HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

CDU und Bürgermeister spielen mit der Öffentlichkeit

 + Dokumentation der Beschlussvorlagen

Zwölf Tage vor der Kommunalwahl setzt der Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer (CDU) eine Sondersitzung des Stadtparlaments an. Zu einer Sitzung muss mindestens sieben Tage vorher eingeladen werden, doch er weist darauf hin, dass die Frist abgekürzt wurde. Das ist eine Möglichkeit, die die Gemeindeordnung für dringende Angelegenheiten vorsieht. Was ist dringend an der Tagesordnung? Keiner der Punkte rechtfertigt eine Dringlichkeit. Für CDU/FDP ergibt sich die Eile nur aus dem bevorstehenden Wahltermin.

Öffentlich – nicht öffentlich
    
In der Vorankündigung am Anfang der Sitzung hieß es, zu einem Teil der Sitzung werde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
    Unter der ordentlichen Einladung vom 11.3.2011 steht der übliche Satz: "Die Sitzung ist öffentlich, Zuhörer sind eingeladen."

Es waren erfreulich viele Homberger Bürger zu der Sitzung in den engen Rathaussaal gekommen. Für die Stadtverodneten gab es keine Tische, Unterlagen und Schreibblock mussten auf den Knien plaziert werden. Lediglich für die Presse war ein Tisch reserviert, den Frau Claudia Brandau von der HNA einnahm.

    Gleich zu Beginn der Sitzung stand der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Dewald auf und beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Tagesordnungspunkt 6:

Städtebauförderprogramm Stadtumbau in Hessen,
hier: Grundstücksangelegenheiten zur Umsetzung von Stadtumbauprojekten.

Die Homberger haben den Saal zu verlassen
Die ersten fünf Punkte waren in wenigen Minuten mit kurzen Erläuterungen und Abstimmungen erledigt. Danach erläuterte Peter Dewald, warum nach seiner Meinung (und der der CDU/FDP) die Öffentlichkeit den Raum verlassen sollte: Es könnte sein, dass im folgenden Belange berührt werden könnten, die der Stadt Homberg zum Nachteil gereichen könnten.
Wie der CDU-Fraktionsvorsitzende aus den wenigen Worten der Tagesordnung seine Begründung herauslesen konnte, scheint rätselhaft. Es ist nicht rätselhaft, es war ein abgestimmtes Spiel mit verteilten Rollen zwischen ihm, den Stadtverordnetenvorsteher Pfeiffer und den Bürgermeister. Sie spielten sich argumentativ die Bälle zu.

Klaus Bölling argumentierte dagegen, man wolle Politik für die Bürger machen und daran müssen Bürger beteiligt sein, denn das Thema geht alle an und es bedarf der offenen Information.
Das ist übrigens auch ein wesentliche Anforderung, die das Förderprogramm "Stadtumbau" formuliert.

Die Abstimmung: Die drei Vertreter der Grünen-Fraktion stimmten gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit, zusammen mit einer Stimme der SPD. Hinzu kamen noch drei Enthaltungen. Alle anderen waren für den Ausschluss der Bürger.

Der Stadtverordnetenvorsteher wachte noch darüber, dass alle Bürger und auch die Presse den Raum verließen. Pfeiffer ermahnte alle noch einmal, dass die Mehrheit damit für die Verschwiegenheit über den Inhalt gestimmt habe.
Er lasse sich nicht vorschreiben, über was er reden und berichten darf, protestierte Klaus Bölling. Pfeiffer ruderte etwas zurück, er habe ja nur darum gebeten bis Freitag 10:30 Uhr stillschweigen zu wahren, da dann eine Pressekonferenz stattfindet.

Projektvorstellung
Es folgte eine Projektvorstellung bei der an keiner Stelle zu erkennen war, wo schutzwürdige Rechte zur Sprache kamen. Es war auch kein Grund ersichtlich, der eine Dringlichkeit für diese Sitzung erkennen ließ – außer der bevorstehenden Kommunalwahl. Bürgermeister und CDU drängten auf einen Beschluss, dass der Magistrat an dem Projekt weiter arbeiten kann. Das sollte im folgenden Tagesordnungspunkt beschlossen werden, dazu sei auch wieder die Öffentlichkeit zugelassen. Die Homberger waren längst wütend und aufgebracht gegangen, warum sollten sie auch auf unbestimmte Zeit vor der Tür stehen bleiben.

Die Stadtverordneten sollten über ein Projekt abstimmen, von dem sie keine Unterlagen bekommen hatten, bei dem sie keine Zeit hatten, das an der Leinwand Vorgestellte eingehend zu prüfen. Selbst die Formulierung, über die abgestimmt werden sollte, lag nicht vor. Darauf hingewiesen, kopierte  der Bürgermeister die vier Seiten und verteilte sie.

Nachdem deutlich wurde, dass die CDU/FDP mit ihrer Einen-Stimme-Mehrheit beschließen würde, was der Bürgermeister wünschte, verließ ich die Sitzung. An einer solchen Verhöhnung demokratischer Geflogenheiten wollte ich nicht mitwirken. Wie die Abstimmung ausgegangen ist, kann ich nicht sagen, es wird ab Samstag in der HNA zu lesen sein.

Dokumentation

[Diese Beschlussvorlage erhielten die Stadtverordneten erst nachdem protestiert wurde, man könne nicht etwas beschließen was nicht vorliegt. 16.3.2011]

Zu Punkt 7:

Gegenstand:
Beschluss über den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB für eine Teilfläche der Homberger Altstadt

Beschluss
Im Bereich zwischen Marktplatz / Obertorstraße, Webergasse, Mauergasse und Holzhäuser Straße sind städtebauliche Gesamtmaßnahmen beabsichtigt. Die Stadt-verordnetenversammlung der Stadt Homberg (Efze) beschließt deshalb, zur Gewinnung von Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen / durchführen zu lassen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnahme werden bestimmt:
Umsetzung von städtebaulichen Entwicklungsprojekten im Rahmen des Städtebauförderprogramms Stadtumbau in Hessen gemäß den Vorschriften nach § 171 a bis 171 d BauGB. Ziel ist die Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der Altstadt als Wohn- und Lebensort, sowie die Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung durch eine Neuordnung der Flächen im Bereich des östlichen Marktplatzes.

Das Untersuchungsgebiet ist im anhängenden Lageplan mit unterbrochenen Linien umgrenzt, der zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird.

Der Magistrat wird mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt und ermächtigt, für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit der Hessischen Landgesellschaft, Kassel oder einem anderen Beauftragten abzuschließen und alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsbereich zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entgegenzunehmen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Abstimmung:

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das im Integrierten Handlungskonzept der Interkommunalen Kooperation Schwalm-Eder-Mitte enthaltene Stadtumbauprojekt Nr. 10.26 -Historische Altstadt Quartiersentwicklung Marktplatz Ost- in der Priorität auf Platz l der Hornberger Stadtumbauprojekte zu setzen und vorrangig umzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, weitere vorbereitende Maßnahmen einzuleiten, um das Stadtumbauprojekt -Historische Altstadt Quartiers-entwicklung Marktplatz Ost- voranzutreiben. Dazu gehören unter anderem:

o Erarbeitung eines Einzelhandelsgutachten
o Erarbeitung eines Baugrundgutachten
o Erarbeitung eines Lärmschutzgutachten
o Erarbeitung eines Verkehrsgutachten
o Erarbeitung eines Verkehrswertgutachten für die Liegenschaften
o Durchführung eines Fassadenwettbewerbs
o Einrichtung eines Projekttisches unter Beteiligung der Bürgerschaft, der Fraktionen, und der erforderlichen Fachbehörden, wie z.B. der Denkmalpflege.

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, weiterführende Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern im Bereich der geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Hornberger Altstadt" zu führen, mit dem Ziel, den Grunderwerb für die erforderlichen Flächen zur Umsetzung des Stadtumbauprojekts -Historische Altstadt Quartiersentwicklung Marktplatz Ost- (Varianten 1 + 3) sicher-zustellen. Der Grunderwerb könnte durch eine noch zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft oder in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft in Kassel erfolgen.

Gleichzeitig wird beschlossen, die Variante 2 nicht weiter zu verfolgen.??????????

Abstimmung:


 


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Nach dem ScheunenabrissSieht so die Zukunft unserer Dörfer aus?

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