. Bei unserer Anzeige der Nutzungsänderung gab es dann keine Auflagen, Brandschutz, Parkplätze usw. waren in Ordnung.
Statt einfach die vergessene Anzeige einer Nutzungsänderung zu verlangen – der wir natürlich nachgekommen sind – wurden sofort Maßnahmen angedroht.

Dagegen läuft seit zwei Jahren das Ärztehaus ohne Bauabnahme und ausreichendes Branschutzkonzept und das sogar, wo manche Patienten nur liegend transportiert werden können.

… und des Stadtverordnetenvorstehers
Statt die Rechte des Stadtparlaments zu schützen, versuchte der Stadtverordnetenvorsteher über den finanziellen Weg, die Rechte des Stadtparlaments zu beschneiden. Er weigert sich, die Gerichtsgebühren für ein Verwaltungsstreitverfahren im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung zu zahlen, wie es bisher bei einer sogenannten Organklage erfolgte.
728,00 Euro soll ich als ehrenamtlicher Stadtverordneter vorab aus eigner Tasche bezahlen. Auch auf diesem Weg kann man demokratische Rechte versuchen auszuhebeln.

Fazit: Es gibt in Homberg viele Leute, die großes Interesse daran haben, dass Dinge nicht bekannt werden.
Es zeigt, dass der Homberger Hingucker notwendig ist.

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EU-Fördermittel: Nun droht auch der Ex-Bürgermeister

beruflicher SchadenBei juristische Schritte von Wagner könnte sichtbar werden, wie er im Amt für sich vorgesorgt hat.

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