HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Sachstand EKZ: Warum die Verschleierung?

Foto: Bindeweg mit Mauer und Eingangs-Bau an der Ziegenhainer Straße oder
"angemessen und qualitätsvoll in die Umgebung einfügen"

 

Das Protokoll der Sondersitzung des Bauausschusses liegt jetzt im Ratsinformationssystem vor. Dort ist auch eine Präsentation des Vorhaben- und Erschließungsplans des Architekturbüros Kubus zu sehen.
Die Darstellung der Änderungen im Bebauungsplan fehlt. Diese Ausarbeitung des Planungsbüros ANP Kassel erhielten die Mitglieder des Ausschusses nur als vertrauliche Unterlagen.


  

Die Präsentation des Vorhaben- und Erschließungsplans ist teilweise falsch.

„Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan […]  sowie ein darauf basierender Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Homberg (Efze) und dem Bauherrn Schoofs.“

Diese Darstellung ist falsch. Der Durchführungsvertrag ist die Basis für den Bebauungsplan und nicht umgekehrt. Ein renommiertes Architekturbüro sollte sich soweit im Bauplanungsrecht auskennen – oder sollte hier ganz bewusst der Zusammenhang verschleiert werden?

Als erstes wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Damit wird die Rechtsgrundlage geschaffen.

Danach hat im Vorhaben- und Erschließungsplan der Investor sein Vorhaben zu beschreiben und darzulegen, wie das Bauvorhaben in der Stadt erschlossen werden soll – z.B. Kanalanbindung. Der Investor muss nachweisen, dass er das Vorhaben zeitlich und finanziell durchführen kann.

Danach wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt und durchläuft ein vorgeschriebenes Verfahren. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein bestimmtes Vorhaben wird ein zeitlich befristetes Baurecht geschaffen.

Die Stadt hat die Planungshoheit, sie bestimmt Planungsrahmen und Verpflichtungen des Bauherrn.
  

Vertragsstrafe: Nein danke

  
Als die Planung öffentlich auslag, empfahl der Regierungspräsident auch eine Vertragsstrafe zu regeln, für den Fall, dass der Investor den Vertrag nicht einhält. Der Bürgermeister lehnte diese Empfehlung ab, er ließ dem Investor freie Hand. In der Bürgerversammlung Ende 2019 erklärte er, erst nachdem fertig gebaut sei, werde man den Bebauungsplan ändern, entsprechend dem dann Gebauten.
Der Bürgermeisters gibt damit die Planungshoheit der Stadtverordnetenversammlung auf. Weder der Stadtverordnetenvorsteher noch die Fraktionsvorsitzenden und die Stadtverordneten wehrten sich dagegen.

Das wird auch noch im Protokoll sichtbar, wo es heißt.

Bürgermeister Dr. Ritz beantwortet Fragen des Ausschussmitglieds Stöckert zur Änderung des Durchführungsvertrages zwischen Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt und der Stadt Homberg. Im Durchführungsvertrag werden unter anderem die Umsetzung städtebaulicher Ziele in Zusammenhang mit dem Projekt Einkaufszentrum an der Drehscheibe vereinbart.

Die Formulierung "werde die Umsetzung städtebaulicher Ziele vereinbart" vermeidet die klare juristische Beschreibung der Verpflichtungen. Der Investor Schoofs hat die eingegangene Verpflichtung der fristgerechten Fertigstellung nicht eingehalten. Er hatte den Vertrag unterschrieben, hatte aber noch nicht ausreichend Mieter, somit waren schon bei Vertragsabschluss die Bedingungen für die Vertragseinhaltung nicht gegeben. Die Stadt schwieg dazu.


Viel blumige Beschreibungen statt Fakten

"Eingang in die qualitätsvolle Fachwerk-Altstadt",

Die Dachlandschaft des "Befestigungs-Ovals" hebt sich "wohltuend und einprägsam" ab.

Zur Stadtentwicklung: Chance ein "frequenzbringendes Handelsobjekt zu etablieren".

… die "Frequenz dahin zu bringen, wo sie zur Belebung der Innenstadt hingehört."

Gegenüber den Festsetzung nur „marginale Abweichungen“ [noch 400 qm mehr Verkaufsfläche], sie sind als "unwesentlich einzustufen".

 "Das äußere Erscheinungsbild des Objektes wird sich angemessen und qualitätsvoll in die Umgebung einfügen."

"An der Kasseler Straße öffnet sich das Objekt und antwortet mit einer markanten Baumreihe dem gegenüberliegenden Stadtpark, der so optisch nach Süden weitergeleitet wird." [auf die schattenlose Hitzeinsel]

"Das markante Portal deutet sichtbar zum Eingang der Altstadt hin, zum „Marktplatz“, und erschließt dem Besucher ein attraktives großes Einkaufszentrum, das sich nach unten dem Besucher öffnet …"

Wo sind die Fakten zu Kosten, Nachhaltigkeit und Auswirkungen auf die Altstadt?
Als Bürger will man doch wissen, was von dem Vorhaben wird aus Homberger Steuergeldern bezahlt, zum Beispiel bei dem Straßenumbau und den Kanalanschlüssen?

  

Man bekommt den Eindruck, hier gehe es mehr darum, einem Trend in der Immobilienwirtschaft zu folgen, die zunehmend für Geldwäsche bekannt wird. Siehe auch: Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland von Transparency International Deutschland.
  

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Sachstand Einkaufszentrum: Warum vertraulich?

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Debeka verlässt Homberg

Altes Foto des abgerissenen "Debeka-Haus" in der Kasseler Straße   Im sogenannte Debeka-Haus befand sich die Geschäftsstelle der Debeka-Versicherung. Das denkmalgeschützte Haus wurde zu Gunsten des Einkaufszentrums abgerissen. Die Debeka sollte später in Büroräume des Einkaufszentrums einziehen. Dieser Plan hat sich zerschlagen. Die Debeka-Geschäftsstelle wird ab. 15. Juni 2020 nach Fritzlar verlegt. Die Kunden wurden […]

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Hitze, Dürre, Blumentor

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Die Zeit der Shoppingcenter ist vorbei

Quartierslösungen sind gefragt.

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Geht es wirklich um den Radweg, oder geht es um Kostenverschiebung?

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EKZ: Wo kommt die Kaufkraft her?

Foto: Kasseler Straße mit Zufahrt auf das zukünftige Parkdeck für 290 Pkws, links neben dem Werbeschild Die Bauarbeiten am Einkaufszentrum gehen zügig voran, berichtete die HNA, es ist deutlich zu sehen. REWE will voraussichtlich im Herbst 2020 eröffnen. Die Baufirma kommt aus Wiesbaden. Die Arbeiter aus dem Ausland. Der Baudienstleister kommt aus Groß Gerau. Die […]

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Arbeit für den Projektentwickler

Die Stadtverordneten beauftragten am 14. Juni 2018 Bürgermeister Dr. Nico Ritz mit dem Projektentwickler Schoofs über die Blockrandbebauung in der Kasseler Straße zu verhandeln. Eine spätere Bebauung sollte möglich gemacht werden, indem entsprechend die Statik bereits darauf ausgelegt wird.
Das Verhandlungsergebnis sollte den Stadtverordneten vorgelegt werden, damit diese darüber entscheiden.
Diesen Auftrag hat Dr. Ritz nicht erfüllt.

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Belebung der Altstadt mit großer Außenterrasse im Einkaufszentrum?

    "Food-Court-Bereich mit einer schönen Außenterrasse" beschreibt Schoofs Frankfurt in einer Ausschreibung zur Vergabe von Bauleistungen. Für 60 Gäste soll auf der Außenterrasse an der Ziegenhainer Straße Platz sein. Als die Planung 2015 begann, bestand Einigkeit, dass es keine Außengastronomie geben dürfe. Mit dem Einkaufszentrum sollte die Altstadt belebt werden und nicht die Gastronomie […]

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Einkaufszentrum: Vertragsstrafe abgelehnt

    2016 wurde in den Verträgen zum Einkaufszentrum keine Vertragsstrafe aufgenommen. Damit war dem Bauherrn Schoofs freie Hand gegeben, nach eigenem Ermessen vorzugehen, ohne Sanktionen wegen eines Vertragsbruchs fürchten zu müssen. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans für das Einkaufszentrum reichten 2016 verschiedene Institutionen ihre Anregungen und Bedenken ein. Es ging auch um den Punkt […]

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