HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Denn sie wissen nicht was sie tun

Stadtverordnete beschlossen einen Grundstücksverkauf, kannten dabei weder Käufer noch den Grund für den Verzicht auf 47.200 Euro.
Auch der neue Bürgermeister gab darauf keine Antwort.

 

Die Stadtverordneten beschlossen am 15. Mai 2014, die ehemalige Standortschießanlage zum Zwecke der Algenzucht zu verkaufen. Es war die letzte Stadtverordnetenversammlung in der Amtszeit von Ex-Bürgermeister Martin Wagner.

 

Wer sollte der Käufer der Standortschießanlage sein?
Im Protokoll ist dazu nichts zu lesen:

AlgenzuchtverkaufAuch aus den Erläuterungen zu dem Beschluss geht kein Käufername hervor.
Selbst in der Kaufpreisermittlung der Hessische Landgesellschaft (HLG) finder sich statt eines Namens nur N.N..

Eine Beschlussvorlage des Magistrats gibt es nicht.

Als Erläuterungen zum Thema erhielten die Stadtverordneten lediglich diese Information:

Beschluss über die Veräußerung von Flächen

b) ehemaligen Standortschießanlage zum Zwecke der Algenzucht

Vor Abschluss eines Kaufvertrages ist ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Der Kaufpreis für das Areal mit drei Baufeldern beträgt aufgrund der Kaufpreisermittlung der Hessischen Landgesellschaft insgesamt 247.200,00 €. Die Kaufpreisermittlung und der Plan mit den Baufeldern ist als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Die Grünflächen und auch einige Freiflächen sind It. den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 nicht überbaubar. Ein Auszug des Bebauungsplanes Nr. 60 ist als Anlage Nr. 10 + 11 beigefügt.

In der Fassung der Erläuterungen, die die Bürger auf der Homepage der Stadt nachlesen können, gibt es nur die Überschrift, nicht einmal die knappen Erläuterungen. Bis heute ist das nicht korrigiert, obwohl im Hingucker schon frühzeitig darauf hingewiesen wurde.

Es gibt auch keine Erklärung, warum statt der 247.200 Euro Kaufpreis, den die HLG ermittelt hat, nur 200.000 Euro im Vertrag stehen. Kann es sich Homberg leisten 47.200 Euro ohne ein Wort der Erklärung zu verschenken?

HNA Berichte

Optimistisch sieht Stefan Gerlach (SPD) die Situation: "Nach und nach kommen die Käufer", sagte er: Das Solarkraftwerk bringe Geld, ein Investor wolle einen Algenzuchtbetrieb ansiedeln, eine Recycling-Firma militärische Fahrzeuge verschrotten. "Wir haben die Verpflichtung, endlich etwas zu tun", betonte Gerlach. Ob die Geschäftsmodelle letztlich erfolgreich seien, könne und müsse das Parlament nicht beurteilen.

SPD, FDP und CDU stimmten dem Verkauf an zwei Unternehmen zu: Für 795.000 Euro kauft eine Verschrottungs-Fachfirma Flächen im technischen Bereich der früheren Ostpreußenkaserne. Irritationen kamen auf, weil in dem Kaufvertrag ein anderer Firmenname als bisher auftauchte. Freie Wähler und Grüne stimmten deshalb gegen den Verkauf. Für 200.000 Euro wird die frühere Standortschießanlage der Ostpreußenkaserne an eine Firma verkauft, die Algen züchten will. Auch dafür votierte die Mehrheit der Stadtverordneten.
Lange-Michael, HNA

Wer war der Käufer?
Als Interessent hatte sich bisher nur die Ökologische Projekt AG, (ÖPAG) zusammen mit Herrn Pannach aus Berlin vorgestellt.
Die ÖPAG war zu diesen Zeitpunkt aber bereits aufgelöst.

Handelsregistereintrag 09.04.2014: HRB 141416 B: Ökologische Projekte Aktiengesellschaft (ÖPAG), Berlin, Koenigsallee 20 a, 14193 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst.

Warum wurde gegenüber den Bürgern dennoch vom Magistrat, von Herrn Gerlach und der HLG von Algenzucht gesprochen?
Wurde ein Geschäft getarnt und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber den Stadtverordneten beschlossen?
Das Misstrauen wird genährt, wenn auf der Homepage der Stadt die Erläuterungen zu dem Kauf gelöscht sind.

siehe auch: Die Algenzucht-Story

Magistrat gibt keine Anfrage

Fristgerecht wurden über den Stadtverordnetenvorstehter an den Magistrat die folgenden Fragen gerichtet, die laut §50, Abs.2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Stadtverordnetenversammlung zu beantworten sind. Damit hatte der Magistragt 14 Tage Zeit, die Informationen zusammen zu stellen.

Frage 1: Wie heißt der im Vertrag genannte Käufer der Schießanlage, die zum Zwecke der Algenzucht verkauft wurde?
Als Nachweis soll den Stadtverordneten die erste Seite des Vertrages mit den Namen der beiden Vertragspartnern in Kopie ausgehändigt werden.

Frage 2: Aus welchen Gründen ist das Grundstück nicht zu dem von der HLG ermittelten Preis von 247.000 Euro, sondern für 200.000 Euro verkauft worden?

zu 1) In der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014 konnte Bürgermeister Dr. Ritz als Sprecher des Magistrats diese Fragen nicht beantworten. Er nannte weder den Namen des Käufers, noch legte er eine Kopie der ersten Seite des Vertrages vor. Ihm wurde zugestanden die Kopie mit dem Sitzungsprotokoll zu versenden, das ist bis heute nicht eingetroffen, obwohl die Frist von sieben Tagen bereits überschritten ist.
zu 2) Diese Frage wollte Dr. Ritz übergehen. Auf Nachfrage konnte er keine Antwort geben, obwohl er 14 Tage Zeit gehabt hatte sich diese Informationen einzuholen.

Soviel zum Thema Kontrolle des Magistrats.
Der Magistrat entzieht sich auch unter dem neuen Bürgermeister seiner Auskunftspflicht und behindert die Stadtverordneten bei ihrer pflichtgemäßen Kontrollaufgabe. Was soll hier verschwiegen werden? Dr. Ritz ist doch angetreten, um für mehr Transparenz zu sorgen. Der Vorgang stammt von seinem Vorgänger, er könnte also unbefangen und offen antworten. Warum tut er es nicht?

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