HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gaswerk: Gefahr des Verlustes der Fördermittel

ehemaliges gaswerkDie Sachlage: Aus dem Altlastenprogramm des Landes Hessen sind für dieses Jahr für Homberg Mittel bereitgestellt, um das alte Gaswerk im Davidsweg abzureißen. Den Anteil, den die Stadt zu tragen hat, ist im Haushaltsplan 2011 eingeplant. Die Maßnahme muss bis Ende März 2012 abgerechnet sein. Zahlreiche Städte haben versucht in diesem Jahr noch Fördermittel aus dem Altlastprogramm zu erhalten, ihre Anträge wurden abgelehnt.

Gebäudenutzung ist weiterhin möglich
In der Homberger Bauverwaltung hat der dort neu eingestellte Architekt, Herr Gontermann, das bisherige Gutachten über die Schadstoffbe-
lastung genauer angesehen und dazu weitere Fachinformationen bei den zuständigen Ämtern eingeholt. Ein weiteres Gutachten bestätigte, dass eine Nutzung des Gebäudes möglich ist, wenn einige Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.

Homberg hat Glück
Die zuständige Behörde für das Altlastprogramm hat nach Prüfung der neuen Sachlage mündlich zugestimmt, dass die bewilligten Gelder auch bei Erhalt des Gebäudes für die Sanierung verwendet werden dürfen. Ein Abriss ist sachlich nicht erforderlich. Damit eröffnet sich für Homberg die Chance, die Gelder für den Abriss zum Umbau zu einem Jugendzentrums einzusetzen – ein schon lange geplantes Vorhaben in diesem Bereich. Die Kosten für die Sanierung, die die Stadt zu tragen hat, sind niedriger als die, die sie für den Abriss zu zahlen hätte.

Die Zeit läuft
Die Zeit bis zur Abrechnung der Fördermittel Ende März 2012 läuft. Die Zeit für die Sanierung oder für den kontrollierten und überwachten Abriss verkürzt sich, je länger die Entscheidung hinausgeschoben wird. Bauleistungen müssen ausgeschrieben, Angebote eingeholt und geprüft werden, bevor überhaupt vor Ort begonnen werden kann. Auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist Zeit einzuplanen, bis die Schlussrechnung erfolgen kann. Wenn die verbleibende Zeit zu knapp wird, besteht die Gefahr, dass die Fördermittel nicht rechtzeitig abgerechnet werden können und somit die gesamte Baumaßnahme zu Lasten der Stadt geht – auch die Kosten eines Abrisses.

Fristverlängerung
Auf den Termin Ende März 2012 hat auch Bürgermeister Martin Wagner in der Stadtverordnetenversammlung hingewiesen. Er meinte aber, er könne in einem Gespräch mit dem Staatssekretär im Umweltministerium eine Fristverlängerung erreichen. Es ist noch nicht lange her, dass der Bürgermeister auf diesen Kontakt verwiesen hatte und behauptete die Anfahrt zu den ehemaligen Viessmann Werk könne über die alte Panzerstraße erfolgen, dies hätte ihm der Staatssekretär mündlich bestätigt. Heute wissen wir, dass das rechtlich nicht möglich ist, dass das auch ein Staatssekretär nicht umgehen kann. Auf solche vagen Andeutungen darf man sich nicht verlassen, zumal nach den bereits gemachten Erfahrungen.

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