HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die LĂŒge vom “Stumpfen Schwert”

  
In der letzten Stadtverordnetenversammlung November 2020 beklagte der Fraktionsvorsitzende Stefan Gerlach (SPD) bei dem Bebauungsplan für das Einkaufszentrums hätte die Stadt nur ein stumpfes Schwert, die Stadtverordneten hätten kaum Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.
Diese Aussage stimmt nicht.

  
In einem Vertrag kann alles geregelt werden – wenn man es will

Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat die Stadt, beziehungsweise die Stadtverordnetenversammlung, so viele Eingriffs- und Gestaltungsmöglichkeiten, wie sonst bei keiner anderen Planung. Grundlage des Verfahrens ist ein Vertrag mit dem Vorhabenträger. Allein schon damit ist alles vertraglich regelbar – wenn es gewollt wäre. 

Geregelt werden kann: die  Laufdauer des Vertrags, der Termin der Fertigstellung, die Vertragsstrafen und viele Details, die in einem normalen Bebauungsplanverfahren nicht möglich sind, weil das ganze Vorhaben auf dem vorab beschlossenen Durchführungsvertrag beruht.
 

Homberger Parteienkartell

 
Das Homberger Kartell der Mehrheitsparteien begab sich schon früh in die Hand des Vorhabenträgers und signalisierte, dass es von seinem Gestaltungsrechte der kommunalen Planungshoheit keinen Gebrauch machen wird.

Der Vorhabenträger konnte schalten und walten wie er wollte.
Die Stadt unterstützte ihn selbst dort, wo es nur auf rechtswidrige Weise ging, wie bei der  Veränderungssperre. Die Stadt unterstützte auch nicht den Bürgerwillen, den alten Baumbestand auf dem Gelände zu erhalten und in die Planung mit einzubeziehen.

Die Mehrheitsparteien ließen zu, dass der Vorhabenträger den 2016 beschlossenen Bebauungsplan abänderte. Sie pochten auch nicht auf Einhaltung der Fertigstellungsfristen.

 

  
Es fing schon damit an, dass die Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers nicht geprüft wurde. Ist er überhaupt wirtschaftlich in der Lage das Vorhaben zu realisieren?  
Bei Abschluss des Durchführungsvertrags 2016 war der Vorhabenträger wirtschaftlich noch nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen, denn ihm fehlten noch Ankermieter, ohne die das Projekt wirtschaftlich nicht realisierbar war.
     

Bauen ohne planungsrechtliche Grundlage

Der Vorhabenträger Schoofs Immobilien wich in zahlreichen Punkten vom Bebauungsplan ab.
Die Abweichungen waren so erheblich, dass ein Änderungsverfahren durchgeführt werden musste.
Damit sollten bereits gebauten Änderungen "geheilt" werden. Schon frühzeitig hatte Bürgermeister Dr. Nico Ritz in einer Bürgerversammlung mitgeteilt, dass Schoofs erst bauen kann, und dass dann hinterher die Planänderungen erfolgen sollen.

Mit dieser Vorgehensweise wurde das Stadtparlament entmachtet, das allein über die Planung zu entscheiden hat. Bürgermeister und Magistrat konnten so vorgehen, weil sie sich sicher sein konnten, dass im Stadtparlament die Mehrheitsparteien nicht auf dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung bestehen würden.

Die Fraktionsvorsitzenden hätten wegen dieser Rechtsverletzung die Zustimmung zur ersten Änderung des Bebauungsplans verweigern können. Vorhabenträger, Magistrat und Bürgermeister hätten ein Problem gehabt, es wäre offensichtlich geworden, dass teilweise illegal gebaut wurde.
   

Abwägungsgebot missachtet

Fraktionsvorsitzende hätten auch auf eine Abwägung der eingegangen Bedenken und Anregungen eingehen, Punkt für Punkt diskutieren und darüber entscheiden lassen können. Stattdessen wurde hingeworfenen Floskeln zugestimmt, was nicht einer rechtlich vorgeschriebenen Abwägung entsprach.

Kurz: Die Mehrheitsparteien, haben ihr umfangreichen Handlungsmöglichkeiten nicht genutzt, sie haben sich zu Handlanger des Vorhabenträgers gemacht. Sie haben die Stadt und die demokratischen kommunale Selbstverwaltung missachtet.

Offen bleibt, ob jemand bei diesem Projekt eine Belohung oder Spenden erhalten hat.
 
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