Opposition protestiert gegen Ausschluss der Ăffentlichkeit
SPD und Bündnis90/Die Grünen protestierten in der Stadtverordnetenversammlung am 26. 3. 2010 gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit und verließen nach Mitternacht die Sitzung. Dazu gaben beide Fraktionen die folgenden Pressemitteilungen heraus.
Pressemitteilung der SPD Fraktion zur Parlamentssitzung am 26. März 2010
Ausschluss der Öffentlichkeit – Verrat an den Bürgern!
Die Stadtverordnetensitzung am 26. März 2010 ist seitens der SPD Fraktion unter Protest verlassen worden. Auch die Fraktion von Bündnis `90/Die GRÜNEN schlossen sich an, als ein demokratisches Miteinander seitens der CDU/FDP Mehrheit wiederholt unterbunden wurde.
Was war geschehen? Bereits zu Sitzungsbeginn stellte die SPD Fraktion den Antrag, den seltsamerweise als letzten Tagesordnungspunkt vorgesehenen Beschluss zur Bebauungsplanänderung im Mühlhäuser Feld nach vorn zu ziehen, um diesen öffentlich und umfassend beraten zu können. Dies wurde seitens CDU/FDP abgelehnt. Offenbar wollte man hier ganz bewusst den Kreis der Zuhörer reduzieren. Hintergrund ist, dass ein Investor offenbar mehrere Mehrfamilienhäuser in das Neubaugebiet setzen will – dies war bislang in der Planung nicht vorgesehen. So etwas dann leise, still und heimlich am Schluss einer Marathonsitzung gegen 1 Uhr nachts beschließen zu wollen, hält die SPD Fraktion für einen Verrat an all den Bürgerinnen und Bürgern, die hier in den letzten Monaten gebaut oder gekauft haben.
Zudem sollten dubiose Regelungen zur Veräußerung von Grundstücksanteilen nach Erbbaurecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert werden! Auch dies ist mit der SPD Fraktion nicht zu machen. Politik muss sich für die Bürger öffnen, sie muss transparent und nachvollziehbar sein. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nachts um 1 Uhr solche Beratungen durchzuführen kennzeichnet eine Politik der Arroganz und der Ignoranz.
SPD und Grüne beantragten daher mehrfach die Vertagung dieser Angelegenheit sowie die öffentliche Beratung. Jedes Mal wurde dies ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Dies ist ein verantwortungsloser Politikstil, den wir in keinem Fall mittragen werden.
Die SPD Fraktion wird daher zur Klärung dieser undemokratischen Machenschaften die Kommunalaufsicht einschalten.
SPD Fraktion Homberg (Efze)
Stefan Gerlach
Vorsitzender
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Pressemitteilung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen zur Parlamentssitzung am 26. März 2010
Protest gegen Ausschluss der Öffentlichkeit
Abstimmung über nicht öffentliche Sitzung entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die gestrige Stadtverordnetenversammlung aus Protest verlassen. Vorausgegangen war eine Abstimmung über den Ausschluss der Öffentlichkeit, die nicht den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) entsprach. Auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Dewald ließ der Stadtverordnetenvorsteher über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu Punkt 14 der Tagesordnung abstimmen. Dies wurde gegen die Stimmen von Grünen und SPD beschlossen. Eine Begründung für den Antrag gab es nicht, eine Aussprache wurde vom Stadtverordnetenvorsteher nicht zugelassen.
Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die HGO. Dort ist in § 52 (1) geregelt, dass vor der Abstimmung der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und abgestimmt werden muss. Dies wurde nicht zugelassen, auch Einsprüche gegen eine Abstimmung ohne Begründung und Beratung wurden nicht zugelassen.
Bündnis 90/Die Grünen sind der Auffassung, dass alle ab diesem Zeitpunkt getroffenen Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung in einer rechtwidrigen Sitzung getroffen wurden und damit ebenfalls rechtswidrig und ungültig sind. Die gewählte Vorgehensweise ist ein weiterer schwerwiegender Schlag gegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Stadtverordnetenversammlung. Bedenken und Einwände der Opposition werden von der Mehrheitskoalition CDU/FDP abgebügelt, auch rechtliche Bedenken werden ohne Aussprache beiseite geschoben.
Damit bestätigt sich der Verdacht von Bündnis 90/Die Grünen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit gerade beim Tagesordnungspunkt Baugebiet Mühlhäuser Feld den Weg zu weiterer Mauschelei öffnen sollte. Die Herrichtung des Baugebiets im Rahmen des Hessentags hat viel Geld gekostet – die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, in öffentlicher Sitzung zu erfahren, wie die Vermarktung dieses Baugebiet erfolgen soll.
Anlage: Hessische Gemeindeordnung (HGO), § 52
§ 52 Öffentlichkeit
(1) Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit werden in nichtöffentlicher Sitzung begründet, beraten und entschieden; die Entscheidung kann in öffentlicher Sitzung getroffen werden, wenn keine besondere Begründung oder Beratung erforderlich ist.
(2) Beschlüsse, welche in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen, soweit dies angängig ist, nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.
Klaus Bölling
Fraktionsvorsitzender