HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Das Ein-Euro-Geschäft

kbgneubau

Vom Krankenhaus zum Busbahnhof

Die Arbeitsagentur hat im Krankenhaus-Komplex Büroräume.
2013 plante der Magistrat, das leerstehende Krankenhaus für 1-Euro zu kaufen und mit Fördermitteln zu sanieren. Es gäbe einen Interessenten, die gesamte Arbeitsagentur wolle dort unterkommen.

"Die Arbeitsagentur besteht im Krankenhauskonzept auf der Nutzung des Atriumtraktes."

Das vorgelegte Flächenschema des Krankenhauses trägt das Datum 13.7.2014. (Tischvorlage des städtischen Architekten Gontermann, 16.10.2014)

Im August 2014 plante Gontermann "behördenzentrum wallstraße planung damenstift und kbg gebäude".  (Power-Point-Präsentation 12.8.2014, schlecht lesbar)

Am 26.09.2014 steht in der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.10 2014 nichts von einem Verkauf.
Auch in der Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 – verschickt am 2.10.2014 – geht es nur um die Bewerbung der Stadt bei der Arbeitsagentur.

Erst jetzt geht es um den Verkauf
Erst in der Tischvorlage am 16.10.2014 tauchte erstmals das Wort Verkauf auf. Wer konnte die 46 Seiten während der Sitzung aufmerksam durcharbeiten?
Keiner, das ist auch Zweck der Tischvorlage. Hinterher kann man sagen, die Stadtverordneten seien informiert gewesen. Das sind Alibi-Informationen, die unter Dr. Ritz fortgesetzt werden.

Nicht neben dem Behördenzentrum
In der Tischvorlage unter Punkt 4 findet sich auch eine Email der Arbeitsagentur an den Bürgermeister, in der von "zahlreichen sehr konstruktiven Gesprächen" die Rede ist, der Bürgermeister hätte darin die Vorteile der Anmietung auf dem ehemaligen Kasernengelände dargestellt, doch die Agentur hatte "attraktivere Alternativen" und bedankte sich. Diese Email ist am Vormittag der Sitzung des Bauausschusses eingetroffen.

Merkwürdig, dass zuvor nie über diese Variante im Kasernengelände informiert wurde. Schließlich gibt es im Kasernengelände bereits ein Behördenzentrum der Kreisverwaltung und das Amt für Bodenmanagement.
Sollte mit dieser Mail verhindert werden, dass in der Stadtverordnetenversammlung diese Variante eingebracht wird?

Der Buchwert von Gebäude und Grundstück
Am 13.10. ist eine weitere Email verschickt worden, welche die Stadtverordneten in der Tischvorlage erhalten haben.AV Buchwert

Der Buchwert für das Grundstück wird darin freihändig um fast 52.000 Euro gekürzt. Begründung "Beschränkungen" ohne diese näher zu benennen und finanziell zu bewerten.

Der Bodenrichtwert nach der Bodenrichtwertkarte beträgt jedoch 70,70 Euro/qm, das würde 122.169,60 Euro für den Grund- und Boden ausmachen.

Bereits am 9. 10. 2014 hat Dr. Ritz den Grundstücksverkauf für 1 Euro an die KBG formuliert. Im Sitzungprotokoll heißt es:

Bürgermeister Dr. Ritz wird den Ausschüssen und dem Magistrat folgende Beschlussempfehlung geben:
"Der Magistrat/die Ausschüsse empfehlen der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, das städtische Gebäude Freiheiter Straße 26 für 1,00 € an die KBG Homberg zu verkaufen.“

Der Bürgermeister begründet diese Beschlussempfehlung mit "damit sich die KBG bewerben kann" bei der Ausschreibung nach Büroflächen. Beachtlich: In einem Ausschuss des Stadtparlaments formuliert der Bürgermeister die Beschlussempfehlungen, das zeigt, wer hier lenkt und wer sich lenken lässt.

In dieser Sitzung hatte der städtische Architekt Gontermann seine Planung für die beiden Gebäude am Busbahnhof vorgestellt. Sofort anschließend stellte der Architekt Gerlach von der KBG seinen modifizierten Plan vor, der nur das ehemalige Landratsamt vorsah.. Alles war vorbereitet, die Pläne, die Präsentation.

Spätestens an dieser Stelle wurde deutlich, dass es sich hier um ein langfristig vorbereitetes Projekt handelte, mit dem die Stadtverordneten überrumpelt werden sollten.

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2 Kommentare zu “Das Ein-Euro-Geschäft”

  1. Abakus

    Wer Tischvorlagen die in der Sitzung nicht in Ruhe durchgelesenund versatnden werden können hinnimmt und dann auch noch durch sein "Ja" absegnet, hat kein recht, sich hinterher über fehlende Kontrolle, falschinformation usw. zu beklagen.

    Damit sind die Märchen der Fraktionen und die Forderung vom Z`Tisch, man sei hintergangen worden.

    Hier geht es nach wie vor nur um eines:
    Schuld von sich weisen.

     

  2. HNA Leser

    Heute liest man in der HNA ( nur Print Ausgabe Fritzlar – Homberg ) eine Gegendarstelliung des Dr. Retzer.

    Unabhängig vom Wahrheitsgehalt muss man so etwas veröffentlichen.

    Die HNA kommentiert das auch, was ebenfalls korrekt ist, und bleibt dabei bei ihrer Darstellung.

     

    Das Einzige was man hieraus lernen kann ist:

    Keine Leserbriefe schreiben, keine telefonischen Kontakte führen, nur schriftlich und nur mit auf der Kopie und dem Original bestätigten Inhalt. Keine Informationen an Medien geben, wenn nicht sichergestellt ist, dass sie unverändert und auch dauerhaft vollständig wiedergegeben werden.

    Leider ist es so!

    Auch ich hatte vor etwa 8 Jahren einen Leserbrief an eine Tageszeitung geschrieben und ihn an die zuständige Redaktion gesendet. Es ging um das Fehlverhalten eines Krfatfahrers der einen Unfall mit schweren Folgen hier im Landkreis verursacht hatte.

    Er wurde inhaltlich wesentlich gekürzt, die Überschrift verändert und zwar so, dass er inhaltlich eher das Gegenteil von dem wiedergab was ich geschrieben hatte. Er wurde ferner als Antwort auf eine Meldung veröffentlicht zu der er nicht geschrieben wurde und vor der Veröffentlichung nicht durch mich so genehmigt.

    Eine Entschuldigung des Redakteurs gab es nicht, er weigerte sich sogar sich mit mir Zwecks Aussprache zu treffen. Er ist heute noch Redakteur dieser Zeitung.

     

     

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