HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Chronologie und Ungereimtheiten zu Marktplatz 15

 

BildAnmerkungen
1) Ein Monat nach dem notariellen Vertrag mit dem neuen Eigentümer, liegt ein Bewilligungsbescheid der WI-Bank vor. Die Fördergelder sind für das Projekt bestimmt.
Die Fördergelder müssen demnach schon frühzeitig beantragt worden sein, eventuell bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrags. Um den Antrag zu stellen, mussten bereits Absprachen getroffen worden sein.

Bild2) In der Einladung zur Stadtverordneten-Versammlung wird informiert, dass das Büro WAS bereits an einem Nutzungskonzept arbeitet. Wer hat den Auftrag beschlossen?

3) Die Stadtverordneten beschließen am 6. Juni 2015 das Vorkaufsrecht nicht abzuschließen.
Damit ist eine eindeutige Beschlusslage geschaffen.

4) Wieso wird ein Nutzungskonzept im Juli beauftragt, wenn bereits Ende Mai daran gearbeitet wurde.

5) Eine Mehrheit der Stadtverordneten beschließ entgegen den von ihnen im Juni genannten Gründen von der Immobilie das Erdgeschoß als ein Teileigentum zu erwerben.

Druckansicht Druckansicht

Eine Investition ohne Verstand

Bild Trotz Beschlüsse gegen die Nutzung des Vorkaufsrechts, wird der Kauf des Erdgeschoss als Teileigentum beschlossen. Ein „strategisches Grundstück“ wird mit dem Beschluss nicht erworben.

weiterlesen »


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum