Contra Recht und Gesetz
Homberger CDU und FDP entlarven sich selbst: Machterhalt geht vor Recht und Gesetz
In der letzten Stadtverordnetenversammlung waren CDU und FDP weder in der Lage, das Urteil des Bundesverwaltungsgesetzes anzuerkennen noch waren sie fähig mit einer Geste demokratische Haltung zu wahren. Sie zeigten, was sie von demokratischen Verfahren halten.
Es ging um die Besetzung der Ausschüsse des Stadtparlaments. Die Rechtslage ist schon lange klar entschieden. Das Prinzip ist: Die Ausschüsse müssen ein Spielgelbild des Wählerwillens darstellen und ebenso zusammen gesetzt sein wie in der Stadtverordnetenversammlung. Die Grünen hätten deshalb in mindestens zwei Ausschüssen vertreten sein müssen.
1. Instanz: Verwaltungsgericht
CDU und FDP wollten das nicht anerkennen. Das angerufene Verwaltungsgericht bestätigte die geltende bundesweite Rechtslage. In einem parallelen Fall aus Frankenberg eröffnete das Gericht aber eine Möglichkeit für den Fall einer Koalitonsbildung.
2. Instanz: Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Die CDU/FDP veranlasste den Stadtverordnetenvorsteher zur Berufung vor dem Verwaltungsgerichshof. Dort trug CDU/FDP vor, sie hätten einen Koalitionsvertrag geschlossen. Dies wäre in der Stadt durch die Presse bekannt gewesen, trug der Anwalt vor Gericht vor. Das wurde vom Gericht nicht geprüft, es wurde als wahr angenommen. Auf dieser Grundlage wurde der Mehrheitsauffassung recht gegeben, für den Homberger und Frankenberger Fall.
3. Instanz: Bundesverwaltungsgericht
Der Frankenberger Landtagsabgeordnete Jürgen Frömmrich brachte den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht und dieses folgte der bisher schon gültigen Rechtslage von der "Spiegelbildlichkeit". Es erklärte ausdrücklich, dass die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs falsch sei. Weder durch Koalitionsbildung, Zusammenarbeit oder Zählgemeinschaften kann das Rechtsprinzip aufgehoben werden.
Hombergs Stadtverordnetenvorsteher ignoriert das oberste Gericht
Nach der klaren, unmissverständlichen und noch einmal höchstrichterlich bestätigten Rechtssprechung setzte sich der Stadtverordnetenvorsteher darüber hinweg, als Bündnis90/Die Grünen jetzt eine Neuwahl der Ausschüsse verlangten. Bernd Pfeiffer berichtete, er habe die Kommunalaufsicht zu dem Antrag angerufen. Allein dieser Vorgang zeigt, wie hier die Verhältnisse auf den Kopf gestellt werden.
Die Entscheidung des obersten Gerichts soll jetzt durch eine untergeordnete Behörde ausgelegt werden. CDU/FDP sind nicht bereit, Recht und Gesetz zu achten, sondern versuchen weiter, die Rechtslage zu umgehen, Im Stadtparlament stellten sie den Antrag, der Magistragt möge prüfen. Das Stadtparlament, das den gesetzlichen Auftrag hat den Magistrat zu kontrollieren, übergibt dem Magistrat den Auftrag über die Rechtsanwendung zu entscheiden. Das ist ein Zeichen, dass der Stadtverordnetenvorsteher und das Parlament seine Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Selbst gute Worte prallten ab
Die Neubesetzung der Ausschüsse ändert nichts an den momentanen Mehrheitsverhältnissen und hat keine politische Auswirkung. Mit einer Neubesetzung hätte ein kleines Zeichen zur Bereitschaft zu Zusammenarbeit gesetzt werden können. Klaus Bölling von den Grünen und Stefan Gerlach appellierten eindringlich, wenigsten dieses Zeichen zu setzen. Vergeblich.
– BverwG Urteil vom 09.12.2009 – 8 C 17.08 Pressemeldung –
Text des Urteils
Dokumentation
BverwG Urteil vom10.12. 2003
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