HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kein Verlass auf Gesetze und Behörden

Mutterboden nicht geschütztViele glauben, dass Behörden dafür sorgen , dass alles nach Recht und Gesetz abläuft, zumindest in Deutschland. Behörden sorgen für die Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Das stimmt nur bedingt.

Schutz der Lebensgrundlagen
Zum Leben brauchen wir Luft, Wasser, Boden, Nahrung. Diese Lebensgrundlagen sind durch verschiedene Gesetze geschützt. Von der dünnen Schicht humosen Mutterboden, der die Erde überzieht, hängt die Nahrungsproduktion ab, für Mensch und Tier. Seit Jahrzehnten ist der Mutterboden geschützt. Dazu gibt es im Baugesetzbuch einen gesonderten Pargraphen 202 und es gibt eine DIN-Norm für den fachgerechten Umgang mit Mutterboden bei Bauarbeiten. Somit scheint alles geregelt zu sein, alles hat seine Ordnung. Doch weit gefehlt.

Knappes Gut BodenKein Verlass auf Behörden
Im interkommunalen Gewerbegebiet Remsfeld des Zweckverbandes Schwalm-Eder-Mitte war Anfang November zu beobachten, wie auf Ackerland Erdaushub meterhoch abgelagert wurde. Das entsprach nicht dem fachgerechten Vorgehen zum Schutz des Mutterboden.

Am 8. November 2011 wurde die Bauaufsicht des Kreises über den Missstand schriftlich informiert. Bereits am folgenden Tag kam eine Benachrichtigung, dass die Angelegenheit an die zuständige Abteilung Wasser und Boden weitergegeben worden sei, die sie melden werden. Bis heute tat sie das nicht.

Nach Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie und der Fachabteilung im Hessischen Innenministerium, die die Schutzwürdigkeit bestatigten, wurde die Bauaufsicht erneut angeschrieben und auf darauf hingewiesen, dass sie selbst zuständig sei. Seitdem gibt es keine Reaktion. Selbst die Mitarbeiter des Umweltbundesamtes waren ratlos ob dieses Verhaltens.

Unkenntnis oder Unwillen
Bei neuerlicher Besichtigung des Gewerbegebietes war zu sehen, dass im vorderen Bereich kleinere Flächen durch Abgrabung planiert wurdne. Hier schien der Mutterboden getrennt zur Seite geschoben zu sein. Sollte man in der Aufsichtsbehörde doch etwas gelernt haben?
Aber die langgestreckten Erdhügel waren 5 bis 6 Meter breit und zwei bis drei Meter hoch. Die Fahrzeugspuren waren deutlich auf den Hügeln zu sehen. Auf diese Weise wird der Mutterboden nicht geschützt. So hoch aufgeschüttet erstickt das Bodenleben. Mutterboden darf nur in schmalen Mieten aufgeschütter werden, damit die Erde ausreichend belüftet wird. Der Boden soll nicht mit Fahrzeugen befahren werden, weil dadurch den Boden verdichtet wird. Außerdem sollen die Erdmieten eingesät werden.
Dieses Wissen sollte in einer Aufsichtsbehörde bekannt sein. Ob es Unkenntnis oder bewusste Missachtung des Gesetzes ist, bleibt offen. Der Mutterboden ist auf jeden Fall zerstört worden.

Wer ist verantwortlich?

Der Bauherr
Die Bürgermeister des Zweckverbands Schwalm-Eder-Mitte entsprechend ihrem Anteil: Knüllwald 60%, Homberg 30%, Schwarzenborn 10 %.
Der Bauherr als Auftraggeber bleibt für die Arbeiten verantwortlich.
Die Vernichtung von Mutterboden stellt für die Gemeinde auch einen Vermögensverlust dar.

Der Planer
Bei der Planung der Baumaßnahme zur Planierung großer Flächen hätte auch eine Planung für den Schutz des Mutterebodens erfolgen müssen. Zumindestens hätte das Ingenieurbüro die Bauherren auf die Notwendigkeit hinweisen müssen.

Die Baugenehmigungsbehörde
Fehlende Planung zum Schutz des Mutterbodens hätte der Behörde auffallen müssen und sie hätte entsprechende Auflagen in die Baugenehmigung aufnehmen müssen. Sollte sie das getan haben, so hat die Behörde nicht überwacht, ob die Auflagen eingehalten worden sind.
Auch nachdem die Bauaufsicht über den fehlenden Schutz des Mutterbodens schriftlich informiert worden war, geschah nichts, außer eine Mitteilung über die Weiterleitung an die Abt. Wasser und Boden.
Nach Auskunft des Umweltministerium ist und bleibt die Bauaufsicht in der Verantwortung und hätte handeln müssen.

Die Baufirma
Ein Firma, die schon allein durch ihr schweres Gerät zeigt, dass sie im Erdbau tätig ist und somit Erfahrung hat, hätte die Planer und Bauherrn auf den § 202 des Baugesetzbuches hinweisen müssen.

Die obere Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidenten in Kassel hat vier Wochen nachdem sie informiert wurde, nichts unternommen. Erst auf Nachfrage stellte sie fest, dass dafür eine andere Abteilung zuständig sein.

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