Zivilcourage kann teuer werden
Wer andere außerhalb seiner Berufstätigkeit vor Gefahr schützt zeigt Zivilcourage. Sei es Schutz von Passanten vor jugendlichen Angreifern in der Bahn, sei es ein Hinweis auf versteckte Gefahren.
Zivilcourage zeigt derjenige in unserer Gesellschaft
"der die Wertorientierungen der jeweiligen Gesellschaften, wie z. B. die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, offen und ohne Rücksicht auf eigene Nachteile vertritt. Dies erfordert Mut, da derjenige, der Zivilcourage zeigt, möglicherweise mit Repressionen durch Autoritäten, Vertreter der herrschenden Meinung oder sein soziales Umfeld zu rechnen hat." (Wikipedia)
In Sonntagsreden fordern Politiker gern Zivilcourage und halten sie hoch.
Zivilcourage unerwünscht.
Es kann aber auch anders gehen, wenn die Zivilcourage nicht ins Konzept passt.
Nachdem in den Hallen in der ehemaligen Dörnbergkaserne nach der fehlerhaften Asbestdachsanienierung von privater Seite Asbest durch Laboruntersuchungen nachgewiesen wurde und die Ergebnisse dem Landrat zur Kenntnis gegeben worden waren, wurde er tätig.
Einem der beiden Auftraggeber für die Laboruntersuchung, der auch gleichzeitig geschädigter Hallenmieter war, schickte die Bauaufsicht für diesen Gefahrenhinweis eine Anordnung die Halle nicht mehr zu nutzen. Sollte er diese Anordnung nicht befolgen, wurde ihm 1.000,00 Euro Zwangsgeld angedroht.
"Für diese Entscheidung werden Kosten in Höhe von 253,45 Euro festgesetzt."
Für seinen Hinweis und Nachweis einer konkreten Gesundheitsgefahr sollte der Geschädigte zahlen, nicht der Verursacher des Schadens.
Abschreckung mit Kostenbescheid
Auf den Widerspruch zu dem Zahlungsbescheid reagierte die Bauaufsicht nicht, wie es ihre Pflicht wäre. Die Bauaufsicht unternahm auch nichts, die Beschäftigten im Brennholzhofes vor der Gefahr zu schützen, dort ging der Betrieb ununterbrochen weiter, das Nutzungsverbot wurde nicht eingehalten. Die Bauaufsicht, darauf hingewiesen, antwortet am 24.01.2011 "das im Bereich der Hallen des Brennholzhofes bauaufsichtlich angesprochene Nutzungsverbot wird nach unserem Kenntnisstand beachtet." Die Fotos vom Januar und den folgenden Monaten zeigen das Gegenteil.
Asbestreinigung durch Spezialfirma nach einem Jahr
Mittlerweile wurde eine Asbestreinigung durch eine Spezialfirma durchgeführt, parallel erhielt der Mieter eine Pfändungsankündigung über jetzt bereits schon 278,45 Euro. Dies Pfändungsankündigung ist rechtswidrig, denn den Widerspruch wurde nicht behandelt.
Bis heute ist der Schwalm-Eder-Kreis weder auf den Widerspruch eingegangen noch wurde der Kostenbescheid aufgehoben.
siehe auch Dossier Asbestsanierung
