HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Informationen zum Einzelhandelskonzept zum Teil unzutreffend

BildAm 7. Oktober 2015 wurde bei der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) ein neues Einzelhandelskonzept in Auftrag gegeben. Der erste Entwurf soll in der 50. Kalenderwoche vorliegen, das ist die Woche vom 7. bis 13. Dezember. Über den Sachstand zum Konzept soll berichtet werden. In der Sitzungseinladung ist nichts über der Vorstellung des Konzeptes zu lesen.

Die HNA berichtete darüber und bezieht sich dabei auf Äußerungen von Dr. Ritz. Die Informationen sind aber in mehreren Punkten nicht zutreffend.

 

BildDie Planung des Netto-Marktes entspricht den Bedingungen des bestehenden Baurechts für dieses Gelände.
Ein Einzelhandelskonzept kann dieses Planungsrecht nicht aufheben.
Gegen die bestehende Rechtslage hatte Dr. Ritz zuerst über die Stadtverordnetenversammlung eine Veränderungssperre durchgesetzt. Er hatte dann aber informiert, dass er damit vor Gericht nicht durchkommen würde und deshalb dafür plädiert, dass die Veränderungssperre wieder aufgehoben wird.

Als diese Absicht bei dem Projektentwickler Schoofs und seinem Interessenten für das Ulrich-Areal bekannt wurde, machten sie deutlich, dass die Veränderungssperre bestehen bleiben muss, weil sonst ein Teil der Kunden für das Ulrich-Areal abwandern könnten. Allen Beteiligten war klar, dass für den Netto-Markt das Planungsrecht besteht und der Bau rechtlich nicht verhindert werden kann.

 

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Auf dem Baugebiet an der Nordumgehung ist Einzelhandel zugelassen – was ist ein Baumarkt mit Gartensortiment, Tierfutter- und Getränkemarkt anderes als Einzelhandel?

Was auf dem Gelände nicht erläubt wurde, sind die Geschäfte, die als "innenstadtrelevant" eingestuft werden. Dieses Verbot stammt aber nicht von den Homberger Stadtverordneten, sondern von der Regionalplanung.

 

 

 

 

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Das GMA-Gutachen von 2011 ging von einer unrealistisch hohen Kaufkraft von 184 Mio. Euro für Homberg aus, die weit über den realistischeren Werten der Industrie- und Handelskammer lagen. Solche Gutachten erfüllen die Wünsche der Auftraggeber.
Zu einem ganz offensichtlichen falschen Gutachten sagte vor einigen Jahren ein Staatsanwalt: Das wäre eben nur eine schriftliche Lüge, und Lügen sind nicht strafbar. Diese Worte des Kasseler Staatsanwaltes sollte man sich merken, wenn Gutachten vorgelegt werden.

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