HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ungerechtfertigte Begünstigung


Die Stadt will in Mardorf einen Kindergarten am Ortsrand bauen.  Dazu kaufte sie Ackerland  eines Landwirtes und will dem Verkäufer gleichzeitig Baurecht auf seinem benachbarten Acker verschaffen, obwohl dort nach dem Flächennutzungsplan weiter Landwirtschaft betrieben werden sollte.

Für den Verkäufer ein mehr als lohnendes Geschäft.
Er erhält das ca. 3.000 qm große Grundstück für den geplanten Kindergarten bezahlt und bekommt obendrein noch seinen Acker vergoldet. Der wäre nach dem Satzungsbeschluss nicht mehr nur 1,30 Euro je Quadratmeter wert, sondern 40,00 Euro je Quadratmeter. Eine Steigerung um das 30-fache.

Das Grundstück ist auch noch teurer als ein Alternativgrundstück, wie der Bürgermeister laut Protokoll erläuterte.

Herr Dr. Ritz führt aus, dass das Grundstück Kroeschell teurer sei als das des Herrn Reimann, wirtschaftlich ca. 30-40 tsd. €. Für die anderen Grundstücke gebe es keine ausverhandelten Preise

14. 2. 2018 Ausschuss für Kinder, Jugend, Soziales und Integration

Der Kaufpreis beträgt 25,00 €/qm, bei ca. 3000 qm = 75.000,00 € Gesamtkaufpreis. Im Gegensatz zum Vertrag mit Herrn Kroeschell wären an dieses Vertragsgeschäft keine weiteren Bedingungen (Ausweisung der Restfläche als Bauland, Anlegung einer Zufahrtsstraße etc.) Stadtverordnetenversammlung

15. 12. 2017 Stadtverordnetenversammlung

Das Alternativgrundstück hätte der Stadt 75.000 Euro gekostet. Doch gekauft wurde ein Grundstück, das bei Mehrkosten von "30-40 tst. €" demnach wohl 100.000 Euro gekostet hat. Bei einer Größe von 3.000 qm und einem Grundstückspreis von 33,33 Euro/qm. Ein Preis, der ein Drittel über dem Alternativgrundstück mit 25,00 €/qm liegt. 

Doch das ist noch nicht alles. Der Verkäufer hat weitere Bedingungen gestellt, wie aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 15. 12. 2017 zu entnehmen ist. Demnach hat die Stadt sich verpflichtet, eine "Restfläche" als Bauland auszuweisen und eine Zufahrtsstraße anzulegen. Des weiteren kaufte die Stadt noch ein Grundstück von 1.682 qm "zur Grenzregulierung im Zuge der Nordumgehung"

Die Kreisstadt Homberg (Efze) erwirbt mit diesem Vertragsabschluss eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Mardorf, Flur 8, Flurstück 246/54 in Größe von ca. 3.000 qm sowie eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Homberg (Efze), Flur 3, Flurstück 45/2 in Größe von ca. 1.682 qm zur Grenzregulierung im Zuge der Nordumgehung

Beschluss VL59/2017, 5. Ergänzung

Der Verkäufer setzte gegenüber der Stadt seine Bedingungen durch und erzielt damit einen Wertzuwachs von

Verkauf 3.000 qm für Kindergarten   = ca. 100.000 Euro
Baurecht für 6.350 qm Ackerland      = ca. 295.157 Euro
ergibt                                                = ca. 395.157 Euro

Daraus ergibt sich für den Verkäufer für die 3.000 qm Land für den Kindergarten ein Wert von 115,90 Euro je Quadratmeter.

Zusätzlich noch die Einnahmen aus dem Verkauf von 1.682 qm zur Grenzregulierung. Die Stadtverordneten stimmten auch diesem Verkauf zu, ohne den Preis und somit die Kosten dieses Grundstücks zu kennen.

Was wie eine Erpressung aussieht, ist offensichtlich im vollen Einvernehmen mit der Stadt erfolgt. Die Stadt hat nicht das wirtschaftlichere Grundstück von Herrn Reimann erworben, das preiswerter war und an dem keine weiteren Bedingungen hingen.
Die Stadt hat ganz offensichtlich  nicht wirtschaftlich gehandelt, und somit der Stadt einen Schaden zugefügt. Gegen diesen Beschluss hätte der Bürgermeister Einspruch erheben müssen, so die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung.
Er hat es unterlassen und hat somit den Verkäufer ungerechtfertigt begünstigt.

Entwurf Bebauungsplan mit acht Bauplätzen auf ca. 6.200 qm Ackerland.

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Ist Homberg ein rechtsfreier Raum?


Homberg mit einem Juristen als Bürgermeister scheint ein rechtsfreier Raum zu sein, wo nicht einmal die Satzungen beachtet werden.

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