HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gaswerk: Gefahr des Verlustes der Fördermittel

ehemaliges gaswerkDie Sachlage: Aus dem Altlastenprogramm des Landes Hessen sind für dieses Jahr für Homberg Mittel bereitgestellt, um das alte Gaswerk im Davidsweg abzureißen. Den Anteil, den die Stadt zu tragen hat, ist im Haushaltsplan 2011 eingeplant. Die Maßnahme muss bis Ende März 2012 abgerechnet sein. Zahlreiche Städte haben versucht in diesem Jahr noch Fördermittel aus dem Altlastprogramm zu erhalten, ihre Anträge wurden abgelehnt.

Gebäudenutzung ist weiterhin möglich
In der Homberger Bauverwaltung hat der dort neu eingestellte Architekt, Herr Gontermann, das bisherige Gutachten über die Schadstoffbe-
lastung genauer angesehen und dazu weitere Fachinformationen bei den zuständigen Ämtern eingeholt. Ein weiteres Gutachten bestätigte, dass eine Nutzung des Gebäudes möglich ist, wenn einige Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.

Homberg hat Glück
Die zuständige Behörde für das Altlastprogramm hat nach Prüfung der neuen Sachlage mündlich zugestimmt, dass die bewilligten Gelder auch bei Erhalt des Gebäudes für die Sanierung verwendet werden dürfen. Ein Abriss ist sachlich nicht erforderlich. Damit eröffnet sich für Homberg die Chance, die Gelder für den Abriss zum Umbau zu einem Jugendzentrums einzusetzen – ein schon lange geplantes Vorhaben in diesem Bereich. Die Kosten für die Sanierung, die die Stadt zu tragen hat, sind niedriger als die, die sie für den Abriss zu zahlen hätte.

Die Zeit läuft
Die Zeit bis zur Abrechnung der Fördermittel Ende März 2012 läuft. Die Zeit für die Sanierung oder für den kontrollierten und überwachten Abriss verkürzt sich, je länger die Entscheidung hinausgeschoben wird. Bauleistungen müssen ausgeschrieben, Angebote eingeholt und geprüft werden, bevor überhaupt vor Ort begonnen werden kann. Auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist Zeit einzuplanen, bis die Schlussrechnung erfolgen kann. Wenn die verbleibende Zeit zu knapp wird, besteht die Gefahr, dass die Fördermittel nicht rechtzeitig abgerechnet werden können und somit die gesamte Baumaßnahme zu Lasten der Stadt geht – auch die Kosten eines Abrisses.

Fristverlängerung
Auf den Termin Ende März 2012 hat auch Bürgermeister Martin Wagner in der Stadtverordnetenversammlung hingewiesen. Er meinte aber, er könne in einem Gespräch mit dem Staatssekretär im Umweltministerium eine Fristverlängerung erreichen. Es ist noch nicht lange her, dass der Bürgermeister auf diesen Kontakt verwiesen hatte und behauptete die Anfahrt zu den ehemaligen Viessmann Werk könne über die alte Panzerstraße erfolgen, dies hätte ihm der Staatssekretär mündlich bestätigt. Heute wissen wir, dass das rechtlich nicht möglich ist, dass das auch ein Staatssekretär nicht umgehen kann. Auf solche vagen Andeutungen darf man sich nicht verlassen, zumal nach den bereits gemachten Erfahrungen.

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10 Kommentare zu “Gaswerk: Gefahr des Verlustes der Fördermittel”

  1. Zeitreisender

    Die Zeit drängt ?

    Für mich ein Zeichen dafür dass irgendjemand im Anfang eine Menge Zeit verschwendet hat, gezögert hat oder nichts getan hat und jetzt in Zeitverzug kommt.

    Selbst wenn man nur saniert hätte ?

    Gab es schon Abrisspläne, vorbereitete Ausschreibungen seitens der Stadt usw ?

    Denn auch die hätten bis 31. März 2012 abgerechnet sein müssen.

    Jetzt Druck auf die Anlieger mit Zeitverzug zu machen, ihnen den Schwarzen Peter zuzuschieben ist unfair und lenkt vom eigentlichen Problem ab:

    Der Untätigkeit im Vorfeld !

    Wer war denn untätig ?
    Warum fragt der Hingucker nicht nach dem / den Verantwortlichen für diesen Verzug ?

    Hat nicht der Hingucker immer wieder selber darauf hingewiesen und dadrüber gejammert wie in Homberg Entscheidungen ohne sachliche Vorbereitung getroffen wurden und jetzt soll es richtig sein ?

  2. DMS

    zu1:
    Alle Fraktionen haben schon vor einiger Zeit eine CD mit allen Gutachten und Planungsunterlagen erhalten. Von Untätigkeit im „Vorfeld“ kann somit keine Rede sein.

  3. Zeitreisender

    Wann ist „vor einiger Zeit“ ?
    Was war denn auf der CD – Abrisspläne oder waren es Informationen zum Thema Jugendzentrum?
    Oder beides ?
    Was hat man inzwischen denn getan ?
    Hat man die Anwohner so früh wie möglich informiert oder hat man sie aus der Zeitung „informiert „?

    Gab es schon Vorbereitungen der Ausschreibung ? Abrisspläne ?
    Denn die müssten doch bei der Beschlusslage fertig in der Schublade liegen ?

  4. Barolle

    Wann erhielt die Stadt den Fördermittelbescheid zur Sanierung ?

    Liegt zweifelsfrei fest, das die Gelder in voller Höhe auch zum Umbau verwendet werden dürfen und von wann stammt diese Zusage in schriftlicher Form ?

    Wann wurden die Gelder was den städtischen Haushalt anbetrifft dort eingestellt und gab es dazu ältereBeschlüsse ?

    Wie weit sind Ausschreibungen zur Umgestaltung in ein Jugendzentrum vorbereitet?

    Wenn am 29. September 2011 die Stadtverordnetenversammlung beschließt, am gleichen Tag die öffentliche Ausschreibung – üblicherweise etwa 30 Tage – erfolgt:

    Dann kann frühestens im November mit Baubeginn zu rechnen sein.

    Ob man da fertig wird und bis 31.12. 2011 die Abrechnung beim Land liegt ?

    Gibt es Präzedenzfälle auf die man wegen Terminverlängerung verweisen kann oder wäre Homberg die erste Kommune ?

    Was ist, wenn die Zahlen nicht stimmen, keine schriftliche Zusage der Terminverlängerung vorliegt: Was ist dann mit dem Abriss und der Sanierung?

    Die wird doch auch nicht zeitgerecht fertig und abgerechnet sein !

  5. Barolle

    Der Hingucker verweist auf
    „Die zuständige Behörde für das Altlastprogramm hat nach Prüfung der neuen Sachlage mündlich zugestimmt, “

    Im weiteren Verlauf kritisiert der Hingucker dann im Zusammenhang mit an anderer Stelle gegebenen mündlichen Zusagen:

    „Auf solche vagen Andeutungen darf man sich nicht verlassen, zumal nach den bereits „gemachten Erfahrungen.“

    Und jetzt soll man sich also auf solch vage Andeutungen verlassen ?

  6. DMS

    zu4:
    Wer soll die vielen Fragen unter den Lesern beantworten? Die Fragen sind an die Stadt zu richten, denn sie hat die Informationen.

    zu 5:
    Der Grundsatz von Treu und Glauben sollte erst einmal auch im Verkehr mit Behörden gelten, vor allem im Verkehr der Behörden untereinander. Wenn diese Grundlage verloren ginge, wäre Zusammenarbeit kaum noch möglich.

    Der Satz mit den „vagen Andeutungen“ beziehen sich auf Aussagen des Bürgermeisters Martin Wagner. Bei ihm liegen viele Erfahrungen vor, dass seinen Worten nicht zu trauen ist, dass seine Aussagen nachweislich oftmals falsch waren. Er hat den Grundsatz von Treu und Glauben immer wieder verletzt, gegenüber den Bürgern, den Stadtverordneten, der Presse und gegenüber anderen Behörden.

  7. Barolle

    „Die zuständige Behörde für das Altlastprogramm hat nach Prüfung der neuen Sachlage mündlich zugestimmt, dass die bewilligten Gelder auch bei Erhalt des Gebäudes für die Sanierung verwendet werden dürfen.“

    Üblicherweise werden solche Aussagen durch den Pressesprecher des Magistrates oder der Stadt öffentlich gemacht.
    Oder durch den Verwaltungschef der solche Zusagen ja dann auch zu verantworten hat!

    Wer als Person hat wem als Person gegenüber also zugestimmt und wer hat wen darüber informiert, dass diese Zustimmung vorliegt ?

    „Der Grundsatz von Treu und Glauben sollte erst einmal auch im Verkehr mit Behörden gelten, vor allem im Verkehr der Behörden untereinander. Wenn diese Grundlage verloren ginge, wäre Zusammenarbeit kaum noch möglich.“

    Die Erfahrungen der Bürger sind eher negativer Art.

    z. B. was die Erfahrungen u.a. des Hinguckers mit dem Landkreis bzgl des Vorkommens von Asbest angehen;
    was die Erfahrungen und Ergebnisse nach dem Gefahrgutunfall angeht gibt es bis heute keine klaren Aussagen für den Bürger;
    was das verhalten der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Urkundenfälschung und -unterdrückung durch den BM angeht;
    was das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Falle des Fördergeldmissbrauchs durch den BM angeht;
    was die Erfahrungen der Bürger in der Steuerfahnderaffäre angeht;
    was die Tatsache anbetrifft das das Kreisbauamt wenig Aktivitäten zeigte und zeigt die Skaterbahn nun endlich auf sichere Beine zu stellen.

    Bis heute wurde die durch das KBA erteilte Auflage VOR Inbetriebnahme eine Lärmmessung unter Belastung vorzunehmen nicht erfüllt.
    Bis heute wird also die Skateranlage nach wie vor ohne Betriebserlaubnis betrieben.
    Wer zeichnet da bei der Stadt verantwortlich ?

    Und weitere fast tagtäglich gemachte Erfahrungen das nur das schriftliche zählt.

  8. jochen gontermann

    Das mit der Skateranlage kann ich nicht mehr lesen, wer schrebt nur so ein Unsinn.
    Es gibt eine rechtskräftige Baugenehmigung und somit auch eine Betriebserlaubnis.
    Zischen dem Kreisbauamt, der Stadt und dem betroffenen Bürger gibt es eine Übereinkunft, dass eine Lärmschutzmessung gemacht wird, jedoch ohne zeitliche Festlegung.
    Darüberhinaus entspricht die Anlage in vollem Umfang dem prognostischen Gutachten. Denn es gibt keine Beschwerden mehr.

  9. Barolle

    „Das mit der Skateranlage kann ich nicht mehr lesen, wer schrebt nur so ein Unsinn.“

    Unsinn nennen sie berechtigte Fragen nach Tatsachen?
    Danke für die Qualifizierung.

    Woher soll ein Bürger wissen welche Übereinkünfte es zwischen Kreisbauamt und der Stadt existieren ?
    Warum wird das nicht allen Bürgern bekannt gemacht ?

    Ob die Anlage dem prognostischen Gutachten entspricht kann doch erst eine Messung belegen.
    Und die hat ja nach ihren Worten nicht stattgefunden.
    Denn ob es Beschwerden gibt oder nicht steht ja bei dem Gutachten außen vor – es geht um Messwerte !

    War denn bisher ( seit November 2010 immerhin ) keine Zeit solche Messung durchzuführen – unabhängig von jeder Vereinbarung?

    Erinnert mich an Aussagen wie:
    Weil es in der Presse keine Berichte zu Beschwerden gab ist alles in Ordnung !

  10. Barolle

    Kann es sein, dass die Übereinkunft mit dem Kreis, da es damals November 2010 war und eine Nutzung unter normalen Umständen nicht möglich war, dahingehend lautete, dass man das nötige Lärmschutzgutachten im Frühjahr / Frühsommer erbringen sollte ?
    Und nicht irgendwann wenn es der Stadt beliebt ?

    Sonst geht es noch wie bei dem ursprünglich einzubringenden Bauantrag für die Skaterbahn, Der irgendwie „in Vergessenheit“ geraten worden ist !

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