HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Abwassergebühren: Zweifel bestärkt

BildDer Bürgermeister lud am 10. November 2015 zu einer Bürgerversammlung in die Stadthalle ein. Nach der Vorstellung des Haushaltsplans für 2016 nahm das Thema Entwässerungsgebühren die meiste Zeit ein.

Die Referenten versuchten mit einem umfangreichen Zahlenwerk die wenigen Bürger von der Richtigkeit der Berechnung der Entwässerungsgebühren zu überzeugen. Zahlen, die keiner der Zuhörer prüfen konnte.

Wie schon zu Zeiten von Bürgermeister Martin Wagner wird eine ganz eigene Homberger Argumentation eingeführt, die nichts mit dem zu tun hat, wie bundesweit die gesplittete Abwassergebühr berechnet wird.

In Homberg versteift man sich darauf die Gebühr danach zu berechnen, wie die Kosten für Niederschlags- und Abwasser aufzuteilen sind. Dazu werden fiktive Aufteilungen vorgenommen. Abwasser und Niederschlagswasser fließen durch die gleichen Rohre und durchfließen die Kläranlage. Trotzdem werden unterschiedliche Kostenanteile berechnet, die nicht nachvollziehbar sind.

Abwasser (das gebrauchte Trinkwasser) fällt relativ gleichmäßig an. Niederschlagswasser muss auf die maximal angenommene Regenmenge ausgelegt werden, die die Rohre fassen müssen. Außerdem sind noch Regenrückhaltebecken mit Notüberlauf und Staukanäle eingebaut, die bei großen Regenwassermengen dafür sorgen, dass das Wasser erst einmal zurückgehalten wird.

Eine natürliche Rückhaltung von hohen Regenwassermengen ist die Versickerung im Boden. Diese soll gefördert werden. Das ist ein ausdrückliches Ziel der gesplitteten Abwassergebühr.

So heißt es zum Beispiel im Saarland auf einer Seite des Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz :

Maßgebende Gründe zur Einführung gesplitteter Gebühren (Gebühren pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser aus dem Haushalt plus Gebühren pro Quadratmeter versiegelter Fläche mit Regenwasserableitung in den Kanal) sind:

– Gebührengerechtigkeit (wer viel versiegelt hat und damit viel Regenwasser ins Kanalnetz ableitet, soll auch dafür entsprechend mehr bezahlen)
Anreiz zum ökologisch sinnvollen Umgang mit dem Regenwasser, der auch gesetzlich gefordert ist (§49a Saarländisches Wassergesetz)

– Vermeidung der negativen Folgen der Flächenversiegelung (Lokale Hochwasserverschärfungen, Veränderungen des Mikroklimas, weniger Grundwasserneubildung und – nicht zuletzt – höhere Gebühren für diesen Entwässerungsluxus).

In Homberg sind die Gebühren für Niederschlagswasser niedriger als die für Schmutzwasser angesetzt, also kein Anreiz zur Versickerung..

Gebührensplittung muss kostenneutral erfolgen
Die Abwasserkosten sollen nach der Aufsplittung wieder den Betrag ergeben, der vorher unaufgesplitter von Gebühren abgedeckt werden musste. Auf den Hinweis auf diesen Grundsatz, der überall im Land angewendet wird, hieß es von den Referenten: Die anderen machen es falsch.

In der Berechnung der Gebührenaufsplittung fehlte die Wassermenge, die vom Niederschlagswasser herrührt. Dieser Rechenschritt wurde ausgelassen und stattdessen von "ingenieurstechnischen Berechnungen" gesprochen, die nicht belegt sind. Auf die Frage nach den fehlender Regenwassermenge kommt eine unklare Antwort, dass das Regenwasser bei Starkregen über den Überlauf direkt in den Bach fließt. Eine Beantwortung der Frage war das nicht.

Im Homberger Rathaus und in den Mehrheitsparteien findet man es ungerecht, dass Niederschlagswasser versickert wird. Das wäre ungerecht gegenüber den Hombergern, die in Ermangelung geeigneter Grundstücke dazu nicht in der Lage seien. Dass dies ganz im Gegensatz zu den ökologischen Zielen der neuen Regelung steht, erkennen auch die Homberger Grünen nicht.

Es ist dringend notwendig, dass die eigenwillige Homberger Auslegung und Berechnung gerichtlich überprüft wird.

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