HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gezinkte Karten

Verkehrsanbindung
 

Gezinkte Karten nennt man Spielkarten mit geheimen Markierungen für das Falschspiel.

Verkehrsanbindung des geplanten Solarparks

Ein beplantes Grundstück muss über öffentliche Straßen erreichbar sein oder es muss auf einem angrenzenden Grundstück ein Wegerecht im Grundbuch verzeichnet sein.

Diese Bedingung ist bei dem Plangebiet nicht gegeben.

Zur Verkehrserschließung heißt es im öffentlich ausgelegtem Planung, der bis zum 7. Mai 2012 im Rathaus Homberg einzusehen war:

"Die Erschließung des Solarparks erfolgt für die Bauphase über die Zuwegung von der Waßmuthshäuser Straße (K 36) zur ehemaligen Ostpreußenkaserne im Osten des Plangebietes. In der Verlängerung führt dieser Weg direkt zur Solarfläche. Die Straße ist überwiegend geschottert, ein zusätzlicher Ausbau ist nicht erforderlich. Für die spätere Erschließung der auf dem Gelände der ehemaligen Ostpreußenkaserne geplanten Industrie- und Gewerbeflächen, die nicht über die K 36 erfolgen soll, wird im Bebauungsplan eine Trassenvariante festgesetzt, über die bei späterer Realisierung auch die weitere Erschließung des Solarparks für fällige Wartungsarbeiten erfolgen kann."

In dieser Darstellung ist nichts von einem eingetragenem Wegerecht zu lesen. Wenn die Eigentümerin der Kasernenfläche während der Bauphase die Durchfahrt über die Kaserne gestattet, ist das noch kein festes Wegerecht. Auch nach der Fertigstellung müssen Wartungsfahrzeuge, Rettungswagen und Feuerwehr das Gebiet rechtssicher und ungehindert erreichen können. Die Zufahrten über die alten Panzerstraßen sind mit Schranken für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

"Für die spätere Erschließung (…) wird im Bebauungsplan eine Trassenvariante festgesetzt, über die bei späterer Realisierung auch die weitere Erschließung des Solarparks für fällige Wartungsarbeiten erfolgen kann."

Der Verweis auf eine "spätere Erschließung" soll als Planungsnachweis für die Zufahrt ausreichen.

Information über Umwege

Die sogenannten "Träger öffentlicher Belange" haben sich zu der Planung schriftlich geäußert, dazu gehört auch das Dezernat für die Raumplanung beim Regierungspräsidium. Das Dezernat gibt zu bedenken:

Diese zukünftige Erschließungstrasse in den Solarpark und in das Industrie- und Gewerbegebiet Ostpreußenkaserne müsste zwangsläufig die unmittelbar angrenzend außerhalb des Geltungsbereichs verlaufende – im Regionalplan Nordhessen 2009 unter Kapitel 5.1.1, Ziel 6 dargestellte Schienenstrecke – durchschneiden. Diese stillgelegte Schienentrasse ist zwar nicht Gegenstand des vorstehenden Bebauungsplanverfahrens, allerdings könnten mit dieser Planung eine präjudizierende Entscheidung getroffen werden, die im nächsten Schritt eine Abweichungszulassung erfordern.

Allein die Aussage, dass Perspektivplanungen für den Kasernenbereich eine verkehrliche Erschließung in der dargestellten Form erfordern, reicht zur Planrechtfertigung nicht aus – zumal das Kasernengelände derzeit gut über die K 36 zur B 323 erschlossen wird.

Aus der Stellungnahme des Raumplanungs-Dezernats wird ersichtlich, dass der Behörde weitergehende Informationen gegeben wurden, auf die sich die Stellungnahme bezieht. Über den Umweg der Informationen aus dem Regierungspräsidium wird erst bekannt, dass eine Zuwegung über die Schienenstrecke enthalten ist. Die Trassenvariante ist in den öffentlich ausgelegten Planungsunterlagen nicht zu erkennen. Zwar ist eine Straße in der Zeichnung angelegt, die als innere Erschließungsstraße verstanden werden könnte, dass diese Straße über den Bahndamm fortgesetzt werden soll ist für den Bürger nicht erkennbar.

Gezinkte Karten

Mit dem Bebauungsplan soll unbemerkt für die Zukunft weiteres Planungsrecht vorgeprägt werden: Die Überquerung der Bahnstrecke und die Erschließung des Solarparks für Wartungsarbeiten. Das kann nur als Spiel mit gezinkten Karten bezeichnet werden.

Dieses Falschspiel ist in den letzten Jahren vom Bürgermeister immer wieder versucht worden.

Zur Erinnerung:

Parkdeck: Für neue 28 Parkplätze wurden Fördermittel für 56 Parkplätze beantragt. Diese Finanzierung klappte nicht, das Parkdeck wurde nicht gebaut. Der Stadt kostete dieses Spiel über 100.000 Euro Planungskosten.

Steinbruchplanung: Heimlich hatte der Bürgermeister Verträge für einen Steinbruch geschlossen. Den Bürgern erzählte er, das sei nur geplant. Das erzählte er auch in einer Bügerversammlung. Die Bürger ließen nicht locker, bis der Bürgermeister mit der Wahrheit herausrücken musste.

Bingelbrücke: In einer Stadtverordnetenversammlung wurde kurzer Hand ein Bauauftrag vergeben. Begründung: Es gibt nur eine einzige Firma, die das ausführen kann. Dies war falsch, es gab weitere Firmen.

Alten- und Krankenpflegestation: Den Mitarbeiterinnen wurde ein neuer Arbeitsvertrag mit einem Verein zur Unterschrift vorgelegt. Der Verein existierte überhaupt nicht.

Magistratsprotokoll: Nur durch Zufall wurde bekannt, dass zumindest ein Protoll, das die Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis erhielten, nicht mit der Originalfassung übereinstimmte. In dem weitergegebenen Protokoll war ein Tagesordnungspunkt ausgelassen worden.

Wie ein roter Faden zieht sich das falsche Spiel durch die Amtszeit des Bürgermeisters. Sehenden Auges haben die CDU- und FDP-Stadtverordneten dieses falsche Spiel mitgespielt, es gedeckt und -wenn es heraus kam- mit ihrem Segen geheilt.

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