HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gewerbe im Reinen Wohngebiet

Altrichter 65

Nach längerer Zeit gab es wieder eine Gelegenheit zur Selbstdarstellung für den Homberger Unternehmer und Lobbyisten für den Mittelstand Alwin Altrichter. Wieder einmal konnt er – wie schon so oft- im Homberger Anzeiger präsentiert werden.

Diesmal war es der 65. Geburtstag und nicht nur ein Kneipenrundgang.

Alwin Altrichter und Ex-Bürgermeister Martin Wagner
Die Redaktion des Homberger Anzeigers wählte die Fotos mit Bedacht aus: Ex-Bürgermeister an der Seite von Alwin Altrichter. Altrichter weiß, was er seinen Freunde schuldig ist. Wagner hatte in seinem Sinne im Zeugenstand des Landgerichtes ausgesagt.

Mehr Gewicht hatte die schützende Hand Wagners für den illegalen Geschäftsbetrieb im reinen Wohngebiet.

Zwischen Schmückebergsweg und Im Kullbach befindet sich eine größer Halle und ein Gewerbehof für die Fahrzeuge der Firma Kuhn Feuerschutz, Inhaber Alwin Altrichter.

Kuhngewergehof

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der öffentlichen Planauslegung auf diesen Zustand hingewiesen. Der Magistrat hat die eingereichten "Anregungen und Bedenken" abzuwägen.
Der Magistrat schrieb am 24.2.2014 dazu:

"Die vermutlich gemeinte Fläche ist als gemischte Baufläche dargestellt."

Diese Aussage ist vom damaligen Bürgermeister Martin Wagner unterschrieben.

Fplan

Falsche Behauptung
Im Flächennutzungsplan ist kein "Mischgebiet" ausgewiesen. Die Behauptung ist nachweislich falsch.
Das Kreisbauamt wurde über den Sachverhalt informiert und schweigt.
Auch beim Regierungspräsidium hat davon Kenntnis.
 

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:: DOKUMENTATION ::

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans:
Anregungen und Bedenken

31. 1. 2014 Abwägung
Wohngebiet am Stellberg, Gewerbefläche (Zufahrt von der Straße am Kuhlbach) an der Grenze zum Naturraum ist nicht ausgewiesen und sollte auch nicht ausgewiesen werden. Der Bestand der Gewerbefläche sollte geprüft werden.

Antwort des Magistrats vom 24. 2. 2014

Die vermutlich gemeinte Fläche ist als gemischte Baufläche dargestellt.


Erklärungen zu den Bau- Mehrkosten

oder eine Bankrotterklärung.

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Was ist öffentliches Interesse?

ÖinteresseLiegt das Verschenken des Grundstücks und Gebäudes des ehemaligen Landratsamtes im öffentlichen Interesse?

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„Größte Fehlplanung unter dem Herrn“

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DeztreppeBau war kein Versehen, Bau wurde trotz Warnung bis zum aktuellen Zustand weitergeführt.

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Viele Fragen zu unbezahlte Rechnungen am Ärztehaus

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und zu Planungsfehlern

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FWG zu den Kostenüberschreitungen bei Homberger Bauprojekten

BildMagistrat hat die Kostenkontrolle verloren.
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