HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Schon 1,75 Mio. Euro Verlust in der Kasernen-Kalkuation

Fördermittel halbiertIm Juni 2012 rechnete Bürgermeister Martin Wagner den Kasernenkauf schön. 3,5 Mio. Euro Fördermittel stellte er auf die Einnahmenseite. Die Hessische Landgesetllschaft (HLG) hat den Kauf mit der Bundesanstalt für (BImA) am 25. 9. 2012 im Auftrag der Stadt abgeschlossen und schon muss der Bürgermeister vermelden, dass aus den 3,5 Mio. Euro nur noch 1,75 Mio. Euro geworden sind. Der Homberger Hingucker hatte bereits darauf hingewiesen, dass diese Mittel nicht reserviert sind, wie es der Bürgermeister sagte. Damit ist in der Kalkulation der Kasernenkaufs der erste Verlust von 1,75 Mio. Euro zu verbuchen.

Beim Bürgerbegehren wären 75.000 Euro Pacht nicht genannt worden – Formfehler

Innerhalb von drei Monaten sind 1,75 Mio. Euro weg. Um den demokratischen Bürgerentscheid zu verhindern, hat der Bürgermeister aus Steuergelden Verhinderungsargumente bei den Rechtsanwälten eingekauft. Der erste "formale Fehler" mit den stellvertretenden Vertrauenpersonen ist bereits vom Tisch. Die Mustervorlage beim Landeswahlleiter, die als Vorlage diente, ist auch bereits gelöscht, damit es niemand mehr vergleichen kann.
Der zweite "formale Fehler": Es wären nicht die 1,5 Mio. Euro Pachteinnahmen in den nächsten 20 Jahren im "Kostendeckungsvorschlag" benannt worden.
Bürgermeister, CDU und SPD-Fraktion warfen der Initiative für das Bürgerbehgehren vor, auf ihrer Unterschriftenliste nicht auf mögliche Pachteinnahmen von 1,5 Mio. Euro (in 20 Jahren) hingewiesen zu haben.
Nach drei Monaten muss der Bürgermeister eingestehen, dass in seinem "Kostendeckungsvorschlag" statt 3,5 Mio. Euro nur noch 1,75 Mio Euro enthalten sind. Statt 1,5 Mio Pachteinnahmen in 20 Jahren hätte die Stadt jetzt 250.000 Euro Verlust, weil die Fördermittel des  Wirtschaftsministeriums sehr viel geringer ausfallen als angegeben.
Die anfänglich ins Spiel gebrachten 3,5 Mio. Fördermittel standen zur Beginn der Förderperiode vor ca. 7 Jahren zur Verfügung. Jetzt am Ende der Förderperiode ist ein großer Teil der Fördermittel schon an andere Standorte vergeben.

Wenn die Bürgerinitiative die möglichen Pachteinnahmen benannt hätte, wäre es nicht zutreffend gewesen, weil statt eines Gewinns ein Verlust von 250.000 Euro entstehen wird.

Die Pachteinnahmen sind auch nur eine Fiktion, denn sie setzt voraus, dass der Strom der Solaranlage nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) abgerechnet wird. Das ist nicht sicher. Auch die BImA und Baysolar wissen das. Sie haben deshalb in dem Pachtvertrag, den jetzt Stadt/HLG übernehmen soll, genau geregelt was passiert, wenn der Solarpark diese Subventionen nicht erhält: Dann muss er zurückgebaut werden.

Anmerkung: Die Studie zur Errichtung des Technologieparks wurde von der Homepage der Stadt gelöscht.
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DOKUMENTATION

Auszüge aus dem Pachtvertrag
zwischen BImA / Baysolar Energiepark A3 GmbH&Co. KG vom 18.07.2012

Pachtvertrag Auszüge


CDU/SPD beschließen neues Einkaufszentrum an der Kassler Straße

Einzelhandelsumsätze5.700 qm neue Verkaufsfläche. Seit 19 Jahren kein Wachstum beim Einzelhandelsumsatz, das kann nicht gut gehen. Neuer Leerstand ist damit beschlossen worden.

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Wagner wartet nicht auf Urteil, HLG hat Kaufvertrag zum Kasernenkauf abgeschlossen

                        Schnellinfo aus der Stadtverordnetenversammlung                         Bürgermeister Martin Wagner teilte den Stadtverordneten mit, dass die HLG mit der BImA am 25. 09. 2012 den Kaufvertrag über das Kasernengelände abgeschlossen habe. Die Unterschriften von 2000 Hombergern für ein Bürgerbegehren übergeht Wagner, […]

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Trotz Solarpark-Endspurts: Es ist keine Konversionsfläche

Geerken KonversionsflächeDie HNA brachte ein langes Interview mit dem Projektentwickler Frank Geerken, über die bevorstehende Fertigstellung des Solarparks. Der Bau erfolgte aufgrund des Baurechts. Die Einspeisung des Stroms richtet sich nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG). Doch die Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben, auch wenn Geerken das Gegenteil behauptet.

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Kampf gegen die Bürger mit allen Mitteln

Falsche Text der Stadt

Dass die Bürger selbst entscheiden wollen, dass löst bei den Verantwortlichen im Rathaus und in CDU und SPD eine Fülle von Aktivitäten aus. Geld spielt dabei keine Rolle. Die Wahrheit bleibt auf der Strecke, so auch in der letzen Veröffentlichung der Stadt.

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Schutzschirm – Schulden – Steuern

Schuldenentwicklung WagnerSelbst mit radikalen Sparmaßnahmen sind die Schulden der Stadt nicht abzubauen.

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Großflächiger Einzelhandel auf der grünen Wiese – ein Trauerspiel

Neues Einkaufzentrum auf der WieseRund 6000 qm neue Einkaufsfläche sollen auf der grünen Wiese am Stadtrand entstehen. Damit wird weiterer Leerstand in der Stadt geschaffen.
Der Homberger Einzelhandel wird der Leidtragende sein.

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„Kommunler Schutzschirm“ – weder Schutz noch Schirm

Bügerbeteiligung zum Schutzschirm

Der „kommunale Schutzschirm“ ist nur ein Schild in dessem Schutz eine Politik gegen die Bürger betrieben wird. Um den Widerstand gering zu halten, werden dei Bürger beteiligt, so sucht man die Zustimmung zu erreichen..

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Bürgerbegehren: Schleichender Abbau demokratische Rechte

Bürgerbegehren ist ein Element direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Wie in Homberg so wird auch in anderen hessichen Orten versucht Bürgerbegehren für ungültig zu erklären. Man geht nicht politisch direkt gegen dieses Bürgerrecht vor, das würde schlecht aussehen, man geht den juristischen Weg, wobei man sich nicht scheut die fadenscheinigsten Argumente anzuführen. In Homberg meinte […]

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Viera Janárceková neuestes Werk im Bamberger Dom

Domkonzert BambergDie seit 30 Jahren in Homberg lebende Komponistin schuf ein neues Werk für Streichorchester und Domglocken aus Anlaß ‚1000 Jahre Bamberger Dom‘

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Bürgerbegehren: Falschdarstellung in der HNA

Stadt kann kaufenHNA bringt nur die Auslegung des Bürgermeisters und prüft seine Aussagen nicht anhand des Gerichtsbeschlusses.
Das Gericht hat noch gar nicht über das Bürgerbegehen entschieden, mit dem erreicht werden soll, dass die Bürger selbst über den Kauf entscheiden.

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Bürgerbegehren: Erste Klärungen

Klage ist zulässlassig und begründet.
Ein Eilbedürfnis sah das Gericht nicht, so das keine einstweilige Verfügung erlassen wurde.

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Stadtverordnetensitzung

27Sept19uhrDie Themen

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